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Einspruch gegen Kurklinik


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Geschrieben

innerhalb von nur 1 1/2 wochen habe ich eine vierwöchige kur auf borkum (riff) bewilligt bekommen.ein blick auf die hp dieser klinik zeigte mir aber das sie neben psoriasis auch für tumorerkrankungen ist.ich bzw.meine betriebsärztin hat bewußt den antrag wegen ps und psa gestellt.in der bewilligten klinik würde ja nur ein teil meiner beschwerden behandelt.dies ist nicht in meinem sinne denn ich möchte genau wissen wie ich mit der psa umzugehen habe.

bad bentheim war mein favorit und wurde auch so im antrag vermerkt.desweiteren würde dort auch meine rückenprobleme behandelt also eine rundum klinik für meine beschwerden.

ein anruf bei der rentenversicherung erfolgte doch die dame war sehr unfreundlich und meinte nur...dann legen sie doch einspruch ein aber der arzt entscheidet.

ich muss noch dazu sagen das ich seit c 20 jahren an angstzuständen leide und borkum wäre mireinfach zu weit.in bad bentheim wäre mein mann zur not in 1 1/2 std. ich möchte zwar versuchen die 4 wochen alleine zurecht zu kommen aber wenn ich wüßte das zur not mein mann im fluge zu mir käme waäre das für mich sehr beruhigt.

welchen chancen habe ich bei einem einspruch oder soll ich lieber ganz abstand von einer kur halten?

Erfahrungen austauschen über das Leben mit Schuppenflechte und Psoriasis arthritis

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Geschrieben

hallo susie,

ich glaube ein Einspruch ist auf jeden Fall einen Versuch wert! Am besten schreibst du in deínen Einspruch genau dass was du hier auch geschrieben hast! Dass du aufgrund deiner angst nicht gerne so weit weg möchtest. Eine Kur kann ja nur was bringen, wenn du dich dort wohl fühlst!

Warum Abstand von der Kur halten? Wenn du weißt, dass dir das was bringt, dann fahr ruhig zur Kur!

Ich wünsche dir viel Erfolg bei deinem Einspruch!

LG

Margret

Geschrieben

Hallo Susie

Sofort Einspruch erheben. es herrscht sowas wie Klinikwahlrecht in Deutschland. Aber natürlich nicht telefonisch sondern schriftlich. Sag einfach du könntest die rauhe Nordseeluft nicht ab. deine Haut fängt dann immer an zu brennen. Darum würdest du ja auch nur Urlaub in Mittelmeerländern machen. Und weise nochmal auf Bad Bentheim hin.

Bei mir hat das vor Jahren wunderbar geklappt.

Viel Erfolg

Wolfgang:smile-alt:

Geschrieben

Tach susie

Es gibt ein freies Klinikwahlrecht. Guck dir dazu mal den Dateianhang in diesem Posting an: http://www.psoriasis-netz.net/forum/showpost.php?p=5382200&postcount=1

Und du kannst noch kostenlos und unverbindlich einen Sozialexperten dazu befragen. Der gibt dir Antwort. Margitta hat den für die Internetseite ihrer Selbsthilfegruppe überreden können Rede und Antwort zu stehen. Dass er zufällig für die Klinik Bad Bentheim arbeitet hat nichts mit deinem Zielwunsch zu tun. Ich bin mir nahezu sicher dass er unabhängig antworten wird. Da gehts lang -> http://www.shgostheim.de/expertenfragen

Eine bewilligte Massnahme würde ich auf keinen Fall sausen lassen. Für die Zukunft könnte dir das negativ ausgelegt werden.

Nen Gruß

Wolfgang

Geschrieben

hallo, susie -

du kannst sofort Einspruch erheben - und wenn du noch mit deinem Arzt besprichst, dass du Angst hat - dann kann er noch darauf einwirken.

Eine Garantie gibt es leider nicht, dass du in die Klinik kommst, in die du möchtest, so waren meine Erfahrungen - ich wünsche dir hier einfach nur Glück-

nette Grüsse sendet - Bibi -

Geschrieben

danke für euere netten antworten.mein widerspruch ist jetzt raus und ich habe alles mögliche angeführt.nun heißt es abwarten und hoffen das ich nach bad bentheim komme.für mich wäre das eine große erleichterung denn 1.wäre mein mann in ca 1 1/2 std für den fall der fälle bei mir und ausserdem wohnt mein onkel in der nähe.

sobald ich etwas weiß teile ich es natürlich mit./SIZE]

Geschrieben

Eigendlich braucht man dazu keinen Widerspruch einlegen, denn Du hast freies Klinikwahlrecht, theoretisch:confused: Man kann bei der DRV einen Umbelegungsantrag stellen, geht auch tel. Wenn es Dein Arzt schon angegeben und begründet hat, müßte das ausreichen. Es scheint das Borkum zzt. wohl für eine Belegung favorisiert wird, sie steht ja auch auf der Liste der DRV. Bad Bentheim hat aber auch die Zulassung, ausserdem finde ich persönlich ist sie zzt. die Einzige wo man mit Pso+Psa wirklich gut aufgehoben ist. Ich kenne niemanden der auch Psa hat und sich dort gut behandelt gefühlt hat. Wer natürlich die rauhe Küste mag und ansonsten seinen Urlaub auch dort verbringt, fühlt sich ggf. da wohl. Für mich zählt aber nur eine adäquate Behandlung. Das gilt nicht bei leicher PSA da sind sicher alle Kliniken OK und bieten entsprechende Leistungen an. Leider wirst Du zzt. generell auf Termine länger warten müssen, denn um diese Zeit sind alle Kliniken gut belegt. Na und wenn....es klappt ist ja wieder ein Termin auf Borkum frei;) Da kann sich dann jemand freuen der dort hin will.

Viel Erfolg!!!

Anjalara

Geschrieben

hallo, susie -

ich drücke dir die Daumen, dass es klappt !!!

Vor Jahren bekam ich einen Bescheid, dass ich nach B.B. fahren sollte. Ich wollte lieber an die See -

habe bei der RV angerufen, aber sie sagten mir, dass ich die Kur antreten müsste, da sonst alle Ansprüche erlöschen. Leider habe ich das nicht schriftlich -

nun bin ich schlauer, was die Auswahl der Kurkliniken betrifft - danke für die Beiträge - man lernt immer wieder neue Erkenntnisse -

nette Grüsse sendet - Bibi -

  • 3 Wochen später...
Geschrieben

muss euch direkt erzählen das mein widerspruch von erfolg gekrönt ist und ich nun nach bad bentheim in kur darf.

borkum riff was ja nun für mich kein thema mehr ist hat sich ebenfalls gemeldet und mir einen termin ab mitte august genannt.ich gehe mal davon aus das ich auch frühestens am mitte august wenn nicht sogar später nach bad bentheim anreisen darf.

was meine neuen behandlungen angeht so ahbe ich für mich beschlossen das ich erst die kur abwarte und dann weiter sehen werde welche richtung für mich die ebste ist.

ich danke allen die mir durch tips hilfreich zur seite standen.

  • 7 Monate später...
Geschrieben

Hallo Susi,

klar kannst Du da was machen. Ich habe auch das Problem. Ich soll nach ner schweren HWS-Bandscheiben-OP in die Klinik Herzoghöhe nach Bayreuth (Bayern), obwohl ich schon vor der OP den Medical Park in Bad Rdach, bzw. die Lautergrund-Klinik in Schwabthal angegeben habe, die echt einen sehr guten Ruf haben. Bayreuth soll der letzte (sorry!) Scheiß sein! Ich habe da schon viel schlechtes drüber gehört und auch nen Link gefunden, in dem für die Klinik kein gutes Haar gelassen wird. Wer das selbst nachlesen möchte, kann sich unter http://www.klinikbew...ghoehe-bayreuth davon überzeugen. Ich habe mich da im Internet ein bisschen schlau gemacht. Und siehe an - das Gesetz gibt uns Leistungsberechtigten Recht! Denn im IX. Sozialgesetzbuch, § 9 steht eindeutig geschrieben:

§ 9 Wunsch- und Wahlrecht der Leistungsberechtigten

(1) Bei der Entscheidung über die Leistungen und bei der Ausführung der Leistungen zur Teilhabe wird berechtigten Wünschen der Leistungsberechtigten entsprochen. Dabei wird auch auf die persönliche Lebenssituation, das Alter, das Geschlecht, die Familie sowie die religiösen und weltanschaulichen Bedürfnisse der Leistungsberechtigten Rücksicht genommen; im Übrigen gilt § 33 des Ersten Buches. Den besonderen Bedürfnissen behinderter Mütter und Väter bei der Erfüllung ihres Erziehungsauftrages sowie den besonderen Bedürfnissen behinderter Kinder wird Rechnung getragen.

(2) Sachleistungen zur Teilhabe, die nicht in Rehabilitationseinrichtungen auszuführen sind, können auf Antrag der Leistungsberechtigten als Geldleistungen erbracht werden, wenn die Leistungen hierdurch voraussichtlich bei gleicher Wirksamkeit wirtschaftlich zumindest gleichwertig ausgeführt werden können. Für die Beurteilung der Wirksamkeit stellen die Leistungsberechtigten dem Rehabilitationsträger geeignete Unterlagen zur Verfügung. Der Rehabilitationsträger begründet durch Bescheid, wenn er den Wünschen des Leistungsberechtigten nach den Absätzen 1 und 2 nicht entspricht.

(3) Leistungen, Dienste und Einrichtungen lassen den Leistungsberechtigten möglichst viel Raum zu eigenverantwortlicher Gestaltung ihrer Lebensumstände und fördern ihre Selbstbestimmung.

(4) Die Leistungen zur Teilhabe bedürfen der Zustimmung der Leistungsberechtigten.

Das heißt, der Leistungsträger MUSS dir deine Klinik genehmigen! Natürlich unter der Voraussetzung, dass Du nicht wegen einer Bandscheibenvorfalls in eine Herzklinik willst... Aber das ist ein vom Bundesministerium der Justiz erlassenes Gesetz. Das Problem bei mir ist eben das, dass die gewählten Kliniken im Gegensatz zu Bayreuth nicht der LVA gehören und die diesen Bunker voll machen wollen, weil da keiner hin möchte (wer die Bewertungen liest und sich mal die Bilder von der Klinik ansieht, weiß warum...).

Das heißt jetzt für dich (und allen anderen, denen es genauso geht), Du schreibst dem Leistungsträger einen Widerspruch, in dem Du eindeutig auf diesen Paragraphen verweisst! Und solltest Du dann wieder keine Zusage bekommen, kannst Du damit sogar vor das Sozialgericht ziehen. Du bist im Recht! Auch eine Rentenversicherungsanstalt hat sich an Gesetze zu halten!

Ich wünsche dir (und allen anderen, die das Gleiche Problem haben) viel Erfolg bei euerem Kampf mit den "Leitungsträgern"! Lasst euch nicht einschüchtern und alles gefallen.Ihr dürft eines nicht vergessen: Wir sind diejenigen, die denen ihr Gehalt zahlen!

PS: Ich hänge euch noch einen Vordruck mit ran, der auf euer Recht verweisst und in dem ihr nur noch die Anschriften und die gewünschte Klinik eintragen müsst.

Ich hoffe, ich konnte euch auch ein bisschen weiter helfen

Gruß, Ääärisch

Formular Reha-Wahlrecht.pdf

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