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Hallo Forengemeinde
Habe heute nach 2 Monaten Wartezeit Post vom VA bekommen mit meinem Feststellungsbescheid. Man hat mir einen GdB 30 zuerkannt bis Juli 2018. Dann ist eine Nachprüfung vorgesehen, mit folgender Begründung:
"Nach ärztlicher Einschätzung ist bei dieser Gesundheitsstörung möglicherweise noch eine Änderung mit Auswirkung auf die Höhe des GdB und ggf. festgestellte Merkzeichen zu erwarten."
Was auch immer das heißen mag.
Folgende Gesundheitsstörung wurde berücksichtigt: "Hauterkrankung mit Gelenkbeteiligung Teil GdB 30"
Nun meine Frage: Lohnt sich hier ein Widerspruch? Oder soll ich gleich den Gleichstellungsantrag stellen, damit ich wenigstens im Job gesichert bin? Bin Mitglied im Vdk, aber noch kein halbes Jahr, was wohl die Voraussetzung stellt. Hat mir die Dame eben am Telefon mitgeteilt. Sie meinte aber auch, dass man die Mitgliedschaft zurückdatieren kann. Termin habe ich da nun aber erst am 17. Februar bekommen. Nun weiß ich echt nicht, was ich machen soll.
Bearbeitet ( von Nenja)