Nach einem Unfall, bei schwerer Erkrankung und bei Pflegebedürftigkeit ist die Frage zu klären, wer rechtsverbindliche Erklärungen und Entscheidungen vornehmen und persönliche Angelegenheiten regeln kann, wenn es für eine Person selbst nicht mehr möglich ist. In dieser Veranstaltung wird über Bedeutung, Möglichkeiten und Geltungsbereiche der Patientenverfügung, Vorsorgevollmacht und gesetzlichen Betreuung informiert. Formales und Formulierungen werden beispielhaft vorgestellt. Nach dem Vortrag ist Gelegenheit, Fragen zu stellen.
Nähere Informationen: Telefon 0451 500-10742, per Mail an Gesundheitsforum.Luebeck@uksh.de oder auf der Internetseite zur Veranstaltung.
Veranstalter: UKSH Gesundheitsforum Lübeck, Campus Lübeck
Veranstaltung vor Ort: UKSH Gesundheitsforum im CITTI-PARK, 2. OG, Herrenholz 14, 23556 Lübeck
Anmeldung
auf der Internetseite zur Veranstaltung
per E-Mail an Gesundheitsforum.Luebeck@uksh.de
unter Telefon 0451 500-10742
Bitte nennen Sie Datum, Veranstaltungstitel und Anzahl der teilnehmenden Personen.
19.05.2026 16:00
Hallo, ich habe ein Rezept für einen Lichttherapie-Puva (Systemtherapie) in der Hautklinik bekommen (Schuppenflechte Psoriasis pustolosa Fußsohle), 5x wöchtlich (1 Std. Fahrzeit), ab November 2017. Lt. Krankenkasse 10 EURO Kosten für die Verordnung und 10% der Behandlungskosten als Zuzahlung. Ich kann mir vorstellen, bei einer Behandlung von 5x wöchentlich und für einen Zeitraum von 5 bis 8 Wochen kommt ein ordentlicher Betrag zusammen, den ich zahlen muss. Leider konnte mir die Mitarbeiterin der Krankenkasse keine Auskunft über die Behandlungskosten geben. Vielleicht kann mir einer von euch näheres dazu sagen. Und wie ist es eigentlich mit dem Arbeitgeber wenn ich 5x die Woche über einen längeren Zeitraum nur teilweise anwesend bin ?
Vielen Dank.