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Hallo Hr. Somberg,
ich war die ganze Zeit in einem Pflegeberuf tätig, den ich seit einem massivem Schub der PSA nicht mehr nachgehen kann. GdB ist 90%.
Momentan befinde ich mich in der Wiedereingliederung, kann aber nur Schreibtischtätigkeiten erledigen. Über eine Umsetzung in eine andere Abteilung mit vorwiegend sitzenden Tätigkeiten wurde mit dem Arbeitgeber gesprochen.
Meine Fragen:
- Kann der Arbeitgeber bei einer Umsetzung, bedingt durch eine Behinderung, den Lohn kürzen oder steht mir mein vorheriges Gehalt zu? Was müsste ich tun das dies nicht passiert?
- In wie fern hat das Integrationsamt damit zu tun? Muss ich da einen Antrag stellen auf Umsetzung?
Wieviel Zuschuss bekommt ein Arbeitgeber bei einem behinderten Arbeitnehmer?
Vielen Dank für Ihre Hilfe
Mit freundlichen Grüßen
Maisi