Die Selbsthilfegruppe in Neustadt am Rübenberge ist offen für Menschen mit Schuppenflechte, Neurodermitis und Rosazea. Bei den Treffen geht es darum, sich über Auswirkungen der Krankheit, Behandlungsarten und -hilfen auszutauschen – über Reha, Akut-Einweisung, Grad der Behinderung, Vorträge, Broschüren...
Die Treffen finden jeweils am zweiten Montag im Monat statt.
Eine Anmeldung ist nicht nötig. Die Organisatorin ist unter 05032-18 21 zu erreichen.
Die Einrichtung kann mit einem Rollstuhl erreicht werden.
Mehr Informationen gibt es hier.
13.07.2026 13:00
bis
15:00
Hallo, ich bin neu hier und habe eine bzw. mehrere Fragen an Euch!
Ich bin 45 Jahre und komme aus Hessen. Ich habe eine Psoriasis vulgaris und eine Nagelpsoriasis.
Die Psoriasis vulgaris ist bei mir an den Knien( kinderhandtellergroße Plaques), an den Händen , Gesäß ( beide Pobacken haben große Herde von Schuppenflechte ), die Kopfhaut( hinter den Ohren) und an dem Haarkranz, auf dem Rücken( mehrere münzförmige Plaques), der Archillesferse( handtellergroß), dem Unterschenkel( kinderhandtellergroßer Plaque), den Beinen (linkes handtellergroß, rechtes kinderhandtellergroß), im Leistenbereich rechts und links Schuppenflechte, Stirn und Wangenbereich leichte Schuppenflechte, Genitalbereich leichte Schuppenflechte.
Die Nagelpsoriasis habe ich mittlerweile an allen 10 Fingernägeln und allen Fussnägel. Sehr schmerzhaft, da sich die Nägel vom Nagelbett abheben bzw. lösen.
Nun meine Frage an Euch: Ich habe seit dem Jahr 2000 einen GDB von 30 %.
Habe schon mehrere Verschlechterungsanträge beim Versorgungsamt Hessen eingereicht auch mit Hilfe des VDK, diese wurden aber immer abgelehnt!
Die Psoriasis hat sich aber erst in den letzen 3 Jahren erheblich verschlimmert. Ich Jahr 2000 hatte ich noch keine Nagelpsoriasis und die Knie, die Beine, die Hände , der Rücken, das Gesäß und die Ellenbogen waren auch noch nicht von der Psoriasis betroffen.
Habe mittlerweile 3 Reha Kuren und 2 Krankenhausaufenthalte wegen meiner Pso gehabt.
Ich finde einen GDB von 30% bei diesem Ausmaß nicht gerechtfertig oder liege ich da falsch?