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Gerichtlicher bestellter Gutachter


Bolek68

Empfohlene Beiträge

Geschrieben

Hallo allerseits,

nachdem ich wegen einiger neuer Baustellen im Januar 2024 einen Neufeststellungsantrag gestellt habe, wurden beschieden, dass der GdB 30 beibehalten wird. Widerspruch ergab dann GdB von 40!!!. Das machte mich doch sehr wütend und ich reichte über den SovD eine Klage dagegen ein. Nun bekam ich nach einiger Zeit eine Einladung von einem vom Sozialgericht bestellten Gutachter. Diese Untersuchung dauerte wohl knapp drei Std.

Ich ging dann mit gemischten Gefühlen nach Hause und hörte lange nix.

Nun bekam ich vom SG ( Sozialgericht) das Gutachten, in welchem der Gutachter mir einen GdB von 50 im Gesamtbild beschied.  Recht so !!!

Sind hier irgendwelche Fälle bekannt, in denen das Gericht nicht der Empfehlung des Gutachters entsprach ?

Die Gegenseite wird wohl Stellungahme abgeben, aber ob die noch groß dagegen angehen ?

Bin weiterhin gespannt.

Viele Grüße

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Geschrieben

Hallo Bolek68,

insgesamt gesehen hast Du im aktuell Sachstand gute Karten. Das bedeutet aber keinenfalls, daß die Sache für Dich gelaufen ist.

Als nächstes erfolgt eine Stellungsnahe durch die Beklagte. Diese wird durch einen Arzt erstellt. Dein Anwalt (...und natürlich Du) müssen dann diese Stellungsnahe mit kühlem Kopf genau unter die Lupe nehmen. Das ist wichtig!!!

Falls die Beklagte nicht einlenkt, erfolgt dann der Prozess beim Sozialgericht.

Sollte dies der Fall sein, empfehle ich Dir vorab als Besucher mehrere ähnliche Verfahren beim Sozialgericht als Besucher zu verfolgen. Da wird Dir im Regelfall klar, wie der Hase läuft.

Also bleib weiter konzentriert und mit kühlem Kopf an der Sache, ein Prozess dauert ca. 1 Stunde und ist ruckzuck vorbei. Fehler oder Versäumnisse, welche man hinterher feststellt sind dann nur noch schwer oder garnicht zu ändern. Deshalb mein Hinweis auf eine gute fundierte Vorbereitung. Hinterher ist man immer schlauer...

Es gibt zu diesem Thema auch ein gutes Forum im Indernett, welches sich mit dieser Thematik intensiv auseinandersetzt:

Forum Unfallopfer

 

Good luck für Dich

 

  • + 1
  • Like 1
  • Danke 1
Geschrieben
vor 20 Stunden schrieb Bolek68:

Hallo allerseits,

nachdem ich wegen einiger neuer Baustellen im Januar 2024 einen Neufeststellungsantrag gestellt habe, wurden beschieden, dass der GdB 30 beibehalten wird. Widerspruch ergab dann GdB von 40!!!. Das machte mich doch sehr wütend und ich reichte über den SovD eine Klage dagegen ein. Nun bekam ich nach einiger Zeit eine Einladung von einem vom Sozialgericht bestellten Gutachter. Diese Untersuchung dauerte wohl knapp drei Std.

Ich ging dann mit gemischten Gefühlen nach Hause und hörte lange nix.

Nun bekam ich vom SG ( Sozialgericht) das Gutachten, in welchem der Gutachter mir einen GdB von 50 im Gesamtbild beschied.  Recht so !!!

Sind hier irgendwelche Fälle bekannt, in denen das Gericht nicht der Empfehlung des Gutachters entsprach ?

Die Gegenseite wird wohl Stellungahme abgeben, aber ob die noch groß dagegen angehen ?

Bin weiterhin gespannt.

Viele Grüße

Mir ging es genauso, ich hatte mal einen GdB von 60 und wurde auf 20 zurückgestuft. Mir hat dann auch der Sozialverband geholfen, vorher hatte ich selber erstmal Widerspruch eingelegt. Musste auch zum Gutachter, der war sehr nett obwohl dann seine Stellungnahme an einigen Stellen merkwürdig war. Aber es hat gereicht. Ich bekam dann auch erst 40 angeboten und später einen GdB von 50. Den hab ich heute noch und der wurde schnell unbefristet. Es kam nicht zu einer Verhandlung es wurde ein Vergleich geschlossen. 

Lg. Lupinchen

  • + 1
Geschrieben

na dann bin ich ja mal gespannt was bei mir rauskommt. 

Habe anfang november Termin beim SoVD. Erstantrag, bei Diabetes Insulinpflichtig, Psoriasis und Arthritis erhoffe ich mir auch die 50%, aber sicher ist da bestimmt auch nix 

Geschrieben
Am 6.10.2025 um 10:46 schrieb Olaf72:

Erstantrag, bei Diabetes Insulinpflichtig, Psoriasis und Arthritis erhoffe ich mir auch die 50%, aber sicher ist da bestimmt auch nix 

Hallo Olaf, vor gut 7 Jahren hatte ich auch gegen meinen GdB Bescheid von 30 % Widerspruch und dann Klage über den VdK erhoben. Mein Gutachtertermin bei einer Klinik-Dermatologin zog sich hin, bis ich dann auf telefonische Nachfrage erfuhr, dass die Gutachterin wegen Klinikwechsel den Gutachtenauftrag zurück gab. Dann erhielt ich ohne Gutachten, aufgrund der von mir bereits zuvor (beim Widerspruch) eingereichten Fotos meines massiven Psoriasis-Hautbefalles, einen GdB von 50 %.

Nach meinem Kenntnisstand werden die Beeinträchtigungen durch einzelne verschiedene Erkrankungen nicht aufaddiert, also z.B. 20 % für Diabetes und 30 % für Psoriasis ergeben nicht einen GdB von 50 %, sondern der größte Einzel-GdB zählt, im Bsp. 30 %.

Für den GdB gab es seinerzeit einen "Bewertungskatalog" für die Ausprägung der Einschränkung durch die Erkrankung und den damit verbundenen GdB.

  • Danke 1
  • 4 Wochen später...
Geschrieben

@GrBaer185

Nach der aktuellen GdB-Reform gibt es zusätzliche Punkte für etwa Schmerzen oder Psyche, die zu einer körperlichen Einschränkung hinzuaddiert werden.

https://www.gegen-hartz.de/news/schwerbehinderung-gdb-wird-neu-geregelt-neue-reform-zwingt-zum-schnellen-handeln

Vorher gabs ja schon einzelne Additionen, etwa Schlafapnoe + Herzschwäche. Diese gibts weiterhin.

Ansonsten bleibt der Grundsatz, dass der höchste Einzel-GdS zählt. Trotzdem kann sich eine Neufeststellung im Hinblick auf die Reform lohnen, wenn der aktuelle GdB ohnehin nicht mehr ausreicht.

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