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Rheuma


Lupinchen

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Neuer TK-Rheumavertrag zur besonderen Versorgung

Mittwoch, 13. November 2019

 
Ich wusste nicht ob ich das so einstellen darf, aber ich finde e für die TK Versicherten, wie ich, interessant. Evtl. kann Claudia ja hier noch mehr zu erzählen, oder ggf. e so einstellen das es erlabt ist.
Lg. Anja
 
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/Anut21ngphoto, stock.adobe.com

Hamburg – Der Berufsverband Deutscher Rheumatologen (BDRh) und die Techniker Kran­kenkasse (TK) führen ihre Versorgungsverträge zu Arzneimitteln und der besonderen Ver­sorgung bei Rheuma in einen gemeinsamen Vertrag „RheumaOne“ zusammen.

„Bewährte Versorgungsangebote, die bisher regional begrenzt waren, können nun in wei­teren Regionen genutzt werden“, kündigte Edmund Edelmann, Vorstandsmitglied des BDRh, an.

 

Der neu gestaltete Vertrag besteht aus vier Modulen: Das Modul 1 „Arzneimittel“ soll die Qualität und die Sicherheit der Rheumatherapie verbessern und sie gleichzeitig wirt­schaft­­licher gestalten. Bei dem Modul 2 „Versorgungslandschaft“ sollen Versicherte von einer frühzeitigen Diagnosestellung profitieren.

Das Modul 3 beschäftigt sich mit der Begleitung von jugendlichen Rheumapatienten in die Erwachsenenversorgung (Transition). Das vierte Modul richtet sich mit einem spezi­ellen Beratungsangebot an die TK-Versicherten. Über den TK-Arzneimittelcoach können sich Rheuma­patienten zusätzlich zu ihrem Arzt von Arzneimittelexperten beraten lassen.

An diesem Beratungsangebot ist der Deutsche Apothekerverband (DAV) als Partner betei­ligt. „In Medikationsgesprächen lösen Apotheker vor Ort individuelle arzneimittelbe­zoge­ne Probleme. Dies verbessert die Sicherheit des Patienten bei der Arzneimittelanwen­dung und die Therapietreue“, sagte der DAV-Vorsitzender Fritz Becker.

 
Edited by Lupinchen
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Sauber wäre gewesen, einen Link zum Artikel im Ärzteblatt zu setzen und eine kurze Zusammenfassung zu geben.

So ist es ein Verstoß gegen das Urheberrecht, soweit ich als Laie das beurteilen kann.

Tenorsaxofon
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vor 18 Minuten schrieb Arno Nühm:

Sauber wäre gewesen, einen Link zum Artikel im Ärzteblatt zu setzen und eine kurze Zusammenfassung zu geben.

So ist es ein Verstoß gegen das Urheberrecht, soweit ich als Laie das beurteilen kann.

da ich auch bei TK versichert bin, jedoch noch nichts davon gelesen habe, bin ich froh, dass Lupinchen es eingestellt hat.

Posted
vor 12 Stunden schrieb Arno Nühm:

Sauber wäre gewesen, einen Link zum Artikel im Ärzteblatt zu setzen und eine kurze Zusammenfassung zu geben.

So ist es ein Verstoß gegen das Urheberrecht, soweit ich als Laie das beurteilen kann.

Deswegen habe ich ja bei Claudia nachgefragt.

Posted

Dann tagge ich @Claudia mal, ich kann mir nämlich nicht vorstellen, dass sie hier alles zeitnah liest.

Posted
vor 12 Minuten schrieb Arno Nühm:

Dann tagge ich @Claudia mal, ich kann mir nämlich nicht vorstellen, dass sie hier alles zeitnah liest.

Was ist zeitnah?

Ich denke das Claudia täglich rein schaut, außer..........

Tenorsaxofon
Posted

Da es sich um etwas zwischen dem  Berufsverband Deutscher Rheumatologen (BDRh) und der Techniker Kran­kenkasse geht, kann ich mir nicht vorstellen, dass es darüber einen Artikel im Ärzteblatt gibt.

Die Techniker testet verschiedene Programme erst einmal versuchsweise in einzelnen Regionen, bevor es diese dann Bundesweit gibt.

Gruss Anne

Posted

@Tenorsaxofon

Du hast den Link zum Artikel doch selbst zitiert, ihn offenbar aber nicht angesehen. Hier nochmal im Klartext die URL: https://www.aerzteblatt.de/nachrichten/107355/Neuer-TK-Rheumavertrag-zur-besonderen-Versorgung

Übrigens nicht die einzige Erwähnung in Online-Magazinen.

Im Artikel steht auch, dass das Angebot regional eingeschränkt ist. Nicht kopiert hat Lupinchen folgenden Abschnitt:

Zitat

 

Der neue Vertrag gilt ab 2020. Regional gelten aber nicht immer alle Module: Modul eins und vier gelten bundesweit, Modul zwei und drei in Bayern, Berlin, Brandenburg, Hessen und Nordrhein.

Teilnehmen können Fachärzte für Innere Medizin mit Schwerpunkt Rheumatologie, Kin­der- und Jugendärzte mit Zusatzbezeichnung Rheumatologie, zugelassene medizinische Versorgungszentren sowie Ambulanzen, die zur ambulanten Versorgung schwerer Ver­laufsformen rheumatischer Erkrankungen ermächtigt sind.

Am Modul eins „Arzneimittel“ können auch hausärztlich niedergelassene Fachärzte für Innere Medizin und Rheumatologie teilnehmen. © hil/aerzteblatt.de

 

 

Tenorsaxofon
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vor 10 Stunden schrieb Arno Nühm:

@Tenorsaxofon

Du hast den Link zum Artikel doch selbst zitiert, ihn offenbar aber nicht angesehen. Hier nochmal im Klartext die URL: https://www.aerzteblatt.de/nachrichten/107355/Neuer-TK-Rheumavertrag-zur-besonderen-Versorgung

Übrigens nicht die einzige Erwähnung in Online-Magazinen.

Im Artikel steht auch, dass das Angebot regional eingeschränkt ist. Nicht kopiert hat Lupinchen folgenden Abschnitt:

 

dann frage ich mich, warum von Claudia noch nichts gekommen ist. Die Techniker wird sicher nichts unternehmen, da es gleichzeitig Werbung für sie ist.

Gruss Anne

Posted

….tja no Body ist perfekt.

…..und eigentlich wollte ich nur informieren und nicht diskutieren. Es stimmt allerdings, dass ich nur den Link hätte einstellen können. Aber ich habe es zunächst für mich kopiert und es danach nicht noch einmal im Web gesucht.

Gruß Lupinchen

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