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Wann in Rente bei einem GdB von 50

Leider hat sich mein Rentenbeginn nun doch nach hinten verschoben. Ich hatte noch gehofft, unbefristet 50%, ausgestellt 2001, dass ich mit 60 in Rente gehen kann. Bei der Aufstellung der DRVsteht sogar dass ich noch bis 2022 arbeiten muß (nach err. des 65. Lebensjahres, wobei ich meine Schwerbehinderung dort wohl garnicht angegeben habe. Mein Stand der Dinge ist, dass ich mit GdB mit 62 in Rente gehen kann. Stimmt das nun????

Lg. anjalara

Hervorgehobene Antworten

  • Ersteller

....antworte mir mals selber: :daumenhoch: Habe mit der DRV tel. wg. der Rentenberechnung und habe gleich gefragt wie es mit dem Renteneintritt ist.

Also ich könnte mit einem Abschlag von 10,8 Punkten 2017 mit 61.5 (hihi) Jahren in Rente gehen. Oder aber auch ohne Abschlag mit 62. Auch wenn es dort bekannt wäre das ich einen GdB habe, würde er auf den Berechnungen nicht angegeben, sondern muß erst bei Beantragung angegeben werde. Die Dame will mir auch noch eine Info dazu zuschicken. Da das ist doch mal etwas....yippiiiiiiiiii

Gruß anjalara

PS an Claudia: Beitrag evtl. verschieben!

Bearbeitet ( von anjalara)

Liebe Anjalara,

ich hatte die Frage für einen Irrläufer aus dem Forum von Bernd Somberg gehalten ;-). Zur Zeit ist in der Tat bei einem GdB von mindestens 50 ein abzugsfreier Rentenbeginn mit 62 Jahren möglich.

Ansgar Weyergraf

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