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In § 33 des Sozialgesetzbuches V ist festgeschrieben, dass die gesetzliche Krankenversicherung die Kosten für Hilfmittel übernehmen muss. Voraussetzung ist, dass die Hilfsmittel vom Arzt verordnet und vor der Anschaffung von der Krankenkasse bewilligt wurden.
Im allgemeinen beträgt die Zuzahlung mindestens 5 €, höchstens 10 €. Allerdings gibt es - wie so oft - auch Ausnahmen. Für manche Hilfsmittel sind Festbeträge festgesetzt, z. B. bei Hörhilfen. Diese wurden ab dem 1. November 2013 sogar auf knapp 800 € verdoppelt. Manche Hilfsmittel wie Rollstühle werden nur leihweise zur Verfügung gestellt, wenn absehbar ist, dass sie nur für eine gewisse Zeit benötigt werden.
Eine gute Übersicht verschafft das Hilfsmittelverzeichnis der Spitzenverbände der Krankenkassen.
Sollte ein Hilfsmittel nicht im Verzeichnis aufgelistet sein, lohnt sich trotzdem eine Anfrage auf Kostenübernahme bei der Krankenkasse. Das Hilfsmittelverzeichnis ist rechtlich gesehen nicht verbindlich, sondern nur eine Auslegungshilfe.
Liebe Grüße