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Zum Gutachter mit Begleitperson

Kann ich, wenn medizinische Gutachten vom Versorgungsamt, der Krankenkasse oder der DRV angefordert werden, darauf bestehen, dass eine Person meines Vertrauens mit im Untersuchungszimmer bleibt? Mit der Gutachterin des MDK gab es keine Probleme, während der Gutachter (Dermatologe) für die DRV nicht gestattete, dass mein Mann mit ins Sprechzimmer kam.

Hervorgehobene Antworten

Hallo,

Ich glaube nicht, dass es dafür eine Rechtsgrundlage gibt. Es ist sicher immer eine Frage an den Gutachter wert ob es möglich ist.

Gerade bei intimen Untersuchungen kann ich mir vorstellen, dass der Gutachter auch den Ehem,ann ablehnt als Begleiter.

Bei Arztgesprächen dürfte es eigentlich kein Problem sein. Aber es ist immer die Entscheidung des Arztes.

Gruß Bernd Somberg

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