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Hallo.
Meine Frau ist Verkäuferin (Bekleidung). Sie arbeitet seit mittlerweile 13 Jahren in einem Modehaus. Nun hat der Chef sie "gebeten" in Zeiten, in denen die Schuppenflechte besonders schlimm ist, längere Bekleidung an den Armen zu tragen (um die roten Flecken zu verdecken).
Nun suche ich verzweifelt Urteile von Arbeitsgerichten oder ähnliche Infos, wie wir uns nun verhalten sollen. Ich bin der Meinung, alles wie immer weiterlaufen zu lassen und abwarten, wie der Chef reagiert. Er hat angekündigt die Klamottenfrage per Anordnung durchzusetzen, falls sie sich nicht daran hält. Ich bin mir sicher, dass diese Anordnung vor jedem Arbeitsgericht scheitern würden (zumindest wenn die Begründung Schuppenflechte darin vorkommt).
Bin für jeden Tipp dankbar.
Gruss
Zoth