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Behindertenausweis beantragen? Zeitpunkt?


Leloo

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Geschrieben

Hallo @ Stehaufweibchen,

mit Interesse habe ich deinen letzten Beitrag gelesen .

Da hätte ich nun eine Frage an dich .

Wie meinst du das mit dem Kündigungsschutz für Behinderte der von den Arbeitgebern unterlaufen wird ?

Inwiefern unterlaufen und mit welchen  Methoden/Möglichkeiten unterlaufen das die Arbeitgeber ?

 

Kurz zu mir: Ich arbeite Vollzeit sei 30 Jahren beim selben Arbeitgeber, habe einen Grad der Behinderung von 30% aber eine Gleichstellung zum Behinderten . Leider aber öfters krank mit zum Teil langen Arbeitsausfällen (Krankengeldbezug).

 

Vielen dank für Rückantwort !   :)

 

Gruß Altlöwe

Erfahrungen austauschen über das Leben mit Schuppenflechte und Psoriasis arthritis

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Geschrieben

butzy das betrifft das Land. Ich gehöre zum Kommunalen öffentlichen Dienst. Außerdem steht da drin "bei über 25 und unter 50 kann Zusatzurlaub gewährt werden.

  • 4 Monate später...
Geschrieben

bei einem solchen Beschwerdebild würde ich soforteinen Antrag auf Schwerbehinderung stellen und natürlich auch das Kreutzchen bei Merkzeichen G machen.

 

In der anschließenden Begründung von dir und deinem Arzt sollte die Gelenkproblematik beton werden, dann sehe ich gute Erfolgsaussichten.

 

Die Entscheidung liegt zu einem guten Teil im Ermessen des zuständigen Sachbearbeiters und eine Wiederspruch / eine Klage vorm Sozialgericht hat bei genügend guter Argumentation durchaus Sinn.

 

Eine anerkannte Schwerbehinderung hat eigendlich keine Nachteile. Ob man bei der Arbeitssuche  die "Karte Schwerbehindertenausweis" zeihen möchte, bleibt jedem freigestellt. Verzichtest man bei der Jobsuche auf den Schwerbehindertenausweis kann man den natürlich auch nicht nachträglich gelten machen. Bewirbt man sich im öffentlichen Dienst, so ist der behinderte Bewerber bei gleicher Eignung vorzuziehen...

Geschrieben

Aus meine Erfahrung kann ich nur raten... am besten du hast deinen Antrag schon gestern gestellt!

Und auch ganz wichtig: die aktualisierung, jedes mal wenn etwas Neues dazu kommt.

 

Am besten ist, wenn man Mitglied bei der VdK wird.

Dort bekommt man alle kompetenten Beratungen die man braucht.

 

Alles gute

Senta

Geschrieben (bearbeitet)

Ich kann nur abraten gleich immer bei einer Verschlechterung oder Ergänzung wg. zusätzlicher Neufeststellung, vor allen Dingen wenn man 50% unbefristet schon hat, zu stellen. Das könnte nach hinten losgehen. Also überlegen ob es einem wirklich etwas bringt.

Einen richtigen Zeitpunkt gibt es für eine Beantragung wohl nicht, allerdings sollte die Pso schon sehr belastend und auch schon länger vorhanden sein. Alle angegebenen Krankheiten müssen im Zusammenhang stehen, umso höher wird man eingestuft. Einen guten Arzt an seiner Seite zu haben ist auch wichtig.

 

Gruß Lupinchen

bearbeitet von Lupinchen
Geschrieben (bearbeitet)

mein Tipp wäre auch,

 

sich Rat beim VdK zu holen, die UNterstützung, die ich dort bekommen habe, hat sich auf jeden Fall ausgezahlt

 

ich habe 50% wegen noch anderer "Leiden", werde aber mmer wieder überprüft und hoffe mal auf dauerhafte Festsetzung.

 

WIchtig ist es, bei Antragstellung ganz genau zu beschrieben/erklären, wie und wo Du genau in Deinem Alltagsleben eingeschränkt bist! Das ist das Allerwichtigste, nicht die DIagnosen an sich....

 

Alles Gute Dir!

bearbeitet von mni
Geschrieben

Ich kann nur abraten gleich immer bei einer Verschlechterung oder Ergänzung wg. zusätzlicher Neufeststellung, vor allen Dingen wenn man 50% unbefristet schon hat, zu stellen. Das könnte nach hinten losgehen. Also überlegen ob es einem wirklich etwas bringt.

Einen richtigen Zeitpunkt gibt es für eine Beantragung wohl nicht, allerdings sollte die Pso schon sehr belastend und auch schon länger vorhanden sein. Alle angegebenen Krankheiten müssen im Zusammenhang stehen, umso höher wird man eingestuft. Einen guten Arzt an seiner Seite zu haben ist auch wichtig.

 

Gruß Lupinchen

 

 

 

Lässt sich dieses "nach hinten" näher erleuchten?

Niemand hat behauptet, dass man alle zwei Monate aktualisieren soll.

Und wenn man schon einiges anerkannt bekam, wird ja schwerlich wieder abgezogen.

Setzt immer voraus, dass es um irreperable Krankheiten handelt.

 

 

Wie ich bereits sagte, bei VdK ist man bestens aufgehoben. In jeder Hinsicht.

60 € im Jahr, die sich schnell amortisiert haben.

Geschrieben

Lässt sich dieses "nach hinten" näher erleuchten?

 

Hallo, Senta,

 

fest steht, dass nach einem Antrag auf Neufeststellung die gesamte Dokumentation der Krankengeschichte neu aufgerollt wird und meistens durch Gutachter noch überprüft wird. Sollte dabei - nur als Beispiel - herauskommen, dass man durch neue Medikamente wie ein Biological über mehrere Jahre ein halbwegs beschwerdefreies Leben führt, ist eine Zurückstufung durchaus nicht auszuschließen. Mir ist ein Fall bekannt, der schon gut sieben Jahre zurück liegt, dass man einen Menschen, der durch einen Unfall seinen rechten Unterschenkel verloren hatte, von 90 auf 70 % zurückgestuft hatte, weil eine neue Prothese seine Mobilität und Teilnahme am Leben "wesentlich" verbessert hatte.

 

Wie ich bereits sagte, bei VdK ist man bestens aufgehoben. In jeder Hinsicht.

60 € im Jahr, die sich schnell amortisiert haben.

 

Nach meinem Antrag auf einen GdB bekam ich 30 % mit G unbefristet. Auch nach Widerspruch blieb es dabei. Nach Beitritt beim VdK, der mir riet, die Wartezeit bis zum Antrag auf Neufeststellung einzuhalten, bekam ich dann ohne Gutachten auf 60 % unbefristet mit G. Ich fühlte mich beim VdK sehr gut aufgehoben.

 

Allerdings nur, bis der VdK-Mann schwer erkrankte und über lange Zeit nur durch einen Kollegen aus Hildesheim sporadisch vertreten wurde. Ich wohne in Hannover. Danach wurde die VdK-Stelle von einem Stadtteil in einen anderen verlegt. Eine Info dazu würde an die Mitglieder nicht verschickt. Was für einen Kaninchenzüchter- oder Ringeltauben-Verein selbstverständlich ist, hat der VdK nicht nötig, fürchte ich. Den vereinbarten Termin konnte ich also durch Unkenntnis des Umzugs nicht einhalten. Zeitnah (nach vier Wochen) bekam ich einen neuen Termin. In bester Lage Hannovers. Während meines 30-minütigen Termins nahm der motivierte Mann zwei Telefongespräche an und verschwand noch mit meinen Originalen zum Kopierer, obwohl ich ihm alles per Post schon vorher zugeschickt hatte.

 

Es kommt im Leben eben immer darauf an, an welche Mitarbeiter man gerät. Dir wünsche ich, dass dein guter VdK-Mensch dir sehr lange erhalten bleibt. Ich bleibe auch weiterhin beim VdK, trotz der negativen Erfahrung. Für den geringen Beitrag habe ich auch sehr profitiert in schwerer Zeit.

 

Liebe Grüße

Geschrieben (bearbeitet)

Ich habe diese Zurückstufung schon selber erlebt und wurde dann von 60% auf 20% runtergestuft. Was echt der Hohn war. Nach vergeblichen eigenen Widersprüchen bin ich damals zum Sozialverband gegangen der mir dann rechtlich zur Seite stand. Es wurde ein Vergleich geschlossen mit dem ich dann zufrieden war und er ist unbefristet. Ich habe in diesen Jahren immer mal überlegt ob ich einen Verschlechterungsantrag stellen sollte, es aber gelassen, auch weil ich nicht weiß wie es ausgeht. Habe auch das Bundesland gewechselt durch Umzug und kenne die Praktiken hier nicht. Dazw. ging es mir auch mal sehr gut wo ich schon ein schlechtes Gewissen hatte, aber das ist natürlich Blödsinn. Bei einem schweren Verlauf vor allen Dingen mit PsA und Einschränkungen in allen Lebensdingen kann das Ganze sicher von Anfang an anders verlaufen.

Wirklich gebracht hat mir der GdB nichts außer, wenn ich es beim Arbeitgeber angab, den Zusatzurlaub und den kleinen Freibetrag bei der Steuerklärung.

Gruß Lupinchen

bearbeitet von Lupinchen
Geschrieben

Hallo Barb,

Toll dass du mir so ausführlich geantwortet hast. Danke dafür.

Als ich über den Ausweis nachdachte, habe ich ja nicht die PsO alleine in Bezug genommen, sondern alle denkbare Erkrankungen, die ein Mensch noch zusätzlich AUCH hat, bzw. in Nachhinein bekommen könnte! Dazu zählen ja DIV. Bandscheiben Erkrankungen die schon sehr früh mit einem Schlag 30% auf unbefristet bringen können, oder Asthma Bronchiale, Diabetes etc.

Wie viel Prozent eine mittelschwere PSO bekommt weiß ich nicht. Allerdings, wenn mir etwas so gut helfen würde beschwerdefrei zu werden, tja, dann wären mir die paar % die abgezogen wären völlig Wurscht und könnte ich auf die sehr entspannt verzichten.

Schließlich ist das letztlich auch Sinn der Übung. Keine besondere Beeinträchtigung= keine %.

Aber alles in allem sollte man nicht bei der ersten Ablehnung verzagen, meistens wendet sich das Blatt positiv, bei einem Widerspruch relativ hurtig. Und wenn das kompetente Leute für dich begründen, um so besser! Also das ist meine Erfahrung.

Schöne Grüße

Senta

Geschrieben

Hallo, Senta,

 

nach meinem ersten Antrag bekam ich unbefristet 30 % mit G. Nach meinem Widerspruch und Untersuchung durch einen Gutachter blieb es dabei. Danach ging ich zum VdK. Der gute Mann riet mir, nach Ablauf der Frist einen neuen Antrag zu stellen. Das hat dann der VdK für mich gemacht.: 60 % mit G unbefristet. Ich bekam nur eine Nachricht, dass mein Antrag bearbeitet wird. Und dann lag nach drei Wochen mein Ausweis in der Post. Es waren keine anderen Einschränkungen oder Erkrankungen hinzugekommen. Die Diagnose war Hauterkrankung mit Gelenkbeteiligung. Vielleicht war es ein Wunder (oder der VdK im Hintergrung), dass sich die Prozente verdoppelt haben. ;)

 

Wenn mehrere chronische Erkrankungen zusammenkommen, braucht man wohl wirklich einen Fachmann, der sich auskennt.

 

Und du hast Recht. Die Prozente beim GdB können höchsten einige Vergünstigungen wie steuerliche Vorteile, mehr Urlaubstage und arbeitsrechtlichen Schutz (da kann der Schuss auch nach hinten losgehen) bringen. Die gesundheitlichen Probleme bleiben uns erhalten.

 

Liebe Grüße

Geschrieben

Gdb von 50 bringt 2 Jahre eher Rente so wie ich das in Erinnerung habe.

Bei mir wuerde das bedeuten statt 67,7 dann 65,7 ohne Abzuege !!!

Ist doch schon was und zusaetzlich die 5 Tage mehr Urlaub.

Korrigiert mich wenn ich etwas falsches sage.

ich hab mit ach und krach Gdb40 bekommen nach gefuehlten 100 Einspruechen.

Hab allerdings alles selber gemacht.

Gruss Thomas

Geschrieben

Gdb von 50 bringt 2 Jahre eher Rente so wie ich das in Erinnerung habe.

Bei mir wuerde das bedeuten statt 67,7 dann 65,7 ohne Abzuege !!!

Ist doch schon was und zusaetzlich die 5 Tage mehr Urlaub.

Korrigiert mich wenn ich etwas falsches sage.

ich hab mit ach und krach Gdb40 bekommen nach gefuehlten 100 Einspruechen.

Hab allerdings alles selber gemacht.

Gruss Thomas

Soweit ich weiß gab es da eine Altersgrenze zumindest wenn man mit 60/63 in Rente gehen wollte. Die Grenze hat der Gesetzgeber ja schrittweise angehoben, damit muss man genau nachsehen und es sich ggf. ausrechnen lassen. Laut meiner Rentenauskunft kann ich ohne Abzüge, auch weil ich die Wartezeiten erfüllt habe, ca. zwei Jahre eher gehen. Mit Abzügen wesentlich früher, was ich auch machen werde.

Bei 40% bekommt man weder die 5 Tage Sonderurlaub noch gelten die Bedingungen wg. Rente. Erst ab 50% gilt man als Schwerbehindert. Du solltest es also dennoch versuchen auf 50% zu kommen. Es bleibt auch abzuwarten, weil es ja die Rente ab 60 geben soll, ob sich auch für die Schwerbehinderten noch etwas verändert.Wobei die Rente ab 60 ja auch eine Mogelpackung ist.

Gruß Lupinchen

Geschrieben

Ja, weiss ich alles, deswegen habe ich mich ja letztes Jahr auch so geärgert das nur 40% dabei raus gekommen sind.

Hatte alles versucht, Einspruch, Widerspruch, wurde zum Gutachter geladen, hab gejammert und die Wahrheit erzählt.

Dennoch, es kam eine fadenscheinige Begründung mit 40 %.

Werde mich jetzt im Herbst an meiner LWS operieren lassen und dann zusammen mit meinem Neurochirurg und meinem Rheumatologen und meinem Schmerztherapeuten einen Verschlimmerungsantrag stellen,

nötigenfalls werde ich diesmal klagen und mit einem RW vorgehen.

Ich bin Jahrgang 61 und habe das Pech genau an der Grenze zur neuen Gesetzgebung zu sein.

Ich habe einen tollen Job der mir Spass macht, aber ich will von dem verdienten Geld auch noch ein bischen Leben.

Geschrieben (bearbeitet)

@Knabberfisch

 

es ist richtig, wie Du schreibst, dass ab 50 % GdB vorzeitig in Rente gegangen werden kann- nicht muss.

 

hier wird es rechnerisch dargestellt:

http://www.behindertenbeauftragte.de/DE/Themen/Soziales/Renten/Altersrente/Altersrente.html;jsessionid=71D7E44CDB1ECF74B7F86CBE2FC28608.2_cid345?nn=1829210#doc1829206bodyText2

 

Da es in der Regel einen Vertrauenschutz für Behinderte gibt, halte ich die Beantragung der Schwerbehinderung immer für sinnvoll.

 

Wichtigster Vorteil ist der vorzeitige Renteneintritt. Alle anderen Dinge sind ganz ok, aber nicht so elementar.

 

Ich habe auf Empfehlung der Rentenberater auch einen Antrag gestellt, und ohne weitere Gutachten 40 % zugesprochen bekommen. Über 40 % tun sie sich schwer, weil es genau den Effekt der Verrentung hat, Die 40 % sind erstmal Standard- eagl wie es geht- nach dem Motto- mal sehen- ob er sich wehrt.

 

Allerdings war da auch schon meine EU-Rente durch- mit Gutachterin.

 

Würde auch zehnmal lieber arbeiten- heute hat meine ehemalige Vorgesetzte angerufen- wie es mir geht.

Leider nicht so, dass ich wieder zwölf Stunden am Stück durchhalte. Mit zwei oder drei Stunden kann sie nix anfangen.

 

Liebe Grüsse

Siggi 

bearbeitet von sgbhd

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