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GdB-Informationspflicht gegenüber dem Arbeitgeber


trauerweide

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Geschrieben

Hallo Herr Somberg,

mir brennen ein paar Fragen auf den Nägeln. Diese möchte ich der Übersichtlichkeit halber als einzelne Beiträge stellen. Zuvor jedoch möchte ich mich bei Ihnen dafür, dass Sie Ihre Zeit für uns erübrigen und Ihr Wissen mit uns teilen wollen, herzlich bedanken.

GdB-Informationspflicht gegenüber dem Arbeitgeber?

Wenn dem Antrag auf GdB statt gegeben wurde, muß ich dann meinen Arbeitgeber unverzüglich informieren? Wenn nein, wäre dann eine nachträgliche Information zu einem beliebigen späteren Zeitpunkt möglich? Was würde im schlimmsten Fall passieren, wenn ich am Tag meiner Kündigung meinen Arbeitgeber informieren würde?

Neu hier? Ein guter Start.

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Geschrieben

Der Arbeitgeber muss nicht über den Grad der Behinderung informiert werden, allesdings haben Sie dann auch keinen Anspruch auf die Sonderleistungen (5Tage Sonderurlaub und erhöhten Kündigungsschutz). Für Menschen mit Behinderung besteht ein erhöhter Kündigungsschutz, eine Kündigung ist aber nicht ausgeschlossen oder verboten. Bei Kündigungen wird das Integrationsamt mit eingeschaltet. Die Kündigungsfrist bei Menschen mit Behinderung beträgt mindestens 4 Wochen.

Es ist möglich den Arbeitgeber zu einem späteren Zeitpunkt üner den Grad der Behinderung zu informieren.

Wenn Sie erst am Tag der Kündigung Ihrem Arbeitgeber mitteilen, dass Sie einen Behindertenausweis haben muss der Arbeitgeber unverzüglich das Integrationsamt informieren und einschalten.

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