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Kostenträger: BfA oder Krankenkasse?


c_xyTopa

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Hallo zusammen,

ich bin ein Angestellter und bei der Techniker Krankenkasse (TK) versichert.

Als ich Student war, hat mir die TK eine Reha am Toten Meer genehmigt.

Jetzt soll ich den Antrag bei der BfA stellen (was übrigens schon zum 3. Mal nicht klappt), denn ich bin ein Angestellter.

Allerdings habe ich von einigen gehört sie hätten eine Reha von ihrer Krankenkasse genehmigt bekommen, obwohl sie Angestellter sind...

* Gibt es eine eindeutige Regelung oder kann man bei den beiden Institutionen versuchen?

* Ist das vielleicht von der Krankenkasse oder vom Bundesland abhängig?

* Was ist eure Erfahrung?

Danke im voraus

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Hi c_xyTopa,

ich hatte letztes Jahr eine Reha von der BfA bekommen. Ich glaube es läuft so:

Wenn die Reha zur Erhaltung der Arbeitsfähig dienen soll, bekammt man sie von der BfA bzw. dem Rententräger. Ist man aber Krank geschrieben und soll durch die Reha die Arbeitsfähigkeit wieder hergestellt werden, ist die Krankenkasse dafür zuständig. So wurde es mir damals von der TK erklärt.

Wenn du also deinen Antrag bei der TKK abgibst, wird er, wenn du nicht AU geschrieben bist automatisch an den zuständigen Rententräger weitergeleitet.

Hierbei ist auch nicht von Bedeutung, ob du Angestellter oder Arbeiter bist.

Sollte die BfA den Antrag ablehnen, so lege erstmal Widerspruch ein, füge Bilder von dem Ausmaß der PSO bei und biete an, dass dich ein Arzt bei der BfA untersucht.

Gruß Peter

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Wollten mich erst nach Westerland schicken. Da ich aber schon mehrmals eine Reha in Bad bentheim gemacht habe habe ich dann nachgefragt und auch dort eine Reha bekommen.

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Guest Dame Edna

Hallo,

ich meine. die Bewilligung durch die Krankenkasse,bzw. den Rentenvers.träger hat davon ab, wie lange man in die RV eingezahlt hat. Bei weniger als 5 Jahre in die RV, übernimmt die Krankenkasse.

liebe Grüße

Elke

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ich meine. die Bewilligung durch die Krankenkasse,bzw. den Rentenvers.träger hat davon ab, wie lange man in die RV eingezahlt hat. Bei weniger als 5 Jahre in die RV, übernimmt die Krankenkasse.

@Elke_48: Ich möchte hier nicht widersprechen. Aber ich meine dass diese 5-Jahres-Regelung nur für die Rentenzahlung zählt. Bei einer Erhaltung der Arbeitskraft ist der Rententräger und bei Wiederherstellung der Arbeitskraft die GKV zuständig. So wurde es mir damals von der Krankenkasse auf Nachfrage erzählt.

Gruss Peter

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Guest Dame Edna

Hallo Artos,

vielleicht stimmt beides. Ich habe nochmal nachgesehen und folgendes gefunden:

Gesetzliche Rentenversicherung

Dazu gehören die Deutsche Rentenversicherung (bisher BfA, LVA), Bundesknappschaft, Seekasse und Bahnversicherungsanstalt.

Sie erbringen bei erwerbsfähigen Versicherten medizinische und/oder berufliche Rehabilitation um einer Einschränkung der Erwerbsfähigkeit vorzubeugen oder eine bestehende Einschränkung zu mildern, wenn zu erwarten ist, dass dies mit der Maßnahme erreicht werden kann (Vermeidung von Frühverrentung). Ihr Begründungsprinzip ist somit "Reha vor Rente".

Zielgruppen sind Erwerbstätige, Bezieher einer Rente wegen Erwerbsminderung, Arbeitssuchende und andere Personen mit Beitrags- oder Wartezeiten.

Gesetzliche Krankenversicherung (GKV, SGB V)

Sie erbringt medizinische Leistungen zur Rehabilitation um die gesundheitliche Situation zu verbessern und ist dann zuständig, wenn kein anderer Kostenträger vorrangig (v. a. GRV, GUV) zuständig ist. Das Begründungsprinzip für die medizinische Rehabilitation ist "Reha vor Pflege".

Zielgruppen sind vor allem Kinder und Jugendliche, Hausfrauen und Rentner.

Ich bin Hausfrau, habe aber während der Kindererziehungszeiten auch gearbeitet. Als ich einen Antrag auf Reha gestellt habe, ging der erst zur Krankenkasse, wurde dort aber an die BFA Berlin weitergeleitet, da ich mehr als 5 Jahre in die RV eingezahlt hatte.

Wäre ich immer "Nur-Hausfrau" gewesen, hätte die Krankenkasse die Kosten der Reha übernommen.

liebe Grüße

Elke

Edited by Dame Edna
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Das ganze Antragsverfahren hat sich geändert. Man muss zuerst zu einem Arzt der die Berechtigung hat Reha zu beantragen. Wenn er das OK gibt kommen die Unterlagen zum ihm oder ggf. zu dir nach Hause. Der Arzt kann dann durch ankreutzen im Antrag die Richtung weisen. TM wird nur von den Krakas genehmigt die RV ist für Auslandskuren nicht zuständig (Ausnahme früher Davos und in den neuen BUndesländern ) Lies doch mal dazu hier im Forum, es gab schon früher Diskussionen dazu. Du hast aber ein Mitspracherecht bei der Auswahl der Klinik. Durch Gespräche mit Bekannten weiß ich aber, dass durchaus auch noch die Hausärzte oder Internisten ihre Patienten in die Reha schicken können. Zzt. herrscht da wohl immer noch ein Durcheinander. Man muss auch generell nur noch in Ausnahmen (z.B. Widerspruch) zum MdK oder Vertrauensarzt der RV, oder wenn man keinen Arzt seines Vertrauens hat.

Viel Erfolg

Anjalara

Edited by anjalara
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Das ganze Antragsverfahren hat sich geändert. Man muss zuerst zu einem Arzt der die Berechtigung hat Reha zu beantragen. Wenn er das OK gibt kommen die Unterlagen zum ihm oder ggf. zu dir nach Hause.

Dem stimme ich nicht zu. Ich hab einfach bei der Rentenversicherung angerufen und einen Tag später hatte ich den Antrag bei mir zu Hause.

Damit bin ich dann zu meiner Ärztin.

Der Arzt kann dann durch ankreutzen im Antrag die Richtung weisen. TM wird nur von den Krakas genehmigt die RV ist für Auslandskuren nicht zuständig (Ausnahme früher Davos und in den neuen BUndesländern )

Lies doch mal dazu hier im Forum, es gab schon früher Diskussionen dazu.

Das ganze Antragsverfahren hat sich geändert.

Wenn sich alles geändert hat wie Du geschrieben hast, braucht c_xyTopa nicht suchen oder????

Anjalara

Hallo c_xyTopa,

einfach versuchen, mir wurde damals auch gesagt,

erst wenn kein Rententräger für die Reha Eintritt

läuft es über die Krankenkasse.

Da war ich im Erziehungsurlaub.

Ich wünsch Dir auf jeden Fall viel Glück

LG Sweety

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Hallo c_xyTopa,

einfach versuchen, mir wurde damals auch gesagt,

erst wenn kein Rententräger für die Reha Eintritt

läuft es über die Krankenkasse.

Da war ich im Erziehungsurlaub.

Ich wünsch Dir auf jeden Fall viel Glück

LG Sweety

...sorry verstehe deine Kritik nicht so ganz, der Hinweis zum Forum und das das Thema (Änderung des Antragsverfahren) hier schon in anderen Threads behandelt wurde war nur ein Tipp. Außerdem hatte ich ja auch geschrieben, dass ich auch von Fällen weiß die es vor kurzen wie immer, also direkt Antrag besorgen und ausfüllen, gemacht haben. Ich werde bei meinem nächsten Besuch beim Dermatologen nachfragen wie die Praxis zzt. ist, auch weil ich selber einen Antrag stellen möchte.

Gruß Anjalara

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Man kann aber auch bei der Krankenkasse anrufen, die haben auch Formulare der BfA da, dann spart man sich schon einen Gang beim Arzt und die Kraka schickt dann auch gleich ihre Bescheinigung bezüglich AU-Zeiten und Klinikaufenthalten mit.

Clarissa

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Man kann aber auch bei der Krankenkasse anrufen, die haben auch Formulare der BfA da, dann spart man sich schon einen Gang beim Arzt und die Kraka schickt dann auch gleich ihre Bescheinigung bezüglich AU-Zeiten und Klinikaufenthalten mit.

Clarissa

..tja so war auch meine Erfahrung, aber User hier haben anderes berichtet, mache mich gerade mal schlau dazu. Geändert hatte sich ja auf jedenfall das der begleitente Arzt ein Facharzt sein muss, der eine besondere Qualifikation vorweisen kann.

Gruß Anjalara

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Angenommen ich bekomme eine Zusage von BfA.

Ich will an Totes Meer und habe eine arztliche Bestätigung, dass der Aufenthalt bei der Tomesa-Klinik mir nicht geholfen hat und der Totes Meer Aufenthalt - sehr wohl.

Habe ich in dieser Situation Chancen?

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Angenommen ich bekomme eine Zusage von BfA.

Ich will an Totes Meer und habe eine arztliche Bestätigung, dass der Aufenthalt bei der Tomesa-Klinik mir nicht geholfen hat und der Totes Meer Aufenthalt - sehr wohl.

Habe ich in dieser Situation Chancen?

....nicht nach der Bewilligung der RV handeln, sondern vorher. Schon bei Beantragung müssen die Weichen gestellt werden. Der Antragsweg für das TM ist eben von Anfang an anders. Hier im Forum gibt es ja einige die sich gut auskennen und die auch Gruppenreisen organisieren, sie werden dir sicher gerne helfen. Wenn die Reha genehmigt ist, kann man durchaus ablehnen, weiß ja nicht was dir genehmigt wurde, nur es könnte sich für die nächste Reha ggf. negativ auswirken. Entscheident ist auch der Bericht der TOMESA und der Arztbericht vom TM.

Gruß Anjalara

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So nun noch kurz als Ergänzung, aus dem neuen Info-Blatt (21) des DPB's e.V.:

Antrag erfolgt mit dem Formblatt 60, damit kann jeder Vertragsarzt das Formblatt 61 anfordern. Dieses benötigt der beantragende Reha-Arzt!!!der eine Fachqualifikation dazu hat. Die Krankenkasse ist nicht verpflichtet die Reha-Maßnahme am TM zu genehmigen, auch bei entsprechender Beantragung wg. Nichterfolg in Deutschland usw., es heißt so schön neudeutsch: kein Anspruch auf präjudizierende Kostenübernahme. Eine Bewilligung durch die RV ist nicht gegeben, denn die muss im Inland erfolgen. Alle Prozeße/Klagen vor dem Sozialgesetz dazu sind negativ ausgegangen.

Ich hoffe ich konnte dir damit ein wenig helfen.

Lg Anjalara

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