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Widerspruch beim Versorgungsamt unzureichend

Hailo,

 

ich bin ganz neu hier und möchte gerne wissen wie eure Erfahrungen mit dem Versorgungsamt sind.

Leide seit über 5 Jahren an Psoriasis Vulgaris. Ich habe das Glück in einer Studienambulanz behandelt zu werden.

Hatte schon Ciclosporin, Fumaderm und seit letzten Jahres bekomme ich Stelara 90mg alle 3 Monate. Trotzdem habe ich dicke Plaques an den Ellenbogen und im Afterbereich und die Spritze hält keine 3 Monate.

Habe beim Versorgungsamt eingereicht und 10 Gdb erhalten.

Widerspruch eingelegt und ein Schreiben der Studienambulanz beigefügt die mir eine schwere Psoriasis belegen.

Vom Versorgungsamt kam heute das Schreiben. Nun habe ich 20 Gdb bekommen, ist das so in Ordnung?

Wenn ich das Medikament nicht nehmen würde würde ich am ganzen Körper blühen und leider habe ich durch die Medis sehr schlechte Leberwerte. Ich bin wirklich verzweifelt und fühle mich so mies, die meinen halt das es wohl nicht so schlimm ist.

Habt ihr auch schon mal einen Antrag an das Versorgungsamt eingereicht, wie sind eure Erfahrungen?

 

Würde mich sehr über Antworten freuen.

Mfg stelario

Hervorgehobene Antworten

Hallo Stelario

Habe beim ersten mal gleich 50 GdB bekommen . Habe aber nicht nur PSO sondern auch die PSA.

Habe dann 2 Jahre später um Erhöhung eingereicht und ist auf 60 erhöht worden. 

Bist du beim VdK.Sind für solche sachen zuständig und kennen sich aus.Wäre ein Versuch wert.

Gruss Donna

Ich habe 70%, aber allerdings auch PSA und andere Gelenkprobleme,

bei mir war sehr hilfreich, das ich Fotos zum  Antrag beigelegt habe, damit die Sachbearbeiter sich

ein Bild machen konnten, und ich habe auch auf die Psyche hingewiesen, z.B.Schamgefühl usw.

 

Gruß

Schuppi1

Wenn Dir Stelara nicht hilft, es gibt Biologics die öfter gespritzt werden, z.B. Humira. Mit hat auch jetzt eher etwas geholfen bei der PsA das wöchentlich gespritzt wird. Ein Wechsel ist nicht problematisch und bringt ggf. mehr Erfolg. Sprich mal mit einem Arzt.

Einen höheren GdB zu err. bedarf viel Vorarbeit und gute Begründungen. 20% sind eigentlich nichts. Lass Dir die Stellungnahmen der Ärzte zeigen, sie sind oft nicht ausreichend. Versuch es dann nach einiger Zeit nocheinmal.

Gruß Lupinchen

Es gibt die Tendenz, dass der GdB niedriger ausfällt, wenn Du gut mit Medikamenten eingestellt bist (auch bei Diabetes z.B.). Die Beurteiler gehen dann davon aus, dass Du ja im Alltag nicht mehr so behindert bist. Wie Du aussehen würdest, wenn Du nichts machen würdest, interessiert dann nicht :(

 

Ich würde es erstmal bei den 20% belassen und in einem Jahr neu darüber nachdenken, einen Antrag auf Neufeststellung zu stellen.

  • Ersteller

Hailo,

 

vielen Dank für die Antworten.

 

Ich werde nun klagen.Bin im Sozailverband und hoffe das ich einen kompetenten Bearbeiter bekomme.

 

Eigentlich hatte die Ärztin einen guten Bericht geschrieben, das ich eine schwere Pso habe und das trotz Medikation Areale Plaques aufweisen.

 

Ich selbst habe in der Begründung von meinen psychischen Auswirkungen berichtet. Es ist wirklich diskriminierend wie Krankheiten runter gespielt

 

und als leicht abgetan werden. Aber Fakt ist doch das  erscheinungsfreie Intervalle von Monaten bei mir nicht stimmt.

 

Sollte noch jemand einen weiteren Tipp haben immer her damit. Habe Ellenbogen und Hände fotografiert, die leider im Moment extrem blühen.

 

LG

 

stelario

 

  • Ersteller

@ Claudia

 

Hailo,

 

es ist bei mir nicht nur die Pso sondern eine extremste harte Verdickung der Hornhaut unter meinen Fuß seit ca. 15 Jahren mit mittlerweile 3 Ops.

 

Es wuchert immer wieder und es bereitet mir bei auftreten sehr große Schmerzen. Kein Arzt weiß was das ist. Im Widerspruch hab ich auch

 

angeboten mich dem Amtsarzt vorzustellen, weil die sich gar nicht vorstellen können wie sehr mich das im Alltag und Arbeitsleben einschränkt.

 

Ist ja bloß Hornhaut. Ich muss unbedingt die Schwerbehinderung durch bekommen, bin nun 50 Jahre alt und kann meinen überwiegend

 

stehenden Job nicht mehr ausüben. Mit der Schwerbehinderung habe ich eventuell die Chance auf einen anderen Job bei meinem Arbeitgeber.

 

Bin nun aufgrund von schweren Depressionen schon länger krank geschrieben (wurde übrigens auch mit Gdb10 abgetan als psychische Störung).

 

Also ich muss Klage erheben, da ich keine Zeit mehr habe.

 

LG

 

stelario

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Ich wollte schon länger mal aufschreiben, was ich zum Thema Behinderung, GdB etc. bei einem Vortragsabend in unserer Berliner Selbsthilfegruppe gehört hatte. Dann nehme ich das mal als Gelegenheit und fange an. Die Aussagen stammen von einer Mitarbeiterin des Berliner Versorgungsamtes.

  • wichtig: alles reinschreiben, was einen quält – und alle Ärzte nennen
  • nicht nur die Diagnose schreiben, sondern richtig beschreiben, was einen wobei behindert
  • Krankenhaus- und Rehaberichte beilegen
  • wer eine rückwirkende Anerkennung haben will: in den Antrag aufnehmen "Ich bitte um rückwirkende Anerkennung seit dann und dann"; das muss dann aber auch aus den Unterlagen hervorgehen
  • Widerspruch: innerhalb eines Monats (wichtig!); die Begründung muss nicht zeitgleich sein, aber bald; dann einen neuen Befund vom Arzt beilegen
  • man kann Einblick in die Akte beantragen => da kann man sehen, wie ein Arzt einen eingeschätzt hat; vielleicht hat der Arzt einen ja zu leicht eingestuft
  • bei beeinträchtigendem lokalem Befall sind 30-50% GdB möglich (auch Hände, Genitalien, Kopf)
  • die Grundsätze zur Beurteilung sind vage; z.B. eine außergewöhnliche Nagelbeteiligung sowie eine Gelenk- und Wirbelsäulenbeteiligung
  • erhöhend können nur 2 Sachen wirken, z.B. außergewöhnliche seelische Belastung oder mehrfache Krankenhaus-/Reha-Aufenthalte pro Jahr

Weil ich jetzt aber los muss, gibt es Teil 2 später. :)

Finde ich interessant Claudia.

 

Hier mal ein Auszug vom Schreiben, welches ich mit meinem Schwerbehindertenausweis erhalten habe.

 

Die von Ihnen geltend gemachte(n) Gesundheitsstörung(en)  ..., ..., ..., bedingen /bedingt keine Funktionsbeeinträchtigung bzw. keinen Einzel - GdB von wenigstens 10 und stellen/stellt deshalb keine Behinderung im Sinne des SGB IX dar.

Mir sagt das, dass es midestens 10 pro Erkrankung ausmachen muss, um höher bewertet zu werden

Ich habe damals meine gesammelten Befunde mitgeschickt.

 

Gruß Anne

Hallo!

Ein GdB von 10 heißt im Prinzip, dass es keine Einschränkungen gibt. Auch wenn das für jeweils mehrere Erkrankungen so festgestellt wird, werden die Werte nicht addiert. Additionen gibt es da so oder so nicht. Es kommt auch nicht so sehr auf Diagnosen an, die natürlich dennoch benannt werden sollten, sondern auf die konkreten Einschränkungen durch die jeweiligen Erkrankungen. Die Zahlernwerte entstehen dann aus dem Gesamtbild.

 

Bei mir sind es 70. Das liegt aber nicht an meiner Pso, die mit 10 bewertet wurde, sondern an meinem Krebs und meinem Schlafapnoesyndrom. Auch mein Bluthochdruck zählt nicht wirklich mit, obwohl ich ihn seit über 50 Jahren habe. Der Krebs ist eine Ausnahme: hier zählt schon die Diagnose für 5 Jahre, meist mit einem GdB von 50 für 5 Jahre zur Heilungsbewährung. Wenn dann alles in Ordnung ist, zählt der Krebs nicht mehr.

 

Wenn man einen GdB von 30 bekommt, kann man einem Schwerbehinderten gleich gestellt werden. Dazu muss man einen Antrag stellen. Das sollte man auch tun.

 

Sehr wichtig ist, was Claudia geschrieben hat. Nicht die Diagnose ist so wichtig, sondern es kommt auf die konkreten Einschränkungen im Alltag an.

 

Viele Grüße von Kuno

Hallo Kuno,

 

ich habe keine Probleme damit, dass nicht alles anerkannt wurde.

Da ich keinerlei Ahnung hatte, habe ich eben alle Befunde mitgeschickt. Heilung gibt es bei meiner Haupterkrankung nicht. 

 

Gruß Anne

Teil 2 muss warten.

 

Hier deshalb erst einmal der Link zur Versorgungsmedizin-Verordnung.

 

In "Teil A: Allgemeine Grundsätze" und dort in Punkt 17.7 ist die Psoriasis vulgaris zu finden.

 

Die Psoriasis arthritis wird nicht ausdrücklich erwähnt. Sie wird wohl unter Punkt 18.2.1 "Entzündlich-rheumatische Krankheiten" fallen.

 

Dort findet Ihr jeweils, wie viel GdB dort allgemein angedacht wird.

Hallo liebe Leidensgenossen...ich bin nun auch dabei einen Antrag beim Versorgungsamt zu stellen. Muss ich da alle Arztberichte mitschicken??? Od reichen die Adressen u Telefonnummern??Habe nicht nur Psoriasis sondern auch starke Rückenbeschwerden. Vielleicht kann mir jemand helfen

l G Stella130

 

Hallo,

 

ich habe die Erfahrung gemacht,  alles einschicken, und wie Claudia beschrieben hat , sehr genau über die Einschränkungen 

berichten, ist erfolgreicher, weil sonst das Amt alle Ärzte anschreiben muss, was dann natürlich auch länger dauert.

 

Gruß

Schuppi1

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So, heute ist Zeit für Teil 2. Und der hieß bei der Dame vom Versorgungsamt "begutachtungsrelevante Aspekte", also sowas wie "Wozu sollte man, wenn man kann, etwas in den Antrag schreiben?"

  • Ausdehnung und Lokalisation der Hauterscheinungen => Wo sind die Psoriasis-Stellen? Wie groß sind sie? (Beispiel: "so groß wie 3 Handteller" oder halt eine Zentimeter-Angabe)
  • Juckt die Psoriasis? => Wie stark? Wachst Du davon auf? Kannst Du deshalb nicht einschlafen? Kannst Du Dich deshalb nicht konzentrieren?
  • Ansprechen auf Therapiemaßnahmen => Schlagen Therapien an? (Oder eben nicht) "Obwohl ich seit xx Monaten / Jahren alles versuche, ist die Psoriasis immer noch so stark")
  • Notwendigkeit stationärer und rehabilitativer Aufenthalte => waren Reha-Maßnahmen und Klinikaufenthalte nötig?
  • Lebensqualität berechnen => den Fragebogen zur Lebensqualität ausfüllen und den Wert reinschreiben oder ihn ausgefüllt beilegen; Empfehlung der Frau vom Versorgungsamt: Tagebücher führen, dort den aktuellen Wert zur Lebensqualität immer wieder mal vermerken und das auch mal dem Arzt mitteilen
  • Notwendigkeit einer kontinuierlichen ambulanten Versorgung => Ist es nötig, immer wieder zum Arzt zu gehen? Welchen Zeitaufwand bringt das mit sich? Ganz eindrucksvoll wird das natürlich, wenn man 3-4x/Woche zum Bestrahlen zum Arzt muss.
  • Wie ist der Tagesablauf durch die Erkrankung beeinträchtig? Auch wenn einem das noch so profan erscheint – sowas wie "Das Drehen des Schlüssels fällt mir schwer" ist gut. Je anschaulicher vorgetragen, um so besser.
  • Bei einem Befall der Nägel können Bemerkungen wie "Die Schuhe drücken" oder "Laufen ist ein Problem" angebracht sein.
  • Wer das "G"-Zeichen beantragt: Es reicht nicht, wenn der Arzt nur "Der Patient ist gehbehindert" reinschreibt. Er muss den medizinischen Hintergrund dazuschreiben.
  • Wer am Rollator geht, sollte nicht nur reinschreiben "Ich gehe am Rollator", sondern auch beschreiben, warum. Nun ist ein Rollator wegen der (Haut-)Psoriasis nicht so der Grund, aber es geht um das Prinzip: Immer reinschreiben, warum etwas einen beeinträchtigt.
  • Sie empfiehlt: Bei einem GdB von 30 bis 40 sollten Arbeitnehmer unbedingt einen Gleichstellungsantrag stellen.

Am Rande: Wer häufiger als 3x/Jahr einen Herpes simplex hat, sollte das auch vorbringen. Ich hatte mir das aufgeschrieben, weil ich locker auf die 3x (und mehr) komme.

Hallo liebe Leidensgenossen...ich bin nun auch dabei einen Antrag beim Versorgungsamt zu stellen. Muss ich da alle Arztberichte mitschicken??? Od reichen die Adressen u Telefonnummern??Habe nicht nur Psoriasis sondern auch starke Rückenbeschwerden. Vielleicht kann mir jemand helfen

l G Stella130

...siehe oben, Thread von Claudia.

Dein Link war sehr interessant, Claudia. Auch das was du im zweiten Teil angeführt hast.

Z.B. wußte ich nicht, dass man auch die psychische Belastung gesondert anführen kann. Wurde auch noch nie in der Mailing-Liste angeführt.

 

Den anderen kann ich nur empfehlen, dass sie die diversen, aktuellen Arztberichte mit einschicken. Auf diese Art geht es schneller und wenn ich von mir aus gehe, ich musste bei keinem Gutachter vorstellig werden.

 

Gruß Anne

  • 2 Jahre später...

ich verlange grundsätzlich die Stellungnahmen meiner Fachärzte - Hausarzt habe ich gar nicht und kann damit auch nichts anfangen - Anträge machen ich auch grundsätzlich mit denen zusammen, so dass ich gleich weiß, was drin steht und ich auch gleich reklamiere

vor 18 Stunden schrieb Alte Zicke:

ich verlange grundsätzlich die Stellungnahmen meiner Fachärzte - Hausarzt habe ich gar nicht und kann damit auch nichts anfangen - Anträge machen ich auch grundsätzlich mit denen zusammen, so dass ich gleich weiß, was drin steht und ich auch gleich reklamiere

und wer stellt dir die Überweisungen aus? Beim Cardi, Lufa, Internist oder auch Rheuma-Doc kommst du ohne Überweisung nicht rein. Musst du in die Augenklinik, z.B. Tübingen, muss der Termin von der Facharztpraxis gemacht werden. Bleib also bitte bei den Tatsachen.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

vor 21 Stunden schrieb Alte Zicke:

ich verlange grundsätzlich die Stellungnahmen meiner Fachärzte - Hausarzt habe ich gar nicht und kann damit auch nichts anfangen - Anträge machen ich auch grundsätzlich mit denen zusammen, so dass ich gleich weiß, was drin steht und ich auch gleich reklamiere

zum Internisten, Kardiologen und Rheumadoc benötige ich keinerlei Überweisungen kann ich so mit meiner Versichertenkarte hin. Auch praktiziert in meinem Stadtteil ein Lufa geht auch nur mit der Versichertenkarte

vor 2 Stunden schrieb Tenorsaxofon:

und wer stellt dir die Überweisungen aus? Beim Cardi, Lufa, Internist oder auch Rheuma-Doc kommst du ohne Überweisung nicht rein. Musst du in die Augenklinik, z.B. Tübingen, muss der Termin von der Facharztpraxis gemacht werden. Bleib also bitte bei den Tatsachen.

 

 

 

 

 

 

 

Also für meinen Internisten, Kardiologen (wo ich alle paar Jahre mal hingehe), Rheumadoc und Lufa (hier bei mir im Stadtteil) benötige ich keinerlei Überweisungen, geht alles mit der Versichertenkarte. Sollte ich wirklich mal eine benötigen, können auch alle diese Fachärzte eine ausstellen

 

 

 

 

 

 

 

also für Internist

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