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Frage:

Was bedeutet die Ausführung "...systemische Behandlung nicht gewünscht..." in einem GDB-Bescheid bzw. zieht dies evtl. Nachteile nach sich?

Hervorgehobene Antworten

Das Ausgangsthema ist doch die Frage ob sich eine Ablehnung bestimmter Medikamente negativ auf die Einstufung des GdB auswirken kann. Ich wollte mal aufzeigen, nach welchen Kriterien die Einstufung überhaupt erfolgt und wie kleinteilig es ist. Anhand der oben verlinkten Erläuterung bekommt man eine Vorstellung von den verschiedenen Auswirkungen einer chronischen Erkrankung auf verschiedene Lebensbereiche. Darin liegt dann die eigentliche Behinderung. Wenn jemand glaubt, dass die bloße Diagnose Psoriasis und Psoriasis Arthritis ausreicht, liegt er falsch. Eine Behinderung kann dadurch entstehen, muss aber nicht wenn die Krankheit entsprechend behandelt werden kann. 

vor 3 Stunden schrieb Barbie:

 Wenn jemand glaubt, dass die bloße Diagnose Psoriasis und Psoriasis Arthritis ausreicht, liegt er falsch. Eine Behinderung kann dadurch entstehen, muss aber nicht wenn die Krankheit entsprechend behandelt werden kann. 

Dem kann ich mich nur anschließen!

Man muss sich auch mal in den Sachbearbeiter / -in versetzen, da wird ein Antrag mit div. Diagnosen der behandelnden Ärzte eingereicht. Diese Schriftstücke beinhalten einige Aussagen zur Erkrankung und sagen i.d.R. nichts zu den tatsächlich vorliegenden Beeinträchtigungen. Das macht die Sachbearbeitung jetzt nicht leichter und die befragte Glaskugel hilft da auch nicht. Da aber letztlich irgendwas beschieden werden muss beauftragt man halt den MDK mit der Begutachtung. Der Arzt des MDK (das kann irgendein Arzt sein - spezialwissen zur vorliegenden Erkrankung ist nicht gefordert) prüft gem. der Aktenlage und gibt eine Empfehlung ab. Da hat der Sachbearbeiter jetzt eine Empfehlung des MDK, die auf Grund der unzureichenden Aktenlage immer das Mindestmaß der möglichen Einschränkungen annimmt und entscheidet i.d.R. eben nach dieser Empfehlung.

Es ist für alle Seiten von Vorteil, wenn bei Antragstellung ein selbst formuliertes Begleitschreiben erstellt wird, in dem alle vorliegenden Einschränkungen in Arbeitsleben, dem häuslichen Umfeld, dem Eheleben, dem kulturellen und sozialen Leben sowie der Freizeitgestaltung gut nachvollziehbar dargelegt sind. Da der behandelnde Arzt i.d.R. vom Amtswegen zu Rate gezogen wird, sollte das Begleitschreiben mit ihm vorab besprochen worden sein.

 

  • Ersteller
vor 20 Stunden schrieb sia:

Nein, das heißt es nicht. Zur Teilnahme an einer Studie muss man seine Einwilligung geben, wer die nicht gibt wird davon keine Nachteile haben. Ich habe bis jetzt zweimal an einer Studie teil genommen, so gut wie da wurde ich noch nie überwacht :).

Was die "Anwendungsbeobachtungen" anbetrifft, hoffe ich doch sehr, dass mein Arzt die Anwendung (mit mir zusammen) beobachtet.

Wenn ein Medikament nicht oder schlechter wirkt konnte ich bis jetzt immer mit dem Arzt besprechen, was der nächste Schritt sein soll, sein könnte. Dazu dienten ja die Anwendungsbeobachtungen.

Was würde dich denn überzeugen?

Ein ernste und multifaktorielle Erkrankung - wie z.B. Psoriasis, ist nun mal nicht einfach zu behandeln und gerade deswegen ist es notwendig die Medikamentengabe gut zu überwachen. Und es kann immer sein, dass ein Medikament, das beim einen gut und ohne Nebenwirkungen wirkt beim anderen keine Wirkung und/oder heftige unerwünschte Wirkungen hat.

Wenn jemand Medikamente die für seine/ihre jeweilige Erkrankung besteht verweigert, dann wird das Konsequenzen haben können, wie andere schon schrieben -  zurecht. Wobei sich die Konsequenzen ja nicht "nur" auf irgendwelche Einstufungen beschränken, das hat ja auch Auswirkungen auf die Lebensqualität. Und "gezwungen" würde man erst, wenn man fest gehalten wird und jemand rammt z.B. die Spritze rein.  Es gibt einen Unterschied zwischen "Zwang" und "Wahl". Jeder hat bei uns die Wahl sich falsch zu entscheiden. Aber niemand kann fordern, dass die Gemeinschaft die Konsequenzen für die falsche Wahl trägt (obwohl sogar das oft noch gemacht wird).

Was Du also sagst ist, dass man die Wahl hat ein Medikament zu nehmen, ohne zu wissen wie es wirken wird und das u.a . zu dem Zweck, keine "Konsequenzen" - wie Du es nennst - tragen zu müssen oder aber das Medikament abzulehnen und - nach Deiner Ausführung - folgerichtig sanktioniert zu werden?

vor 18 Stunden schrieb Ratinacage:

Was Du also sagst ist, dass man die Wahl hat ein Medikament zu nehmen, ohne zu wissen wie es wirken wird und das u.a . zu dem Zweck, keine "Konsequenzen" - wie Du es nennst - tragen zu müssen oder aber das Medikament abzulehnen und - nach Deiner Ausführung - folgerichtig sanktioniert zu werden?

Das hat nichts mit Sanktionen zu tun, sondern mit einer Wahl. Man muss nun einmal auch im Leben mit Konsequenzen leben, ob man will oder nicht. Und nicht jede Erkrankung, so unangenehm sie auch ist, ist einen GdB wert. Es geht um die Auswirkungen auf Deine Person. Das.....wird Dir doch hier gerade von uns dargestellt.

Gruß Lupinchen.

Bearbeitet ( von Lupinchen)

  • Ersteller
vor 2 Stunden schrieb Lupinchen:

Das hat nichts mit Sanktionen zu tun

Entschuldigung, aber da bin ich sowas von anderer Meinung. Selbstverständlich hat das was mit Sanktionen zu tun. Es kann doch wohl nicht wahr sein, dass notwendige Unterstützung an die Einnahme von Medikamenten geknüpft wird, deren Wirksamkeit vollkommen unklar ist. In einem habt ihr Recht: man hat die Wahl. Und zwar zwischen Unterstützung geknüpft an den Versuchskaninchenstatus oder eben kein "freiwilliges" Versuchskaninchen zu sein dann aber auch ohne Unterstützung - also die Wahl zwischen Pest und Cholera. Und diese "Halb-Weisheiten" von wegen "Im Leben hat nun mal alles Konsequenzen" könnt ihr euch sparen.

Welche sozialrechtlichen Konsequenzen fürchtest du denn? Gegen einen Bescheid des Versorgungsamtes kannst du Widerspruch einlegen und auch klagen. Es bleibt die Möglichkeit, deine konkreten Einschränkungen in einer selbstbestimmten Lebensführung und bei der Teilhabe (so heißt das nunmal) darzulegen. Dazu kann auch eine ärztliche Bescheinigung gehören, dass systemische Therapien ausscheiden wegen der Nebenwirkungen. 

Die persönliche Meinung zu einem Gesetzeskonstrukt ist das eine, Tipps für den Umgang damit kann man annehmen oder nicht. 

vor 5 Stunden schrieb Ratinacage:

deren Wirksamkeit vollkommen unklar ist.

Meinst du Biologicals? Wenn ja, was lässt dich annehmen, dass die Wirksamkeit vollkommen unklar ist?

Am 8.10.2019 um 18:42 schrieb sia:

Meinst du Biologicals? Wenn ja, was lässt dich annehmen, dass die Wirksamkeit vollkommen unklar ist?

….weil er das schon in anderen Beiträgen vertritt. Er will und mag Biologics eben nicht, so what.. Naja jedem das Seine.

Lg. Lupinchen

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