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hat jeder anspruch auf ne kur?


hörnchen
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hallo schuppis,

frage:

hat jeder anspruch auf ne kur oder ähnliches oder muss ich durch meine pso schon wahnsinnig beeinträchtigt sein-egal ob physisch oder psychisch?

und wie oft kann man sowas in anspruch nehmen oder ist das von krankenkasse zu krankenkasse unterschiedlich?

danke für antworten im voraus!!!

grüssinx, dat hörnsche!smile.gif

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Erfahrungen austauschen über das Leben mit Schuppenflechte, Psoriasis arthritis und dem ganzen Rest

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Hab da was gefunden ....ich hoffe es hilft dir weiter !!

Welche Vorsorge- und Reha-Maßnahmen gibt es?

Es gibt prinzipiell zwei Arten:

1. Vorsorgebehandlungen

um die Gesundheit zu stärken, Krankheiten zu verhindern oder eine Verschlimmerung zu vermeiden.

2. Rehabilitation

um eine bestehende Krankheit oder Behinderung zu beseitigen bzw. zu lindern.

Wer hat Anspruch und wie oft?

Grundsätzlich haben alle Versicherten Anspruch auf eine Vorsorge- bzw. Rehabilitationsmaßnahme. Das gilt auch für Rentner, mitversicherte Ehegatten, Jugendliche und Kinder.

Generell gilt: An einer erneuten Vorsorge- bzw. Reha-Behandlung können Sie nach Ablauf von vier Jahren teilnehmen.

Ausnahmsweise kann die Frist verkürzt werden, wenn es zwingend gesundheitlich nötig ist.

So stellen Sie Ihren Antrag

Vor Ihrem Antrag auf eine Vorsorge- bzw. Reha-Maßnahme muss grundsätzlich eine Bescheinigung über die medizinische Notwendigkeit des behandelnden Arztes bei Ihrer Krankenkasse eingereicht werden.

Für Reha-Maßnahmen bei Erwerbstätigen ist grundsätzlich die Rentenversicherung zuständig. Auch hier helfen wir Ihnen gerne, den Antrag auszufüllen und leiten ihn umgehend weiter. Der Rentenversicherungsträger (z.B. die LVA oder die BfA) entscheidet über den Antrag, die Art der Einrichtung, den Kurort und den Zeitraum der Maßnahme ( letzteres kannst mittlerweile du mit Absprache deines Arztes und der Klinik deiner Wahl entscheiden !!! )

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Zusätzlich zu Suzanes Beitrag solltest Du hier im Forum mal zum Thema stöbern. Grundsätzlich hat jeder gesetztlich Versicherte, auch Rentner, einen Anspruch. Wobei die Kur, sagte man früher, eher dann eine Kompakt-oder offene Badekur ist, wo ein Teil selber bezahlt werden muss. Was Du meinst ist sicher die stationäre Rehabilitation, Kostenträger meist die RV (früher BfA) und auch da hat jeder Versicherte Anspruch. Die genauen Voraussetzungen/Bedingungen solltest Du im Web. nachlesen, würde hier ausufern.

Gruß Anjalara

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borchertmatthias

Haollo Hörmchen

Ich will auch mal zu Susannes Beitrag ergänzen :

Grundzätzlich wird jede Kur / Reha für 3 Wochen bewilligt , wenn der Antrag durch geht . Inviduell kann oder wird die Rehamasnahme , mit Absprache das behandelnen Artzte der Klinik und schwere einer Erkrankung , bis 6 Wochen verlängert .

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