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GdB - Umsetzung am Arbeitsplatz

Hallo Hr. Somberg,

ich war die ganze Zeit in einem Pflegeberuf tätig, den ich seit einem massivem Schub der PSA nicht mehr nachgehen kann. GdB ist 90%.

Momentan befinde ich mich in der Wiedereingliederung, kann aber nur Schreibtischtätigkeiten erledigen. Über eine Umsetzung in eine andere Abteilung mit vorwiegend sitzenden Tätigkeiten wurde mit dem Arbeitgeber gesprochen.

Meine Fragen:

- Kann der Arbeitgeber bei einer Umsetzung, bedingt durch eine Behinderung, den Lohn kürzen oder steht mir mein vorheriges Gehalt zu? Was müsste ich tun das dies nicht passiert?

- In wie fern hat das Integrationsamt damit zu tun? Muss ich da einen Antrag stellen auf Umsetzung?

Wieviel Zuschuss bekommt ein Arbeitgeber bei einem behinderten Arbeitnehmer?

Vielen Dank für Ihre Hilfe

Mit freundlichen Grüßen

Maisi

Hervorgehobene Antworten

Der Arbeitgeber kann den Grundlohn nicht kürzen, Sonderzulagen, wie Nachtzulagen oder Schichtzulagen fallen natürlich weg, wenn ich keine Schichtarbeit mehr habe.

Das Integraionsamt kann vom Arbeitgeber angefragt werden. Es gibt Sachleistungen( Umgestaltung des Arbeitsplatzes) oder auch Lohnzuschüsse. Es gibt keinen konkreten Angaben über die Höhe des Zuschusses.

Das Integrationsamt entscheidet selbst über die Höhe des Zuschusses nach Besichtigung des Arbeitsplatzes und Gespräch mit dem Arbeitnehmer und dem Arbeitgeber.

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