Nach einem Unfall, bei schwerer Erkrankung und bei Pflegebedürftigkeit ist die Frage zu klären, wer rechtsverbindliche Erklärungen und Entscheidungen vornehmen und persönliche Angelegenheiten regeln kann, wenn es für eine Person selbst nicht mehr möglich ist. In dieser Veranstaltung wird über Bedeutung, Möglichkeiten und Geltungsbereiche der Patientenverfügung, Vorsorgevollmacht und gesetzlichen Betreuung informiert. Formales und Formulierungen werden beispielhaft vorgestellt. Nach dem Vortrag ist Gelegenheit, Fragen zu stellen.
Nähere Informationen: Telefon 0451 500-10742, per Mail an Gesundheitsforum.Luebeck@uksh.de oder auf der Internetseite zur Veranstaltung.
Veranstalter: UKSH Gesundheitsforum Lübeck, Campus Lübeck
Veranstaltung vor Ort: UKSH Gesundheitsforum im CITTI-PARK, 2. OG, Herrenholz 14, 23556 Lübeck
Anmeldung
auf der Internetseite zur Veranstaltung
per E-Mail an Gesundheitsforum.Luebeck@uksh.de
unter Telefon 0451 500-10742
Bitte nennen Sie Datum, Veranstaltungstitel und Anzahl der teilnehmenden Personen.
15.06.2026 16:00
Guten Tag,
ich habe mich bei der Berufsfeuerwehr beworben und alle Tests soweit hintermich gebracht und bestanden. Jetzt steht mir zur Einstellung nur noch der ärztliche Test im Weg. Ich habe seit 5 Jahren Schuppenflechte, seit 3 Jahren nehme ich fumaderm und eine Fettcreme und bin seit dem Beschwerdefrei (sobald eine kleine Stelle kommt wird sie eingecremt und verschwindet am nächsten Tag wieder).
Jetzt habe ich aber leider folgendes herrausgefunden :
Folgende Erkrankungen schließen die Feuerwehrdiensttauglichkeit aus:
• Hautkrankheiten mit Neigung zu häufigen Rückfällen oder Beteiligung innerer Organe, wie
Schuppenflechte, schwere Akneformen, ausgedehnte Furunkulose, Ekzeme, Lupus erythematodes, Ichthyosis und andere chronische Hauterkrankungen;
• bösartige Hauttumore, auch nach OP.
Quelle : http://www.ditzingen...991_FwDV300.pdf
Heisst das das ich trotz das ich beschwerdefrei bin, nicht Feuerwehrdiensttauglich bin?
Bei der ärztlichen Untersuchung würde dem Arzt ja nichts auffallen, nur muss ich ja angeben ob ich Medikamente nehme und dann würde es ja quasi "auffallen".
Vllt. ist hier ja jemand Beamter und kann mir sagen ob das wirklich so gehandhabt wird.