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Neuer TK-Rheumavertrag zur besonderen Versorgung
Mittwoch, 13. November 2019
Hamburg – Der Berufsverband Deutscher Rheumatologen (BDRh) und die Techniker Krankenkasse (TK) führen ihre Versorgungsverträge zu Arzneimitteln und der besonderen Versorgung bei Rheuma in einen gemeinsamen Vertrag „RheumaOne“ zusammen.
„Bewährte Versorgungsangebote, die bisher regional begrenzt waren, können nun in weiteren Regionen genutzt werden“, kündigte Edmund Edelmann, Vorstandsmitglied des BDRh, an.
Der neu gestaltete Vertrag besteht aus vier Modulen: Das Modul 1 „Arzneimittel“ soll die Qualität und die Sicherheit der Rheumatherapie verbessern und sie gleichzeitig wirtschaftlicher gestalten. Bei dem Modul 2 „Versorgungslandschaft“ sollen Versicherte von einer frühzeitigen Diagnosestellung profitieren.
Das Modul 3 beschäftigt sich mit der Begleitung von jugendlichen Rheumapatienten in die Erwachsenenversorgung (Transition). Das vierte Modul richtet sich mit einem speziellen Beratungsangebot an die TK-Versicherten. Über den TK-Arzneimittelcoach können sich Rheumapatienten zusätzlich zu ihrem Arzt von Arzneimittelexperten beraten lassen.
An diesem Beratungsangebot ist der Deutsche Apothekerverband (DAV) als Partner beteiligt. „In Medikationsgesprächen lösen Apotheker vor Ort individuelle arzneimittelbezogene Probleme. Dies verbessert die Sicherheit des Patienten bei der Arzneimittelanwendung und die Therapietreue“, sagte der DAV-Vorsitzender Fritz Becker.
Bearbeitet ( von Lupinchen)