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Bundestagswahl Zehn Irrtümer über die Wahl


Guest Birilig

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Zur Klärung für die Hartgesottenen :D

Wenn die CDU in Sachsen 4.000 Zweitstimmen mehr erhalten hätte' date=' hätte sie deswegen einen Sitz im Bundestag weniger erhalten. Ein weiterer Sitz für die CDU hätte sich auch dann ergeben, wenn alle Wähler der CDU aus dem Wahlkreis Freiburg von den Wahlurnen ferngeblieben wären; die CDU hätte jedoch ein Mandat verloren, wenn sie alle 44.641 Nichtwähler des Wahlkreises Calw (oder eines anderen Wahlkreises in Baden-Württemberg) zur Stimmabgabe für sich bewegt hätte. Hätte die SPD in Thüringen 40.000 Zweitstimmen weniger erhalten, gäbe es einen SPD-Abgeordneten mehr. Gleiches gelte für das Saarland, auch dort hätten 40.000 Zweitstimmen weniger für die SPD dazu geführt, dass die SPD insgesamt ein Mandat mehr errungen hätte. Hätte die SPD in einem der Länder Mecklenburg-Vorpommern, Hamburg, Saarland, Sachsen-Anhalt, Thüringen, Brandenburg oder Bremen 70.000 Stimmen weniger erhalten, hätte dies der SPD ebenfalls einen Sitz mehr eingebracht. In Mecklenburg-Vorpommern hätte die SPD ein Überhangmandat gewonnen, wenn die SPD-Wähler in den Wahlkreisen Stralsund und Greifswald nicht gewählt hätten.

Insbesondere im Wahlkreis 160 in Dresden, in dem eine Nachwahl stattgefunden habe, sei der Einfluss des negativen Stimmgewichts offenbar gewesen: Durch Informationen in der Presse hätten die Wähler dieses Wahlkreises gewusst, dass die CDU, hätte sie mehr als 42.000 Zweitstimmen erlangt, insgesamt einen Sitz verloren hätte.[/quote']

Mehr Info in der

Pressemitteilung und im Entscheidungstext.

Trotzdem halte ich die Welle, die da jetzt gemacht wird, für aufgeblasen. Das hätten alle Bundesregierungen seit der Einführung des Wahlrechts ändern können, das ist dann jetzt wohl weniger eine Folge des sich manifestierenden Gerechtigkeitsstrebens, als der individuellen Interessenlage.

Das Urteil ist über ein Jahr alt, jetzt kommen die Politiker plötzlich auf die Idee, dass ja alles ganz schlimm und verfassungswidrig ist.

Was haben sie in den 15 Monaten davor gemacht?

Das BundesVerfG sagt es darf so gewählt werden, so verfassungswidrig wie immer, und dann sollen sie es nächstes Jahr in Ruhe ändern.

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