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Hallo,
habe auf mein Kur- Antrag eine Ablehnung bekommen. Daraufhin habe ich Widerspruch eingelegt, dieser wurde ebenfalls abgelehnt, mit der Begründung, dass diese Leistungen nicht vor Ablauf von 4 Jahren erbracht werden. Ich war zuletzt in Borkum im Mai 2007. Eine Klage vor einem Sozialgericht ist möglich. Hat jemand Erfahrung mit ein solchen Klage? Ich erwäge zu klagen!
Man kann doch der Krankheit nicht vorschreiben , dass sie jedes viertes jahr ausbrechen darf! Gruß Hindenburg :confused: