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Beiträge zum Thema 'Behinderung'.
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Buchgeburtstag und eine Anthologie mit Worten gegen Ableismus
Arno Nühm erstellte einen Blogeintrag in Arnos Genesungstagebuch
Moin zusammen! Genau vor einem Jahr wurde mein Debüt in diesem schicken Gewand veröffentlicht. Kurze Geschichten, die es in sich haben! Das Besondere an diesem Buch ist, dass es sich um sehr persönliche Texte handelt, die mir in einer schweren Zeit geholfen haben, wieder aufzustehen und weiterzumachen. Der Name "Tobaksplitter" versteht sich als Inhaltswarnung, denn viele der Erinnerungssplitter und fiktiven Geschichten beschäftigen sich mit hartem Tobak. Thematisch gehts in die Psychiatrie, es dreht sich um Liebe und Vertrauen, um die Identitätssuche und letztlich um trans*. Ausführliche Inhaltswarnungen gibt hier zum Download (runterscrollen). Das ebook gibts überall, wo es ebooks gibt - das Druckbuch kann ebenso auch einfach in der Buchhandlung um die Ecke bestellt werden. Falls es irgendwo ausliegen sollte, schickt mir unbedingt ein Foto und nennt mir die Adresse! Jetzt zu einem anderen Thema - noch ein Buch! Dieses ist eine Anthologie, an der mehrere Autor:innen mitgewirkt haben. Sie ist im Verlag Autorenkollektiv Frei!Geist durch eine Ausschreibung entstanden. Aufgerufen waren Menschen mit Behinderung, über ihre Erfahrungen mit Ableismus zu schreiben. Ich bin total stolz, dass meine Geschichte ausgewählt wurde. Was Ableismus ist, ist hier gut erklärt.Auf diesem Foto seht ihr übrigens mal meine Finger mit ein bisschen Schuppenflechte. Aber eigentlich gehts um die Geschichte als kleine Leseprobe. Auf meiner Website oder bei den Onlinehändlern gibts Leseproben zu Tobaksplitter und in meinem Instagramkanal findet ihr bei den Reels auch Kürzestlesungen (ein, zwei Sätze oder einmal ein bissl mehr).-
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Bewerber auch mit Psoriasis arthritis für RheumaPreis gesucht
Claudia Liebram erstellte ein Artikel in Magazin
Wer Psoriasis arthritis hat und sich von seinem Arbeitgeber gut unterstützt fühlt, kann sich für den RheumaPreis 2024 bewerben. Körperliche Einschränkungen sollten heute nicht mehr so stark wie früher das Berufsleben beeinträchtigen – möchte man meinen. Die Realität sieht jedoch oft noch anders aus. Wie das anders ginge, zeigt die Initiative RheumaPreis jedes Jahr. Sie prämiert positive Beispiele, wenn Betroffene und Arbeitgeber gute Lösungen gefunden haben, damit Menschen im Job bleiben können. Die möglichen Probleme sind vielfältig: Mal müssen Betroffene in der Arbeitszeit zum Arzt, mal kommt der Krankheitsschub plötzlich und zwingt zur Pause, mal fallen körperlich belastende Tätigkeiten aus. Spätestens seit der Corona-Pandemie ist Homeoffice in weit mehr Firmen möglich als zuvor. Wenn die Isolation am Schreibtisch zuhause jedoch zu groß wird, können "Dritt-Arbeitsplätze" in einem Gemeindezentrum oder einem Coworking-Space eine Zwischenlösung sein. Jetzt läuft die Ausschreibung für den diesjährigen RheumaPreis. Diesmal liegt der Schwerpunkt auf mobilem Arbeiten oder anderen Wegen des modernen Berufslebens. Für den RheumaPreis kann sich jeder mit seiner Geschichte bewerben. Aufgeschrieben werden sollte dabei, welche Erfahrungen Betroffene oder eben Arbeitgeber mit der neuen Arbeitswelt gemacht haben. Erfahrungen von Menschen mit Schuppenflechte oder Psoriasis arthritis: Schau Dich in unserem Forum um. Ein weiterer Schwerpunkt des diesjährigen Preise liegt auf Aus- und Weiterbildung, denn damit können Berufstätige mit einer chronischen Gelenkerkrankung durchaus im Berufsleben oder sogar in der bisherigen Firma gehalten werden. Für den RheumaPreis können sich Betroffene mit einer Erkrankung aus dem rheumatischen Formenkreis bewerben, also auch der Psoriasis arthritis. Sie sollen und können in allen Phasen ihres Berufslebens sein, vom Azubi und Studienten bis zu Angestellten oder Selbstständigen. Auch Bewerbungen von Arbeitgebern oder Team-Bewerbungen sind möglich. Und sollte keiner der beiden Schwerpunkte passen, kann sich jeder Berufstätige auch abseits davon bewerben. Im Jahr 2020 war zum Beispiel Mona Heyen mit ihrer Bewerbung erfolgreich: Ihr Arbeitgeber zeigt viel Verständnis für die Einschränkungen durch ihre Psoriasis arthritis. Das zeigt sich darin, dass sie jederzeit zum Arzt gehen kann oder einen höhenverstellbaren Schreibtisch samt besonderer Tastatur und Maus bekommen hat. Ähnlich war es bei Udo Lücke, der 2017 mit dem RheumaPreis bedacht wurde: Er wollte sich wegen der Psoriasis arthritis beruflich neu orientieren und stieß bei einer Bank auf offene Ohren. Die Ausschreibung für den RheumaPreis 2024 und die Bewerbungsformulare sind auf der Internetseite der Initiative RheumaPreis zu finden. Die Bewerbungsfrist endet am bis zum 30. Juni 2024. Vergeben wird der RheumaPreis in diesem Jahr in Düsseldorf. cl Tipps zum Weiterlesen ➜ Artikel: Antrag auf Schwerbehinderung bei Schuppenflechte oder Psoriasis arthritis – so geht's ➜ Erfahrungsaustausch: Berufstätig mit Psoriasis: Wie schafft Ihr das? Wo macht Ihr Abstriche? ➜ Forum: Berufswechsel wegen Psoriasis – was meint Ihr?-
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- Arbeitgeber
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Widerspruch gegen die Ablehnung der Behinderung – Tipps, Formulierungshilfen, Adressen
Rolf Blaga erstellte ein Artikel in Magazin
Wurde der Grad der Behinderung vom Versorgungsamt nicht oder zu niedrig anerkannt? Dann gibt es hier Tipps, Formulierungen und Textbausteine für den Widerspruch – sowie Adressen von Verbänden, die Dich auch beraten. Für jeden behinderten Menschen ist es wichtig, dass sein Behinderungsgrad und weitere gesundheitliche Merkmale möglichst gerecht festgestellt werden. Zum einen, um eventuell einen „Nachteilsausgleich“ beanspruchen zu können. Zum anderen gilt man bei einem Grad der Behinderung (GdB) von 50 als „schwerbehindert“ bzw. bei einem GdB von 30 kann man beim Arbeitsamt Schwerbehinderten „gleichgestellt“ werden. Deshalb kann es sinnvoll sein, dass Du einem Feststellungsbescheid des Versorgungsamts widersprichst. Du kannst auch jemand anders bevollmächtigen, z. B. einen Rechtsanwalt oder Vertreter einer Gewerkschaft, eines Sozial- oder eines Behindertenverbandes. Der Widerspruch kann schriftlich erfolgen. Du kannst Deinen Widerspruch aber auch persönlich beim Versorgungsamt vortragen. Er wird dann „zur Niederschrift“ gegeben. Wichtig: Du hast nur einen Monat Zeit, sich zu entscheiden, ob Du widersprechen willst. Dein Widerspruch muss dann vom Versorgungsamt mit einem Widerspruchsbescheid entschieden werden. Akzeptierst Du dann auch die Widerspruchs-Entscheidung nicht, musst Du innerhalb eines Monats klagen. Du darfst auch dann klagen, wenn die Behörde zu langsam arbeitet: Untätigkeitsklage wird eingereicht, wenn „ohne zureichenden Grund“ nach drei Monaten noch immer nicht über den Widerspruch entschieden worden ist. Die Klage ist beim zuständigen Sozialgericht schriftlich zu erheben. Du kannst auch persönlich zum Sozialgericht gehen und Deine Klage dort einem Urkundsbeamten („zur Niederschrift“) vortragen. Ein Rechtsanwalt ist nicht nötig! Die Monatsfrist muss unbedingt eingehalten werden. Dabei kommt es nur darauf an, w a n n der Widerspruch beim Versorgungsamt bzw. wann die Klage beim Sozialgericht eingeht. Widerspruch und Klage sind auch dann noch fristgerecht, wenn sie innerhalb der Monatsfrist bei einer anderen inländischen Behörde eingehen (z. B. Stadtverwaltung) oder bei einem Versicherungsträger (z.B. Krankenkasse). Weder der Widerspruch noch die Klage müssen sofort begründet werden. Du darfst die Begründung nachreichen, sofern Du die Frist eingehalten hast. Bevor Du sich für einen Widerspruch oder sogar eine Klage entscheidest, solltest Du mit Deinem behandelnden Arzt und einem erfahrenen Sozialrechtsexperten sprechen. Lass Dich beraten, ob Dein Verfahren erfolgreich scheint. Sind die Erfolgsaussichten schlecht, bleibt immer noch die Möglichkeit, ein Jahr später zu beantragen, den Grad der Behinderung zu erhöhen. Damit haben wir gute Erfahrungen gemacht. Tipps für den Widerspruch gegen die Ablehnung Widerspruch Wenn Du Dich entscheidest zu widersprechen oder zu klagen, musst Du Dein Anliegen zwar fristgemäß vortragen, aber Du musst es noch nicht begründen. Zur Wahrung der Frist genügt ein allgemeiner Text wie: Ihrem Bescheid vom ……… mit dem Geschäftszeichen …. widerspreche ich. Sobald ich alle Unterlagen zusammen habe, werde ich Ihnen meinen Widerspruch ausführlich begründen. Bitte senden Sie mir Kopien zu aller ärztlichen Zeugnisse und Gutachten einschließlich der abschließenden Stellungnahme des versorgungsärztlichen Dienstes, die Grundlage für Ihren Bescheid waren. Du selbst (oder Dein bevollmächtigter Vertreter) darfst jederzeit beim Versorgungsamt Deine Akten einsehen, um den Widerspruch oder die Klage zu begründen. Das Versorgungsamt übersendet Dir Kopien der Unterlagen, wenn Du darum bittest. Die Kosten dafür musst aber Du übernehmen. Begründung Für die Begründung kannst Du unter den folgenden Formulierungen (Textbausteinen) wählen: Meinen Widerspruch begründe ich wie folgt: In Ihrem Bescheid (vom ….) haben Sie nicht alle meine Gesundheitsstörungen berücksichtigt, obgleich ich sie in meinem Antrag (vom ….) aufgeführt hatte. Es fehlen: (Aufzählung). Bitte befragen Sie dazu den behandelnden Arzt, Dr. …. / das Krankenhaus …. Leider haben Sie sich keinerlei Auskünfte über meine Gesundheitsstörungen bei Dr. …. / dem Krankenhaus …. eingeholt, obgleich ich Sie in meinem Antrag (vom ….) darum gebeten habe. Ich muss deshalb davon ausgehen, dass Sie bei Ihrer Entscheidung (vom ….) von unvollständigen Informationen ausgegangen sind. In Ihrem Bescheid (vom ….) haben Sie folgende Behinderung nicht berücksichtigt (Krankheitsbezeichnung), obgleich Sie Ihnen in der Auskunft über meinen Gesundheitszustand (vom ….) von Dr…. / dem Krankenhaus …. genannt wurde. Auch mein behandelnder Arzt ist der Meinung, dass der Grad der Behinderung mit … erheblich zu niedrig bemessen worden ist. Sie haben bei Ihrer Entscheidung Art und Schwere meiner Behinderung nicht ausreichend berücksichtigt. Mit meinem behandelnden Arzt stimme ich darin überein, dass in meinem Fall die Voraussetzungen des Merkzeichens (z.B. G, aG, RF, B, H, BI) vorliegen. Meine Behinderung belastet mich in besonderem Umfang. (kurze Darstellung der besonderen persönlichen Betroffenheit und der Wechselwirkung verschiedener Erkrankungen) Meine Behinderung ist am …. eingetreten. Bitte bescheinigen Sie mir rückwirkend von diesem Datum an den Grad der Behinderung / das Merkzeichen (z.B. G, aG, H, GI…). Schlussformulierungen Bitte heben Sie Ihren Bescheid (vom ….) auf und entscheiden Sie auf Grund der zusätzlichen Informationen erneut über die Höhe des Grades der Behinderung / die Feststellung eines Merkzeichens. Selbstverständlich stehe ich zu einer fachärztlichen Untersuchung und Begutachtung in Ihrer versorgungsärztlichen Untersuchungsstelle oder durch einen anderen Gutachter zur Verfügung. Gegen ein Urteil des Sozialgerichts dürfen Sie immer innerhalb eines Monats Berufung beim Landes-Sozialgericht einlegen. Das geht aber nicht mehr ohne Anwalt. Beratungsstellen Für Auseinandersetzungen mit Sozialversicherungsträgern und Versorgungsämtern gibt es viele Beratungsmöglichkeiten. In den folgenden Institutionen werden grundsätzlich nur Mitglieder in allen sozialen Fragen beraten und gegenüber Verwaltungen und Gerichten juristisch vertreten. "Grundsätzlich" heißt, es gibt Ausnahmen. Wir wissen von einzelnen Ortsverbänden, dass sie völlig selbstverständlich eine kostenlose "Erstberatung" anbieten. Es ist also einen Versuch Wert, vorher anzufragen, ob auch Nicht-Mitglieder beraten werden. Die Verbände haben meist erfahrene Berater. Sozialverband VdK Deutschland e.V. Wurzerstraße 4 a 53175 Bonn Tel. 02 28 8 20 930 Fax 0228 8 20 93 43 Sozialverband Deutschland SoVD e.V. Stralauer Str. 63 10179 Berlin Tel: 030-72 62 22 0 Fax: 030-72 62 22 311 Volkssolidarität e.V. Alte Schönhauser Straße 16 10119 Berlin Tel. 030 27 89 70 Fax 030 27 59 39 59 Außerdem findest Du Sozialrechtsexperten bei Deiner Gewerkschaft. Quelle: „Behinderung und Ausweis“, Berliner Landesamt für Gesundheit und Soziales, Integrationsamt Tipps für den Antrag Was Du beim Antrag auf Anerkennung einer Behinderung beachten solltest, haben wir in diesem Artikel aufgeschrieben:-
- Behinderung
- GdB
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Urlaub verfällt nach langer Krankheit nicht so schnell
Claudia Liebram erstellte ein Artikel in Magazin
Krankheitstage zählen für den Urlaubsanspruch genauso wie Arbeitstage. "Das ist auch so, wenn der Arbeitnehmer ein ganzes Urlaubsjahr krank war", sagt Anja Girschik von der Magdeburger Beratungsstelle der Unabhängigen Patientenberatung Deutschland (UPD). Nach der neuesten Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (Aktenzeichen 9 AZR 353/10) müsse der Urlaub aber spätestens 15 Monate nach Ende des Kalenderjahrs genommen werden. Urlaubsansprüche aus dem Jahr 2012 zum Beispiel verfallen bei Langzeitkranken also erst nach dem 31. März 2014. Diese Regelung stellt Langzeitkranke zwar besser als normale Arbeitnehmer, die ihren Urlaub spätestens bis Ende März des nächsten Jahres nehmen müssen. Andererseits sorgt sie dafür, dass Kranke ihre Urlaubsansprüche nicht mehr unendlich ansammeln können. Diese Auffassung wurde vom Europäischen Gerichtshof bestätigt. Recht auf bezahlten Urlaub hat ein kranker Mitarbeiter auch, wenn er eine befristete Erwerbsminderungsrente bezieht und das Arbeitsverhältnis aufgrund einer Regelung im Arbeitstarif ruht. Anlass für die Mitteilung der Unabhängigen Patientenberatung war der Fall von Bernd L.: Er hatte Streit mit dem Arbeitgeber, weil dieser ihm nachträglich keinen Urlaub geben wollte. Bernd L. ist schwerbehindert und war im Job lange ausgefallen. "Die Sachlage ist eindeutig", erklärt Anja Girschik, die Bernd L. beriet. "Wenn der Arbeitnehmer seinen Urlaub nach Rückkehr in den Job rechtzeitig anmeldet, muss der Arbeitgeber ihn gewähren." Die UPD rät: Ab einem Behindertengrad von 50 Prozent bekommen schwerbehinderte Arbeitnehmer fünf Urlaubstage mehr. Arbeitnehmer mit einem Behindertengrad ab 30 Prozent haben dagegen keinen Anspruch auf zusätzliche Tage - auch wenn sie ansonsten den Schwerbehinderten rechtlich gleichgestellt sind.-
- Arbeit
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Hallo zusammen, jetzt bräuchte ich mal Euer Schwarmwissen. Ich habe eine Psoriasis arthritis, Fibromyalgie und das Reynaud Syndrom. Die Diagnosen wurden in den letzten eineinhalb Jahren gestellt. Ich habe einen Antrag nach dem Schwerbehindertenrecht gestellt für das Merkzeichen G. Der Antrag wurde jetzt abgelehnt, die Beeinträchtigungen wurden folgendermaßen aufgeführt vom Amt, entzündlich Rheumatische Erkrankung und chronische Schmerzstörung mit somatischen und psychischen Faktoren. Wortlaut vom Amt, ihre Beeinträchtigungen verursachen keinen Grad der Behinderung von wenigstens 20. Eine Feststellung nach dem Schwerbehindertenrecht kann daher nicht getroffen werden. Was sollte ich Eurer Meinung nach jetzt machen? Widerspruch einlegen oder nicht? Wenn ja, wie sollte ich am besten vorgehen? Eventuelle Hilfen? Oder soll ich lieber noch warten und in 1 bis 2 Jahren nochmal einen Antrag stellen? Über Eure Antworten würde ich mich sehr freuen. Liebe Grüße Natalie
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Hallo zusammen, Ich bin 37 Jahre alt und leide seit 20 Jahren an Schuppenflechte. PSA / PSO An Behandlung habe ich auch schon einiges durch, Cremes, fumaderm (vertrage ich nicht) MTX (die Nebenwirkungen sind kaum zu ertragen) aktuell bekomme ich 5mg Cortison und Stelara 90 Psoriasis befall habe ich im Genitalbereich, in der pofalte, am Schienbein, hinter den Ohren. Es ist durch Stelara aber deutlich besser geworden. PSA habe ich seit 20 Jahren im linken Knie, die Schleimhaut wurde schonmal herausgenommen ich habe eine RSO machen lassen und es wurde Unzählige Male punktiert. Im Knie sind schon Knorpelflächen zerstört, laufen ist noch ganz OK aber strecken und beugen ist schon eingeschränkt. Das Knie ist immer Mal wieder dick. In den Großzehen habe ich Gelenkbefall und und 5 Zehennägel sind befallen mit starken Verformungen. Wer kann dazu eine Einschätzung treffen ob hier ein Antrag auf GDB sinnvoll ist? Mein Rheumatologe hat scheinbar kein Bock drauf. Gruß und Danke
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Hallo, gibt's einer im Forum der einen GDB bekommen hat von Stelara 45 mg. Bekomme es ca.schon 15 Jahre, vorher Raptiva. Mfg G.L.
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Schwerbindertenausweis bei Psoriasis-arthritis
Penny 1949 erstellte einem Thema in Psoriasis arthritis
Hallo, ich habe Psoriasis-arthritis in den Händen und an den Füssen. Ich nehme seit Jahren Humira und MTX. Kann man aufgrund dieser Erkrankung einen Schwerbehindertenausweis erhalten? Vielleicht hat ja schon jemand diese Erfahrung gemacht.- 37 Antworten
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Hallo Hr. Somberg, ich war die ganze Zeit in einem Pflegeberuf tätig, den ich seit einem massivem Schub der PSA nicht mehr nachgehen kann. GdB ist 90%. Momentan befinde ich mich in der Wiedereingliederung, kann aber nur Schreibtischtätigkeiten erledigen. Über eine Umsetzung in eine andere Abteilung mit vorwiegend sitzenden Tätigkeiten wurde mit dem Arbeitgeber gesprochen. Meine Fragen: - Kann der Arbeitgeber bei einer Umsetzung, bedingt durch eine Behinderung, den Lohn kürzen oder steht mir mein vorheriges Gehalt zu? Was müsste ich tun das dies nicht passiert? - In wie fern hat das Integrationsamt damit zu tun? Muss ich da einen Antrag stellen auf Umsetzung? Wieviel Zuschuss bekommt ein Arbeitgeber bei einem behinderten Arbeitnehmer? Vielen Dank für Ihre Hilfe Mit freundlichen Grüßen Maisi
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Vorübergehende Beschwerden für GdB-Antrag auch aufführen?
trauerweide erstellte einem Thema in Expertenforum Sozialrecht
Vorübergehende Beschwerden für GdB-Antrag auch aufführen? Soweit ich das verstanden habe, muß man ja beim GdB-Antrag angeben, inwieweit man im alltäglich und beruflichen Leben durch eine Krankheit tangiert wird. Bei mir ist es so, daß ich zwar schon seit ca. 10 Jahren von Arzt zu Arzt gesprungen bin, schon zuvor Probleme hatte, aber erst dieses Jahr bei Zweitmeinung-Konsultierung Spondyloarthritis psoriatica diagnostiziert wurde. Muß eine angemessene Zeit vergangen sein, damit man einen GdB-Antrag stellen kann? Ich habe durch teils überbrückende knöcherne Brücken (Parasyndesmophyten) bereits an Beweglichkeit eingebüßt, Fingerbodenabstand 20. Mit meinen wenigen Nagelveränderungen komme ich einigermaßen zurecht. Aber es gibt Beschwerden, die in einem Zeitraum von ca. 3 bis 6 Monaten auftreten und dann wieder verschwinden - so z.B. beim Anziehen, beim Schlafen. Andere Beschwerden sind mal stärker mal weniger stark ausgeprägt. Beispielsweise ist derzeit mein Daumen berührungsemfpindlich und schmerzt stark wenn ich diesen einsetze und war auch für wenige Tage leicht dick. Meine Fingerkuppe ist auch berührungsemfpindlich und schmerzt und pocht. Derzeit kann ich mich beim Schlafen schlecht auf die rechte Seite legen, da diese an der Hüfte schmerzt. So betrachtet sind das ja keine dauerhaften Beschwerden, kann bzw. soll man aber diese bei der Beantragung mit angeben?- 1 Antwort
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Nachteile bei Berufstätigkeit mit GdB?
trauerweide erstellte einem Thema in Expertenforum Sozialrecht
Nachteile bei Berufstätigkeit mit GdB? Viel wird über Vorteile gesprochen, sobald einem ein GdB zugesprochen wird. Ich mag aber nicht glauben, dass ein zugeteilter GdB bei Berufstätigkeit nur Vorteile mit sich bringt. Mit welchen Nachteilen muß man als Berufstätige eventuell rechnen?- 1 Antwort
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Antrag auf Schwerbehinderung bei Schuppenflechte oder Psoriasis arthritis
Rolf Blaga erstellte ein Artikel in Magazin
Wie wird man mit Schuppenflechte als Behinderter anerkannt? Und wie sieht das bei Psoriasis arthritis aus? Wie geht das, was sollte man beachten und was besser nicht machen? Hier erfährst Du mehr darüber. Das Behinderten-Recht als Teil des Sozialrechts verändert sich gelegentlich. Einzelfälle, in denen das Gesetz ausgelegt werden muss, werden gerichtlich entschieden. Urteile können überholt sein, wenn es neue Entwicklungen oder Erkenntnisse gibt. Du kannst beim Versorgungsamt einen Grad der Behinderung (GdB) feststellen lassen, wenn Du durch eine Krankheit in Deinen körperlichen, geistigen oder seelischen Funktionen beeinträchtigt bist. Diese Beeinträchtigung muss dauerhaft sein, das heißt mindestens sechs Monate lang. Ist bei Dir schon ein GdB anerkannt, kannst Du den dann neu beurteilen lassen, wenn sich eine bestehende Krankheit verschlimmert hat oder eine neue hinzugekommen ist. Beraten lassen Vor Antragsstellung solltest Du Dich allgemein informieren: Jedes Bundesland hat seine eigenen Veröffentlichungen, unter Titeln wie „Behinderung und Ausweis“, „Schwerbehinderte Menschen und ihr Recht“ oder „Berliner Ratgeber für Menschen mit Behinderung“. Die gedruckten Versionen bekommst Du beim Versorgungsamt. Du findest sie außerdem im Internet. Wenn Du einen Grad der Behinderung (GdB) neu beantragen willst, solltest Du Dir von Experten helfen lassen. Die kennen die aktuelle Rechtsprechung. Spätestens wenn die Behörde Deinen Antrag abgelehnt hat, solltest Du den Widerspruch nicht allein formulieren. Es gibt dafür spezialisierte Anwälte. Günstiger ist aber zum Beispiel eine Beratung bei der Verbraucherzentrale, bei den regionalen Beratungsstellen der Unabhängigen Patientenberatung Deutschland, regionalen Selbsthilfe- Kontakt- und Informationsstellen, örtlichen Sozialstationen oder Pflegestützpunkten. Sozial- oder Patientenverbände bieten solche Beratungen meist nur für ihre Mitglieder an. In Großbetrieben und bei Öffentlichen Arbeitgebern wendet man sich an den Schwerbehinderten-Beauftragten. GdB bei Schuppenflechte und Psoriasis arthritis Psoriasis und Psoriasis arthritis sind chronische Krankheiten, d.h. die Betroffenen haben sie ein Leben lang. Aber nicht jeder ist gleich stark betroffen. So unterscheidet man bei der Schuppenflechte zwischen leichten, mittelschweren und schweren Fällen. Die Gelenk-Psoriasis dagegen verschlechtert sich im Laufe der Zeit, wenn sie nicht angemessen behandelt werden kann. Die Gutachter des Versorgungsamtes halten sich penibel an die Versorgungsmedizin-Verordnung (VersMedV). Daraus lassen sich viele Fragen beantworten. Die VersMedV erhältst Du kostenlos vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales oder im Internet. Grad der Behinderung bei Psoriasis (VersMedV, Ziffer 17.7.) GdB bis 10, wenn die Psoriasis auf die bevorzugten, typischen Stellen beschränkt ist (mit Ausnahme des behaarten Kopfes). GdB bis 20, wenn die Pso ausgedehnt ist, aber erscheinungsfreie Intervalle von mehreren Monaten auftreten. GdB 30 bis 50, bei andauerndem ausgedehnten Befall oder stark beeinträchtigendem lokalen Befall (z.B. an den Händen). Zusätzlich ist zu bewerten, wenn eine außergewöhnliche Nagelbeteiligung mit Zerstörung der Nagelplatten vorliegt. Im Einzelnen ist zu berücksichtigen, wie stark der Gebrauch der Hände, die Greif- und Geh-Fähigkeit beeinträchtigt sind, welche Schmerzen der Mensch hat und in wieweit die Nägel optisch verändert sind. Für die Berücksichtigung des Behinderungsgrades sind außerdem in die Bewertung mit aufzunehmen: wo genau die Hauterscheinungen sind (Gesicht, Hände, Füße) wie stark der Juckreiz ist wie der oder die Betroffene bisher auf Therapien angesprochen hat (therapie-resistent?) wie oft der oder die Betroffene stationär (akut oder rehabilitativ) behandelt werden musste und wie kontinuierlich die Krankheit ambulant versorgt werden muss (Anzahl der Arztbesuch, auch wegen Bestrahlung, Blutabnahme, Spritze, Tropf). wie stark die Lebensqualität durch die Krankheit beeinträchtigt ist. Dazu gehören die psychischen Belastungen, die Einschränkungen im Beruf, Alltag, Freizeit und bei den Sozial- und Partnerschaftskontakten. Je genauer Patient und Arzt diese Belastungen dokumentieren, desto genauer kann der GdB bestimmt werden. Ein GdB über 50 ist bei reinen Hauterscheinungen selten. Grad der Behinderung bei Psoriasis arthrits (VersMedV, Ziffer 18.2.1) Für die Psoriasis Arthritis gibt es keine eigene Tabelle. Die Gutachter orientieren sich an den Bewertungen für „entzündlich-rheumatische Krankheiten“. GdB bis 10 bei leichten Beschwerden, ohne wesentliche Funktionseinschränkungen. GdB 20 – 40 bei geringen Auswirkungen, d.h. leichtgradigen Funktionseinbußen und Beschwerden an einzelnen Gelenken (geringe Krankheitsaktivität). GdB 50 – 70 bei mittelgradigen Auswirkungen, d.h. andauernden, erheblichen Funktionseinbußen und /Beschwerden (therapeutisch schwer beeinflussbare Krankheitsaktivität). GdB 80 – 100 bei schweren Auswirkungen, d.h. nicht mehr zu reparierende Funktionseinbußen und fortgeschrittene Gelenkzerstörungen. Erfahrungen von Menschen mit Schuppenflechte oder Psoriasis arthritis: Schau Dich in unserem Forum "Rechtliches und Soziales" um. Weitere Erkrankungen und Haupterkrankung In der VersMedV wurde für die Psoriasis schon berücksichtigt, dass Gelenke- oder Wirbelsäulen mit beteiligt sein könnten (Psoriasis Arthritis). Bekannt ist ebenfalls, dass es weitere schwere, lebensbedrohliche Begleiterkrankungen der Psoriasis gibt. Hast Du mehrere Krankheiten zugleich (z.B. Schuppenflechte, Psoriasis Arthritis, Zucker [Diabetes], Herzkrankheiten, Übergewicht [Adipositas], Depressionen), wird das bei der Festlegung des GdB wie folgt berücksichtigt: Es muss entschieden werden, welche dieser Krankheiten Dich am stärksten einschränkt. Danach wird geprüft, wie diese „Hauptbehinderung“ durch Deine weiteren Krankheiten verstärkt wird. Daraus ergibt sich eine „Gesamtbehinderung“, die durch den GdB ausgedrückt werden soll. Es kommt also sehr genau darauf an, für welche Krankheit Du im Antrag die stärksten Belastungen beschreibst. Zähle auf einem Extrabogen alle Krankheiten auf, für die eine gesicherte Diagnose vorliegt. Ärzte sind verpflichtet, in einem kostenlosen „Ärztebrief“ die Diagnose Deiner Krankheiten zu bestätigen. Reiche diese Befunde nur in Kopie ein und behalten die Originale, falls Du später widersprechen oder klagen musst. Beschreibe knapp, deutlich und drastisch, wie die Hauptkrankheit (Psoriasis) Dich einschränkt – körperlich, psychisch, sozial, beruflich, privat usw. Wenn Du weitere Krankheiten aufgeführt hast, beschreibe, wie diese anderen Krankheiten die Psoriasis verschlimmern. Das ist nicht immer ganz einfach zu beschreiben. Starkes Übergewicht oder Herz-Kreislauferkrankungen können eine schon eingeschränkte Beweglichkeit weiter verschlimmern; Depressionen können nicht nur den Hautzustand verschlimmern, sondern auch Schmerzen oder Juckreiz. Bedenke, dass der begutachtende Arzt des Versorgungsamts nicht viel Zeit hat und nach Aktenlage entscheidet. Entsprechend übersichtlich, aber nicht zu langatmig, sollten die Einschränkungen beschrieben werden. Ärztliche Stellungnahme fürs Versorgungsamt Auf dem Antrag musst Du eine Ärztin oder einen Arzt Deines Vertrauens nennen. Die oder der sollte das Krankheitsbild und den Krankheitsverlauf Deiner Hauptkrankheit (Psoriasis) möglichst umfassend beschreiben können. Diese Ärztin bzw. dieser Arzt wird automatisch vom Versorgungsamt um Stellungnahme gebeten. Dafür gibt es eine Vergütung. Es gibt Ärzte, die so etwas nicht gerne machen oder denen die Vergütung dafür zu gering ist. Deshalb fallen diese Befunde immer wieder knapp und oberflächlich aus. Damit sind sie dann wenig aussagekräftig. Du kannst Deine Ärztin oder Deinen Arzt entlasten: Lassen Dir Deine Patientenakte kopieren. Schreibe daraus für die Stellungnahme den bisherigen Krankheitsverlauf auf. Gehe die in der VersMedV genannten Punkte durch und schreibe möglichst zu jedem Punkt etwas auf. Mit diesen Informationen kann dann die ärztliche Stellungnahme fürs Versorgungsamt verfasst werden. Bitte die Ärztin oder den Arzt außerdem zu vermerken, wenn Du ein sog. „Merkzeichen“ benötigst („gehbehindert“, „schwer gehbehindert“, „kann keine Treppen steigen“ „muss stets begleitet werden“). Dränge freundlich, aber bestimmt darauf, dass die Stellungnahme unverzüglich geschrieben wird. Du hast einen Anspruch darauf. Und bitte die Praxis, Dir die Stellungnahme zu kopieren, falls Du später widersprechen oder klagen musst. GdB bei Erscheinungsfreiheit? Es ist nicht besonders überzeugend, einen Neu- oder einen Verlängerungs-Antrag zu stellen, wenn Du gerade erscheinungsfrei bist. Wenn es trotzdem nicht anders geht, solltest Du auf Deinen bisherigen Krankheitsverlauf hinweisen. Aus dem geht hervor, dass der momentane Zustand nicht dauerhaft ist. Nach erscheinungsfreien Perioden hast Du regelmäßig wieder starke Schübe bekommen. Wenn dem Gutachter dieser Werdegang ausführlich vorliegt, wird er einen „Mittelwert“ bilden. Du musst mit einer Nachuntersuchung rechnen, wenn sich die Krankheit langfristig bessern könnte, zum Beispiel durch teure, hochwirksame innere Medikamente. Antrag einreichen Behalte eine Kopie des Antrags, falls Du dem Bescheid widersprechen musst. Bitte bei Antragsstellung das Versorgungsamt, Dir den Eingang zu bestätigen. Wenn Du später schriftlich nach dem Bearbeitungsstand fragst, muss Dir geantwortet werden. Bescheid und Widerspruch Der medizinische Gutachter der Behörde entscheidet meist nur auf Grund der schriftlichen Unterlagen. Eine ergänzende Untersuchung gibt es in seltenen Fällen nur dann, in denen die Aktenlage nicht eindeutig ist. Das gesamte Verfahren dauert ungefähr drei bis fünf Monate. Am Ende des Verfahrens steht ein Bescheid des Versorgungsamts. Wenn Du damit nicht einverstanden bist, kannst Du innerhalb von vier Wochen dagegen Widerspruch einlegen. Halte die Frist ein und lege erst nur formal Widerspruch ein, ohne ihn zu begründen („Begründung folgt“). Dann lass Dir einen Termin zur Akteneinsicht geben. Manchmal enthält die Akte nämlich Befunde, die Du nicht kennst. Nimm möglichst eine Zeugin oder einen Zeugen dazu mit. Lass Dich nicht einschüchtern, wenn Deine Vertrauensperson nicht akzeptiert wird. Zur Not wende Dich an den Beschwerde-Ausschuss des Versorgungsamts. Fordere schriftlich eine Kopie des ärztlichen Gutachtens vom Versorgungsamt. Das ist schließlich die Grundlage für den Bescheid, den Du nicht akzeptierst. Wichtig ist, dass Du den Name des Gutachters erfährst und welcher medizinischer Fachrichtung er angehört. Gerade bei den Krankheitsbildern Psoriasis und Psoriasis arthritis gibt es inzwischen derart viele neue Erkenntnisse, dass sie eigentlich nur ein Dermatologe bzw. Rheumatologe berücksichtigen kann. Jetzt kannst Du Dich beraten lassen, in welchen Punkten Du widersprechen solltest. Für Deine Hauptkrankheit, Psoriasis oder Psoriasis arthritis gibt es ausführliche Beschreibungen, wonach sich der Grad der Schädigung bemisst: Die Anlage zur Versorgungsmedizin Verordnung – VersMedVi trägt den Titel „Versorgungsmedizinische Grundsätze“. In den Abschnitten 17 und 18 werden Hautkrankheiten und rheumatische Krankheiten behandelt. Wissen und Tipps für Dein Leben mit Schuppenflechte oder Psoriasis arthritis: Meld dich für unsere Newsletter an. Klagen, beschweren oder neu feststellen lassen? Ein Klageverfahren vor dem Sozialgericht ist in der ersten Instanz kostenlos, wenn Du das ohne Anwalt machst. Eine Rechtsberatung bei den Sozialverbänden kostet beim ersten Mal ebenfalls nichts. Das Sozialgericht setzt eventuell einen eigenen, unabhängigen Gutachter ein. Nachteil: Der Klageweg kann sich über sehr lange Zeit hinziehen, weil die Sozialgerichte völlig überlastet sind. Du kannst Dich beim Versorgungsamt über Art und Methode des Gutachters beschweren, wenn Du den Eindruck hast, es sei fahrlässig entschieden worden. Im Rahmen der Dienstaufsichtsbeschwerde muss dann überprüft werden, ob der Gutachter Fehler gemacht hat. Schneller als auf dem gerichtlichen Weg geht es, wenn Du eine „Neufeststellung“ der Behinderung beantragts. Dann muss es eine neue Untersuchung und ein neues Gutachten geben. Auch hierbei solltest Du Dich vorher bei einer der genannten Beratungsstellen umfassend beraten lassen. Beharrlich bleiben Wenn Du fest davon überzeugt bist, dass es Dir zusteht, als Behinderter anerkannt zu werden, solltest Du nicht so schnell aufgeben! Du selbst weißt am besten, wie stark Deine Krankheit Dich einschränkt. Ein Bescheid vom Versorgungsamt ist nicht die Bibel! Es kann vorkommen, dass externe Gutachter überfordert sind oder es sich zu einfach machen. Überall sitzen nur Menschen, die sich irren oder die falsch entscheiden können. Du hast es mit einer schwerfälligen und meist überlasteten Bürokratie zu tun und Du forderst Extra-Arbeit. Gib also nicht auf, wenn die Behörde Deinen Fall nicht gleich genauso sieht wie Du selbst. Vor allem: Hol Dir Hilfe bei Fachleuten. In den meisten Fällen kostet die das zwar Zeit, aber kein Geld. Tipps zum Weiterlesen In unserem Forum haben Betroffene schon viele Erfahrungen mit dem Antrag auf Behinderung und GdB ausgetauscht. In einem Expertenforum hatte ein Sozialarbeiter und Fachberater viele Fragen beantwortet. Ein Rentenberater hat in seinem Blog aus der Praxis geplaudert – auch über Psoriasis arthritis, Behinderung und den GdB. Eine Anwältin hat etwas über Stolperfallen und Tipps zum Antrag auf Schwerbehinderung bei rheumatischen Erkrankungen ausgeschrieben. "Studieren mit Behinderung" ist eine Broschüre der Studenten-Plattform fernstudieren.de. talentplus ist ein Portal zu Arbeitsleben und Behinderung. Die Deutsche Rheuma-Liga hat ein Merkblatt „Schwerbehindertenausweis“ herausgegeben. Außerdem gibt es von der Organisation ein Merkblatt „Das Verfahren und der Rechtsweg in sozialrechtlichen Angelegenheiten“ und eins über „Soziale Leistungen und Hilfen für Rheumakranke“. Informationen zum Schwerbehindertenausweis vom Sozialverband VdK Deutschland e.V. Rechtsanwalt Thomas Eschle aus Stuttgart hat einige Informationen zum Grad der Behinderung bei Hautkrankheiten aufgeschrieben. Rechtsanwalt Reinhard Dotterweich hat eine Tabelle mit Anhaltswerten zum Grad der Behinderung (GdB, GdS) ins Netz gestellt. Beim Familienratgeber der "Aktion Mensch" findest Du eine Übersicht über die Versorgungsämter je nach Bundesland. Schwerbehinderung – wie es geht und was es bringt: Stiftung Warentest hatte im Oktober-Heft 2018 etwas über den Schwerbehindertenausweis geschrieben. Das steht fast vollständig kostenlos im Netz. Gut ist die Schritt-für-Schritt-Anleitung. Hilfreich ist auch die Zusammenstellung, wie man mit einer Schwerbehinderung früher in Rente gehen kann. Was du machen kannst, wenn dein Antrag auf Schwerbehinderung abgelehnt wurde, erfährst du in diesem Artikel:- 2 Kommentare
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Interessante Artikel zum Thema Psoriasis, Soziales und Recht
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Hier weisen wir auf Artikel hin, die rund um das Thema Schuppenflechte interessant sein könnten, wenn es um soziale Aspekte oder um rechtliche Fragen geht. Pharmafirma muss über Nebenwirkungen Auskunft geben (Beck aktuell, 27.01.2014) Ein Kläger hatte nach der Einnahme eines Gicht-Medikamentes schwere Nebenwirkungen bemerkt. Er musste vor Gericht durchsetzen, dass die Firma über ihr bekannte Nebenwirkungen Auskunft geben muss. Ein Streitpunkt war offenbar, ob der Kläger den Zusammenhang zwischen Medikament und Nebenwirkung beweisen muss. Muss er nicht - es genügt laut Oberlandesgericht, dass der Zusammenhang plausibel ist. Wie man die Vorsorgevollmacht frühzeitig regelt (NDR, 09.01.2012) Viele glauben, ein Familienmitglied vertreten zu können, wenn es nicht mehr geschäftsfähig ist. Das ist jedoch ein Irrtum. Eine Vorsorgevollmacht kann Sicherheit geben. Jobcenter muss nicht für frei verkäufliche Mittel aufkommen (Deutsche Apotheker-Zeitung, 01.11.2011) Patienten mit Hartz IV erhalten von ihrem Jobcenter zusätzlich zu ihrer Regelleistung keinen Mehrbedarf wegen der Kosten für nicht-verschreibungspflichtige Arzneimittel. Das bestätigte jetzt ein Gericht. Hartz IV: Jobcenter müssen PKV voll bezahlen (Deutsche Aidshilfe, 19.01.2011) Die Jobcenter müssen die Krankenkassenbeiträge für privat versicherte Hartz-IV-Empfänger in voller Höhe übernehmen. Das hat das Bundessozialgericht jetzt entschieden.-
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