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Habe seit heute Urlaub und wollte in die Nachbarstadt Bau Nauheim in die Therme.
Um mich zu Informieren schaute ich auf der Homepage nach Öffnungszeiten und Eintrittapreisen.
Unter Badeordnung fand ich dann das
:angry:
§3 Zutrittsbestimmungen
1. Während den für die Allgemeinheit bestimmten Öffnungszeiten steht die Nutzung des Bades jedermann frei, mit Ausnahme solcher Personen, die an ansteckenden Krankheiten im Sinne des Gesetzes zur Verhütung und Bekämpfung übertragbarer Krankheiten bei Menschen und des Infektionsschutzgesetzes oder an ansteckenden oder unästhetischen Hautausschlägen leiden, offene Wunden haben (ausgenommen geringfügige Verletzungen) oder unter Alkohol-, Medikamenten- oder Drogeneinfluss stehen. Im Zweifelsfall kann die Vorlage einer ärztlichen oder amtsärztlichen Bescheinigung gefordert werden. Personen, gegen die ein Hausverbot ausgesprochen wurde, ist der Zutritt ebenfalls untersagt.
Mir geht es zur Zeit recht gut mit der Haut,
werde trotzdem diese Therme nicht aufsuchen:D
Gruß Uwe
Bearbeitet ( von butzy)