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Vorübergehende Beschwerden für GdB-Antrag auch aufführen?

Vorübergehende Beschwerden für GdB-Antrag auch aufführen?

Soweit ich das verstanden habe, muß man ja beim GdB-Antrag angeben, inwieweit man im alltäglich und beruflichen Leben durch eine Krankheit tangiert wird.

Bei mir ist es so, daß ich zwar schon seit ca. 10 Jahren von Arzt zu Arzt gesprungen bin, schon zuvor Probleme hatte, aber erst dieses Jahr bei Zweitmeinung-Konsultierung Spondyloarthritis psoriatica diagnostiziert wurde. Muß eine angemessene Zeit vergangen sein, damit man einen GdB-Antrag stellen kann?

Ich habe durch teils überbrückende knöcherne Brücken (Parasyndesmophyten) bereits an Beweglichkeit eingebüßt, Fingerbodenabstand 20. Mit meinen wenigen Nagelveränderungen komme ich einigermaßen zurecht. Aber es gibt Beschwerden, die in einem Zeitraum von ca. 3 bis 6 Monaten auftreten und dann wieder verschwinden - so z.B. beim Anziehen, beim Schlafen. Andere Beschwerden sind mal stärker mal weniger stark ausgeprägt.

Beispielsweise ist derzeit mein Daumen berührungsemfpindlich und schmerzt stark wenn ich diesen einsetze und war auch für wenige Tage leicht dick. Meine Fingerkuppe ist auch berührungsemfpindlich und schmerzt und pocht. Derzeit kann ich mich beim Schlafen schlecht auf die rechte Seite legen, da diese an der Hüfte schmerzt.

So betrachtet sind das ja keine dauerhaften Beschwerden, kann bzw. soll man aber diese bei der Beantragung mit angeben?

Hervorgehobene Antworten

Bei der Beantragung eines GdB beim Versorgungsamt geht es nicht darum kurzweilige Erkrankungen aufzuführen, sondern langfristige Folgen, die das Leben beeinträchtigen. Der behandelnde Arzt muss beschreiben, wie sich die Beschwerden im alltäglichen Leben auswirken, hierbei muss die Beeinträchtigung länger als 6 Monate vorliegen (laut Auskunft Versorgungsamt Osnabrück).

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