Immer wieder beginnen Runden des Online-Kurses zum Selbstmanagement nach dem Insea-Konzept. Darüber hatten wir mal hier berichtet.
An sechs Terminen lernen Betroffene, Angehörige und Freunde, mit einer chronischen Erkrankung oder anderen Beeinträchtigungen besser und selbstbestimmter zurechtzukommen. Der Kurs soll sie unterstützen, die Lebensqualität bei chronischer Krankheit zu verbessern, den Alltag und die Medikamenteneinnahme gut zu organisieren, sich ausgewogen zu ernähren und körperlich aktiv zu sein.
Die Teilnahme ist kostenlos und für Menschen aus ganz Deutschland möglich – ein Livestream macht's möglich.
Zur Übersicht und Anmeldung geht es hier entlang.
Am 21. August 2026 startet ein Online-Kurs, der immer freitags um 9.30 Uhr beginnt, aber bereits ausgebucht ist.
Am 24. August 2026 startet ein Online-Kurs, der immer montags um 9 Uhr beginnt, aber bereits ausgebucht ist.
Am 2. September 2026 startet ein Online-Kurs, der immer mittwochs um 17.30 Uhr beginnt, aber bereits ausgebucht ist.
Am 8. September 2026 startet ein Online-Kurs, der immer dienstags um 18 Uhr beginnt.
Am 30. Oktober 2026 startet ein Online-Kurs, der immer montags um Uhr beginnt.
Am 2. November 2026 startet ein Online-Kurs, der immer montags um 17 Uhr beginnt.
Am 5. November 2026 startet ein Online-Kurs, der immer donnerstags um 10 Uhr beginnt.
Für alle Teilnehmer gibt es eine Schritt-für-Schritt-Anleitung sowie technische Hilfestellung. Und: Alle erhalten ein Kurspaket, das kurz vor Kursbeginn per Post zugestellt wird.
In diesem Video wird der Kurs erklärt:
24. August 2026 08:00
Habe seit heute Urlaub und wollte in die Nachbarstadt Bau Nauheim in die Therme.
Um mich zu Informieren schaute ich auf der Homepage nach Öffnungszeiten und Eintrittapreisen.
Unter Badeordnung fand ich dann das
:angry:
§3 Zutrittsbestimmungen
1. Während den für die Allgemeinheit bestimmten Öffnungszeiten steht die Nutzung des Bades jedermann frei, mit Ausnahme solcher Personen, die an ansteckenden Krankheiten im Sinne des Gesetzes zur Verhütung und Bekämpfung übertragbarer Krankheiten bei Menschen und des Infektionsschutzgesetzes oder an ansteckenden oder unästhetischen Hautausschlägen leiden, offene Wunden haben (ausgenommen geringfügige Verletzungen) oder unter Alkohol-, Medikamenten- oder Drogeneinfluss stehen. Im Zweifelsfall kann die Vorlage einer ärztlichen oder amtsärztlichen Bescheinigung gefordert werden. Personen, gegen die ein Hausverbot ausgesprochen wurde, ist der Zutritt ebenfalls untersagt.
Mir geht es zur Zeit recht gut mit der Haut,
werde trotzdem diese Therme nicht aufsuchen:D
Gruß Uwe
Bearbeitet ( von butzy)