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Hallo,

ich habe eine Kur beantragt. Die Ablehnung hat nicht lange auf sich warten lassen, genau 14 tage später. Ich bin in Widerspruch gegangen. Das war vor Ostern. Meine Frage nun an Sie: Gibt es für die LVA eine Zeitspanne, in der sie den Widerspruch bearbeiten muß?

Danke für Ihre Antwort, Angela

Hervorgehobene Antworten

Hallo Angela,

es gibt keine Zeitliche Vorgabe für die Bearbeitung bei der Deutschen Rentenversicherung.

Grundsätzlich ist es wichtig, dass Ihr behandelnder Arzt in seinem Bericht auf die Gefährdung Ihrer Erwerbsfähigkeit hinweist!

Das ist der einzige Grund für die Deutsche Rentenversicherung Ihnen eine Rehabilitationsmaßnahme zu gewährleisten.

Nach zwei Monaten können Sie durchaus bei der Deutschen Rentenversicherung nach fragen.

Mit freundlichen Grüßen

Bernd Somberg

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