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Bedarfsgemeinschaft -Zwang bei Hartz IV

Hallo ich hab ein Problem .. bin durch PSO Berufsunfähig geworden als Fleischermeister und hab nach Rheumakrankenhaus und Reha als Recht auf Teilnahme am Arbeitsleben eine Weiterbildung zum Betriebswirt des Handwerks bekommen .Trotz Basismedikameten mit Humira und Cortison bekomme ich weiter Schübe und kann mich an manchen Tagen sehr schlecht bewegen bzw nur mit starken Schmerzen .

Ich hab mich mittlerweile auch mehrfach beworben und bisher nur Absagen bekommen ,

Mittlerweile ist mein Anspruch auf ALG II erschöpft und ich hab Hartz IV beantragt.

Da ich in einer Wohngemeinschaft lebe schon mehrere Jahre mit getrennten finanziellen und auch sonstigen Verhältnissen soll das nicht anerkannt werden obwohl ich schriftlich darauf hingewiesen habe dass keine Bedarfsgemeinschaft besteht.

An welche Stellen kann ich mich wenden ? Weiss jemand Rat?

Danke im vorraus Gruss Uwe

Featured Replies

Hallo, Uwe,

erst einmal herzlich willkommen bei uns.

Konkret kann ich deine Frage nicht beantworten, aber in deiner Situation, auch in Hinblick auf die Zukunft, würde ich dir empfehlen, Mitglied in einem Sozialverband zu werden. Anbieten würden sich da

SoVD Sozialverband Deutschland

Sozialverband VdK Deutschland

Die Beiträge halten sich in Grenzen und zahlen sich oft aus, z. B. auch, wenn du auf Grund deiner Erkrankung einen Antrag auf Behinderung stellen willst.

Liebe Grüße

  • Author

hallo Barbara

Mitglied beim VDK bin ich bereits seit 2 Jahren und habe auch schon mehrfach versucht da Hilfe zu bekommen ..leider iss der Kreis-Zuständige meist in Hetze und Eile ..aber ich denke ich werde trotzdem nochmal dort anrufen um meine Rechte zu erfragen gerade was Widerruf bzw Sozialklage angeht mfg Uwe

..leider iss der Kreis-Zuständige meist in Hetze und Eile

Eigentlich sollte der Mann für deine Nöte Verständnis aufbringen, nicht umgekehrt. ;)

aber ich denke ich werde trotzdem nochmal dort anrufen um meine Rechte zu erfragen gerade was Widerruf bzw Sozialklage angeht

Lass dir einen Termin geben, damit dein Problem im persönlichen Gespräch geklärt wird. Außerdem sollten die vom VdK den Schriftwechsel vornehmen. Es macht sich immer gut und vor allem bezahlt, wenn eine Behörde merkt, dass du mit dem Sozialverband einen Verbündeten hast.

Falls der Kreiszuständige abblocken sollte, versuche, einen Termin beim nächstgelegenen VdK-Büro zu bekommen. Einen guten Grund dafür hast du doch.

Liebe Grüße

  • Author

also heute hab ich auf Rat des VDK eine erneute Widerlegung einer Bedarsfgemeinschaft abgegeben...daraufhin hat man mir erklärt dass falls meine WG -Mitbewohnerin nicht mitwirke und Ihre wirtschaftlichen Verhältnisse offenlegt ,ich ausziehen soll. Ich frag mich nur mit was..bin so schon im Mietrückstand

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