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Reha- Ort wählbar?


catwoman42

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Geschrieben

Hallo zusammen,

ich wollte eine ambulante Reha in BB und habe eine stationäre Reha auf Borkum bewilligt bekommen. Ist ja nun mal nicht das, was ich wollte. Ich habe zwar einen Umstellungsantrag gestellt, aber kann ich hier wirklich etwas beeinflussen?

Gruß

Catwoman

Erfahrungen austauschen über das Leben mit Schuppenflechte und Psoriasis arthritis

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Geschrieben

Hallo Catwoman!

Vermutlich ist Dein Leistungsträger die DRV. Du kannst mitbestimmen. Den § kann ich Dir so nicht aus dem Kopf sagen. Allerdings muss die einrichtung, in die Du möchtest geeignet sein.

Die DRV möchte diese Dinge gern selbst bestimmen, aber Du kannst es beeinflussen. Wenn Dir sehr an BB gelegen ist, solltest Du Dir rechtliche Beratung und Unterstützung holen. Vielleicht kannst du ja auch einmal mit der Sachbearbeiterin / dem Sachbearbeiter telefonieren und Deine Gründe darlegen, weshalb Du die eine und nicht die andere Klinik willst.

Ich wünsche Dir viel Erfolg bei dem Antrag und in Deiner Reha, herzliche Grüße Kuno

Geschrieben

Hallo,

ja, man hat ein Mitspracherecht.Ein Wunsch- und Wahlrecht.

"§ 9 SGB IX räumt allen Patientinnen und Patienten bei der Durchführung von

Leistungen zur medizinischen Rehabilitation ein Wunschrecht ein. Danach habe

ich auch das Recht, eine medizinische Rehabilitationsmaßnahme in einer von mir

selbst vorgeschlagenen Rehabilitationseinrichtung durchführen zu lassen."

Diese Einrichtung muß aber dann auch allen Qalitätsrichtlinien entsprechen.

Ich selbst hatte auch eine Reha genemigt bekommen, aber nicht in die Klinik die ich wollte.

Dann habe ich einen Widerspruch gestellt und einen Antrag auf Umstellung.

Nach über 3 Monaten Bearbeitungszeit habe ich am Freitag telefonisch Bescheid bekommen das ich in die Klinik darf, die ich mir ausgesucht habe. Schriftlich dauert der Bescheid noch zwei Wochen.

Gruß Manfred

  • 2 Monate später...
Geschrieben

Hallo Catwomen,

klar kannst Du da was machen. Ich habe auch das Problem. Ich soll nach ner schweren HWS-Bandscheiben-OP in die Klinik Herzoghöhe nach Bayreuth (Bayern), obwohl ich schon vor der OP den Medical Park in Bad Rdach, bzw. die Lautergrund-Klinik in Schwabthal angegeben habe, die echt einen sehr guten Ruf haben. Bayreuth soll der letzte (sorry!) Scheiß sein! Ich habe da schon viel schlechtes drüber gehört und auch nen Link gefunden, in dem für die Klinik kein gutes Haar gelassen wird. Wer das selbst nachlesen möchte, kann sich unter http://www.klinikbew...ghoehe-bayreuth davon überzeugen. Ich habe mich da im Internet ein bisschen schlau gemacht. Und siehe an - das Gesetz gibt uns Leistungsberechtigten Recht! Denn im IX. Sozialgesetzbuch, § 9 steht eindeutig geschrieben:

§ 9 Wunsch- und Wahlrecht der Leistungsberechtigten

(1) Bei der Entscheidung über die Leistungen und bei der Ausführung der Leistungen zur Teilhabe wird berechtigten Wünschen der Leistungsberechtigten entsprochen. Dabei wird auch auf die persönliche Lebenssituation, das Alter, das Geschlecht, die Familie sowie die religiösen und weltanschaulichen Bedürfnisse der Leistungsberechtigten Rücksicht genommen; im Übrigen gilt § 33 des Ersten Buches. Den besonderen Bedürfnissen behinderter Mütter und Väter bei der Erfüllung ihres Erziehungsauftrages sowie den besonderen Bedürfnissen behinderter Kinder wird Rechnung getragen.

(2) Sachleistungen zur Teilhabe, die nicht in Rehabilitationseinrichtungen auszuführen sind, können auf Antrag der Leistungsberechtigten als Geldleistungen erbracht werden, wenn die Leistungen hierdurch voraussichtlich bei gleicher Wirksamkeit wirtschaftlich zumindest gleichwertig ausgeführt werden können. Für die Beurteilung der Wirksamkeit stellen die Leistungsberechtigten dem Rehabilitationsträger geeignete Unterlagen zur Verfügung. Der Rehabilitationsträger begründet durch Bescheid, wenn er den Wünschen des Leistungsberechtigten nach den Absätzen 1 und 2 nicht entspricht.

(3) Leistungen, Dienste und Einrichtungen lassen den Leistungsberechtigten möglichst viel Raum zu eigenverantwortlicher Gestaltung ihrer Lebensumstände und fördern ihre Selbstbestimmung.

(4) Die Leistungen zur Teilhabe bedürfen der Zustimmung der Leistungsberechtigten.

Das heißt, der Leistungsträger MUSS dir deine Klinik genehmigen! Natürlich unter der Voraussetzung, dass Du nicht wegen einer Bandscheibenvorfalls in eine Herzklinik willst... Aber das ist ein vom Bundesministerium der Justiz erlassenes Gesetz. Das Problem bei mir ist eben das, dass die gewählten Kliniken im Gegensatz zu Bayreuth nicht der LVA gehören und die diesen Bunker voll machen wollen, weil da keiner hin möchte (wer die Bewertungen liest und sich mal die Bilder von der Klinik ansieht, weiß warum...).

Das heißt jetzt für dich (und allen anderen, denen es genauso geht), Du schreibst dem Leistungsträger einen Widerspruch, in dem Du eindeutig auf diesen Paragraphen verweisst! Und solltest Du dann wieder keine Zusage bekommen, kannst Du damit sogar vor das Sozialgericht ziehen. Du bist im Recht! Auch eine Rentenversicherungsanstalt hat sich an Gesetze zu halten!

Ich wünsche dir (und allen anderen, die das Gleiche Problem haben) viel Erfolg bei euerem Kampf mit den "Leitungsträgern"! Lasst euch nicht einschüchtern und alles gefallen.Ihr dürft eines nicht vergessen: Wir sind diejenigen, die denen ihr Gehalt zahlen!

PS: Ich hänge euch noch einen Vordruck mit ran, der auf euer Recht verweisst und in dem ihr nur noch die Anschriften und die gewünschte Klinik eintragen müsst.

Ich hoffe, ich konnte euch auch ein bisschen weiter helfen

Gruß, Ääärisch

Formular Reha-Wahlrecht.pdfFetching info...

Geschrieben

hallo und guten Abend ihr lieben -

leider hat man von catwoman42 nichts mehr gehört, ist ja auch schon ein paar Wochen her, der Beitrag.

Mein Arzt hat mir mal vor Jahren eine ambulante Kur in Bremen 'verschrieben' - aber nein, ich musste nach Süddeutschland fahren. Nun frage ich mich, was ist wohl teurer - wie rechnen die Krankenkassen und die Rentenversicherungen - ich finde es einfach unbegreiflich.

Bei einer ambulanten Kur am Wohnort frühstückt man zu Hause, mittags gibt es Essen in der Einrichtung, abends verpflegt man sich selbst wieder zu Hause.

Und der Transport zur Kur am Ort kann nicht teuer sein, die Menschen werden abgeholt nach einem Fahrplan - jeden Morgen und späten Nachmittag werden sie abgeholt in einem Kleinbus und auch wieder nach Hause gebracht.

Ich könnte den Herrn Rösler mir klein gehackt einverleiben -

nur meine Meinung, bitte nicht böse sein - aber das musste mal eben raus -

nette Grüsse sendet - Bibi -

Geschrieben
  Am 30.1.2011 um 19:48 schrieb Bibi:

Ich könnte den Herrn Rösler mir klein gehackt einverleiben -

nur meine Meinung, bitte nicht böse sein - aber das musste mal eben raus -

nette Grüsse sendet - Bibi -

Vorsicht! Der gilt in seiner Heimat als Sexsymbol, stand im FOCUS.

LG

Birilig

Wiki

Geschrieben

hallo, Birilig -

hätte ich eher sagen sollen, dass - ich - Sorge hätte, den im Bett zu verlieren - :P :P :P

so ein Jungspunt, völlig unakzeptabel - und die Kosten steigen für uns alle !!!

nette Grüsse sendet - Bibi -

Geschrieben
  Am 30.1.2011 um 20:19 schrieb Bibi:

hallo, Birilig -

:P :P :P

so ein Jungspunt,

nette Grüsse sendet - Bibi -

Der weiß doch selber nicht wie alt er wirklich ist, das Alter wurde geschätzt, weil es das Weisenheim nicht mehr gibt, stand auch im FOCUS!

LG

Birilig

Geschrieben

hallo, Birilig -

ich bin ja froh, dass du auf deine vielen Links verzichtest und auch ganz einfach nur mal mit deinen Worten antwortest -

DANKE, DANKE, DANKE -

nette und entspannte Grüsse sendet - Bibi -

Geschrieben (bearbeitet)

Das Wahlrecht ist hier eine Sache, aber es wurde ja eine amb. Reha gewünscht. Dazu muss man ja einen anderen Antrag stellen, nur ob das in BB geht..??? Akut ist ja bekannt und auch amb. Bestrahlung geht dort. Was hier wie, wo, warum wirklich getätigt wurde bleibt unklar.Hier mischen sich zwei Sachen. Also bitte noch einmal posten was Sache ist. Ansonsten wäre eine stat. Reha ja nicht das Verkehrteste, muss nur noch die richtige Klinik werden.

Gruß Anjalara

bearbeitet von anjalara

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