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Hilfsmittelverordnung bei gesetzlich Versicherten

Hat jemand in letzter Zeit für sein Bestrahlungsgerät (zu Hause) Ersatz-Röhren als Hilfsmittel-Verordnung von einer gesetztlichen Kasse erhalten? Dann wäre es nett, hier Details zu berichten.

Früher war das problemlos möglich, aber heutzutage wird ja an allem rumgeknappst. Für die gesetzlichen Kassen gibt es eine Hilfsmittelverordnung und insbesondere für unsere Beschwerden gilt daraus: Produktgruppe: 06 "Bestrahlungsgeräte"! Interessant der Punkt 06.30.01.2 NN oder auch 99. Da lässt sich sicher noch etwas unterbringen!

Habe vor 9 Jahren eine gebrauchte, aber noch gut erhaltene Bestrahlungsliege von der TOMESA gekauft und gleich mitgenommen! Die Röhren ARIMED -B waren damals schon gebraucht und dann noch meine eigene Nutzung die letzten 9 Jahre (manche sind schon etwas dunkler) ... so dass ich mir denke, dass jetzt ein Austausch notwendig wäre.

Also: wie sind eure Erfahrungen?

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