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Antrag auf Leistung am Teilhabe am Arbeitsleben und Jobcenter

Hallo liebe User,

 

ich bin neu hie rund möchte mich kurz vorstellen:

 

Ich leide seit dem Jahr 2004 an einem chronisch rezidivierenden Blasenbildenden ekzematösen Hand- und Fußekzem und kann daher meinen erlernten Bauberuf nicht mehr ausüben. Es war in der Vergangenheit so, das ich aufgrund immer wieder auftretendener Schübe immer in den Probezeiten lange krank geschrieben war (4 Wochen bei akutem Schub) und somit oft den Arbeitsplatz wechseln musste aufgrund von Kündigungen. Insgesamt 8 Mal. Somit ist es für mich doppelt so schwer wieder auf dem regulären Arbeitsmarkt Fuß zu fassen. 

 

Anfang des Jahres folgte dann der Übergang von Alg 1 auf Alg 2, da mein Antrag auf ALG 1 abgelaufen war. Nun bekam ich wieder einen Schub und war 1 Woche im Krankenhaus. Danach dann Antrag auf Reha die dann ein paar Monate später folgte.  Dann wurde in der Reha festgestellt, das ich wie gesagt nicht mehr in den erlernten Bauberuf zurück kann. Es wurde dann ein Antrag auf LTA gestellt in der Reha, das ist jetzt 4 Wochen her. Ich bin AU entlassen worden und befind emich weiter in Behandlung. 

 

Ich habe dies auch dem Jobcenter gemeldet, bloß da habe ich das Gefühl, als ob ich dort auf taube Ohren stoße. Ich habe denen von Anfang gesagt, das ich nicht in meinen erlernten Beruf zurück kann. Nun habe ich erst in 7 Wochen einen Termin bei der Reha Beratung des Jobcenters mit der Integration in den ersten Arbeitsmarkt. Und da bekomme ich jetzt schon wieder so einen Hals und Wutanfall. Ich frage mich wirklich, ob dort jemals einer zugehört hat. Es ist für mich eine Unverschämtheit was dort so lange dauert. Auf Telefonanrufe reagieren die zuständigen Sachbearbeiter nicht oder versuchen mir auszuweichen. Emails werden auch nicht beantwortet. 

 

Ich kann aufgrund meiner Erkrankung nur einen Bürojob machen und diese gibt es nicht bei meinem Jobcenter. So etwas ist Mangelware bei uns.

 

Nun stelle ich mir weiterhin die Frage ob meinem Antrag auf LTA überhaupt zugestimmt wird da ich ja noch keine 15 Jahre einbezahlt habe. 

 

Wer hat so etwas ähnliches und kann mir ggf helfen.

Hervorgehobene Antworten

Hast Du das schon gelesen?

 

http://www.deutsche-rentenversicherung.de/Allgemein/de/Navigation/2_Rente_Reha/02_Rehabilitation/02_leistungen/07_berufliche_reha/berufliche_reha_node.html

 

Unsd ich empfehle Dir, zur Rentenversicherung - Beratungsstelle- in der nächsten Stadt zu  gehen.

 

Die haben mir ganz massiv geholfen.

 

Liebe Grüsse

Siggi

Bearbeitet ( von sgbhd)

Hallo Steuermann, ich fürchte, dass tatsächlich die 15 Jahre bei der DRV zum Fallstrick werden, weil Voraussetzungen nicht erfüllt sind, die notwendig sind. Dennoch kannst Du keinesfalls in Deinem ursprünglichen Beruf eingesetzt werden. Auch die Arbeitsagentur kann berufliche Eingliederung machen. Die DRV muss allerdings Auskunft geben, was sie zu tun gedenken. Darauf hast Du einen rechtlichen Anspruch. Die Frist beträgt m. W. 14 Tage ab Antragstellung. Treffen Sie keine Entscheidung sind sie eigentlich in der Pflicht etwas zu tun. Vielleicht holst Du Dir Hilfe beim Sozialverband Deutschland, den es bestimmt auch in Deiner Nähe gibt.

 

Grüße von Kuno

  • 3 Wochen später...

Hallo, 

 

der Sozialverband Deutschland (SoVD) hat mir auch sehr geholfen bei Fragen oder Anträgen.

 

http://www.sovd.de/

 

Viel Glück!

 

Ela

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