Jump to content

Widerspruch


sandrine

Recommended Posts

Halo @ all,

ich habe heute meinen Feststellungsbescheid vom Versorgungsamt bekommen und ich habe 30% bekommen. Nun habe ich mir überlegt ob ich Widerspruch einlege. Zur Information ich habe PSO am ganzen Körper allerdings keine Arthritis oder ähnliches. Wie lege ich am besten Widerspruch ein und habe ich Aussicht auf Erfolg??

LG Sandrine

Link to comment

Erfahrungen austauschen über das Leben mit Schuppenflechte und Psoriasis arthritis

Anmelden oder Registrieren


hallo, sandrine -

ich würde mit meinem Arzt sprechen und dann auf jeden Fall Widerspruch einlegen.

Viel Erfolg wünsche ich dir.

nette Grüße sendet - Bibi -

Link to comment

Widerspruch lohn sich aber nur bei Aussicht auf Erfolg:

Ganzer Körper ist befallen? Wieviel %?

Gab-gibt es Pso bedingte Arbeitsausfälle?

Gab es stationäre Behandlungen?

Gab es Reha Maßnahmen?

Wenn ja, wie oft, welcher zeitlicher Rahmen?

Schlagen Medika an? Therapieerfolge?

Was sagen die Ärzte des Vertrauens?

Wenn Widerspruch, natürlich zuerst beim "Versorgungsamt". Die entscheiden aber auch immer mit einem gewissen Spielrahmen

Wenn mit Ergebnis nicht zufrieden, Sozialgericht.

Solltest Du (ihr) aber zu der Erkenntnis kommen, hat keine Aussicht auf Erfolg, oder wenn Widerspruch aber negativer Bescheid und Du willst nicht weiter machen, dann aber einen Gleichstellungsantrag auf 50% stellen.

Bringt steuerlich nichts, aber solltest du mit nichtselbstständiger Arbeit Dein Brot verdienen, dann hast Du besonderten Kündigungsschutz und ein paar Tage mehr an Freizeit. Die kannst Du dann Deiner Pso widmen.:D

Gruß

Siegfried

Link to comment

Hallo Sandra,

30% ist definitiv zu wenig.Mache einen Widerspruch,wo du aufführst, in welchen Situationen du wegen der Pso eingeschränkt bist, z.B, du kannst nicht Schwimmen gehen,in die Sauna gehen weil man ständig drauf angesprochen wird, man schuppt überall rum, außerdem spannt die Haut überall und reißt wenn mann das oder jenes macht, und ein großer Faktor ist, der auch bewertet wird , die Psyche.

Hier einige tipps, ich hoffe sie helfen dir, mir haben sie geholfen, habe 90% aber mit PA.

sonnige Grüße

Heike

Link to comment

Hallo Siegfried,

das hatten wir doch erst neulich:

, dann aber einen Gleichstellungsantrag auf 50% stellen.

Bringt steuerlich nichts, aber solltest du mit nichtselbstständiger Arbeit Dein Brot verdienen, dann hast Du besonderten Kündigungsschutz

dies ist richtig, aber auch nichts weiter!

, und ein paar Tage mehr an Freizeit.

Dies ist falsch, Urlaub gibt erst bei "wirklichem" GdB von 50%.

Gruß

Rainer

@Sandra: Hast du bei der Beantragung auch deinen psychischen Probleme duch die Pso geltend gemacht?

Link to comment
Hallo Siegfried, das hatten wir doch erst neulich:

Hallöchen Rainer, neulich?

Das wir das Thema schonmal hatten, ist mir bewusst. Wann dies war, nicht mehr.

Und jeden Fred lese ich auch nicht.:D

Urlaub gibt erst bei "wirklichem" GdB von 50%.

dann habe ich wohl was falsches im Hinterkopf gespeichert. War im Glauben, gleich = gleich, wenn es um arbeitsrechtliche Faktoren geht.

@ Sandra

Sorry für meine Falschaussage, in Bezug auf Freizeit rudere ich zurück.

Gruß

siegfried

Link to comment

Hallo @ all,

erst mal danke für die schnellen Antworten.

@ Siegfried,

Ganzer Körper ist befallen? Wieviel %?

Nur die Oberarme sind noch frei.

Gab-gibt es Pso bedingte Arbeitsausfälle?

Bis jetzt erst einmal.Hatte damals starke Schmerzen aufgrund der eingerissenen Haut.Konnte kaum laufen.

Gab es stationäre Behandlungen?

Ja aber nur einmal vor 5 oder 6 Jahren in einer Hautklinik.

Gab es Reha Maßnahmen?

Nein bisher noch nicht.

Wenn ja, wie oft, welcher zeitlicher Rahmen?

/

Schlagen Medika an? Therapieerfolge?

Ich bekomme hochdosiertes selber gemischtes Cortison aber Therapieerfolg nein.

Was sagen die Ärzte des Vertrauens?

Nicht wirklich viel. Wenn ich bei meiner Hautärztin bin habe ich meist einen stark entzündeten Schub der nicht mal Bestrahlung zulässt.

LG Sandra

Link to comment
Lupinchen
Halo @ all,

ich habe heute meinen Feststellungsbescheid vom Versorgungsamt bekommen und ich habe 30% bekommen. Nun habe ich mir überlegt ob ich Widerspruch einlege. Zur Information ich habe PSO am ganzen Körper allerdings keine Arthritis oder ähnliches. Wie lege ich am besten Widerspruch ein und habe ich Aussicht auf Erfolg??

LG Sandrine

...auf jeden Fall formlos, reicht ein Dreizeiler, Widerspruch einlegen und fordere Einsicht in deine Akte ein. Dort sind nämlich dann die Befundberichte der Ärzte angegeben die du benannt hast. Dann mit deinen Ärzten besprechen wie und wo diese ergänzt werden können. Nur wenn es neue Erkenntnisse gibt, oder die Ärzte nicht angeschrieben worden sind vom Versorgungsamt, lohnt ein Widerspruch wirklich.

LG Anjalara

Link to comment
Guest Barb

Hallo, Sandrine,

Widerspruch würde ich auf jeden Fall erst einmal einlegen.

Was allerdings bei Ablehnung den Gang vor das Sozialgericht betrifft, da wäre ich sehr vorsichtig. Wenn du keinen Sozialverband oder eine Rechtschutzversicherung im Rücken hast, kann das teuer werden. Und auch die werden prüfen, ob deine Angelegenheit Aussicht auf Erfolg hat. Außerdem kann sich ein Gerichtsverfahren über lange Zeit hinausziehen.

Eine andere Möglichkeit nach Ablehnung des Widerspruchs wäre, nach Ablauf der einjährigen Frist einen Antrag auf Neufeststellung zu stellen. Wenn es dir wirklich schlechter ging, müssten deine Ärzte das auch bestätigen können.

Übrigens hatte ich im ersten Anlauf 30 % mit dem Vermerk G unbefristet. Auch nach Widerspruch blieb es so. Mein Gutachter war ein Chirurg. Nach einem Gutachten des MDK (Medizinischer Dienst der Krankenkassen) bekam ich bei Neufeststellung ohne weitere Fragen 60 % mit G unbefristet. Allerdings habe ich auch PSA.

Lieben Gruß

Link to comment

Was allerdings bei Ablehnung den Gang vor das Sozialgericht betrifft, da wäre ich sehr vorsichtig. Wenn du keinen Sozialverband oder eine Rechtschutzversicherung im Rücken hast, kann das teuer werden. Und auch die werden prüfen, ob deine Angelegenheit Aussicht auf Erfolg hat. Außerdem kann sich ein Gerichtsverfahren über lange Zeit hinausziehen.

Moin Barbara,

streiten sollte mann-frau sich sowieso nur, wenn Aussicht auf Erfolg.

Es wird schon bis zu einem Jahr dauern, bis es zum Termin kommt.

Sollten sie das Verfahren aber nicht in den 3-4 letzten Jahren geändert haben, kommen für die erste Verhandlung keine Kosten auf einen zu. Nicht umsonst heißt es Sozialgericht.

Es wird für die erste Instanz noch nicht mal ein Anwalt erwartet-verlangt. Mann-frau kann alles selber durchziehen, wer glaubst, dass er sich am Besten selbst vertreten kannst.

Geht es dann weiter, muss ein Anwalt einen vertreten.

Ab der zweiten Instanz braucht mann-frau einen Schwarzkittel, ab hier ist OttoNormalo zu blöde seine Rechte im Beamtendeutsch durchzusetzen.:D:D

Qelle: selbstgemachte Erfahrung

Lieben Gruß

Siegfried

Link to comment

Hallo Rainer Z,

nein meine psychischen Beschwerden habe ich nicht geltend gemacht. Ich habe jetzt erstmal einen Widerspruch fertig gemacht wo ich auch Akteneinsicht verlange und nun heißt es abwarten.:confused:

LG Sandra

Link to comment

Hallo Sandra,

....nein meine psychischen Beschwerden habe ich nicht geltend gemacht...

dies bringt aber im Normalfall "Punkte", wenn deine behandelnden Ärzte es auch so sehen. Akteneisicht wäre gut! Da kannst du sehen, was du von den von dir angegebenen Ärzten zu halten hast!

Alles Gute

Rainer

Link to comment
Guest Barb
Es wird für die erste Instanz noch nicht mal ein Anwalt erwartet-verlangt. Mann-frau kann alles selber durchziehen' date=' wer glaubst, dass er sich am Besten selbst vertreten kannst.

Geht es dann weiter, muss ein Anwalt einen vertreten.

Ab der zweiten Instanz braucht mann-frau einen Schwarzkittel, ab hier ist OttoNormalo zu blöde seine Rechte im Beamtendeutsch durchzusetzen.:D:D

[/quote']

So weit bin ich gar nicht gekommen.

Erst nachdem mein Widerspruch abgeschmettert wurde, bin ich in den VdK eingetreten. Da es nur knapp sechs Wochen Wartezeit waren, um einen Antrag auf Neufeststellung einzureichen, hat man mir geraten, es erst noch einmal auf diesem Weg zu versuchen. Hat dann auch geklappt.

Lieben Gruß

Link to comment

Hallo,

habe auch nur 40% bekommen bei einem Befall des ganzen Körpers, psychische Probleme sind mit einbezogen worden. Ich fand das sehr hart! Aber mittlerweile wirkt Fumaderm bei mir und die ganz schlimmen Stellen, wie Hände und Nägel, haben sich gebessert. Da kann ich doch wohl den Widerspruch vergessen. Ich muss wohl erstmal wieder richtig blühen. Das Fumaderm ist für mich auch kein Zuckerschlecken. Zählt das eigentlich auch?

Ich bin mir unsicher, ob ich Einspruch erheben soll. Was meint ihr?

Gruß Nettie

Link to comment

Hallo Nettie,

Hallo,

habe auch nur 40% bekommen bei einem Befall des ganzen Körpers, psychische Probleme sind mit einbezogen worden. Ich fand das sehr hart! Aber mittlerweile wirkt Fumaderm bei mir und die ganz schlimmen Stellen, wie Hände und Nägel, haben sich gebessert. Da kann ich doch wohl den Widerspruch vergessen. Ich muss wohl erstmal wieder richtig blühen. Das Fumaderm ist für mich auch kein Zuckerschlecken. Zählt das eigentlich auch?

Ich bin mir unsicher, ob ich Einspruch erheben soll. Was meint ihr?

Gruß Nettie

es ist sicher sehr schwer, dir da eine Antwort zu geben.

So versuch ich es einfach mit einem Beispiel: jemand hat auf Grund schweren Bluthochdruckes, gepaart mit Diabetes, einen GdB von 50 bekommen. Obwohl sich diese Krankheiten halbwegs mit Medikamenten einstellen lassen, bekommt er auch den GdB nicht "weg genommen".

So ähnlich sehe ich das auch mit Pso und Fumaderm. Ob das allerdings ein Gutachter auch so sieht, ist freilich nicht sicher. Vielleicht hilft dir aber mein Gedankengang weiter.

Gruß

Rainer

Link to comment
  • 2 weeks later...

Hallo Ihr lieben,

heute habe ich endlich den Befundbericht des Arztes bekommen. Nun steht dort folgendes :

A. Wichtige anamnestische Daten und jetzige Beschwerden

- seit > 10 Jahren

- generalisierte Hautveränderung

B. Erhobene Befunde

- rez. Schübe mit generalisiertem erythematosquamosen, Plaques, zum Teil pustulöse Komponente. Bei letzter Vorstellung am 01.02.08 am gesamten Integument zum Teil kleinherdig, zum Teil großflächig erythematosquamöse Plaques. Ausgeprägter Befund, hierdurch auch psychische Beeinträchtigung.

C. Diagnosen

1. Psoriasis vulgaris

D. Besondere therapeutische Maßnahmen

- zeitweise UV - Therapie

- Lokaltherapie zuletzt mit hochpotenten Steroiden.

Nun meine Frage lohnt es sich jetzt wirklich da dran zu bleiben in Form einer Höherstufung oder soll ich es lieber bleiben lassen? (Im Moment habe ich einen GdB von 30%)

Liebe Grüße

Sandra

Link to comment
Fussballfan

Hallo, also ich muß sagen , ich würd mich damit erst einmal zufrieden geben.

Meine Persönliche Meinung.

Ich habe Pso Vulgaris, Pso Pustolosa und Psa, habe im vergangenen Jahr auch endlich mal nen Antrag gestellt und auf 3 Jahre befristet habe ich 50 % bekommen.

Ohne " G " Zeichen ,obwohl ich manchmal kaum gehen kann.

Werde auch erst einmal nichts unternehmen,zwecks Höherstufung, muß zwar jetzt neben MTX auch noch mit Enbrel anfangen, aber mal schauen , vielleicht gibt es ja auch einen Sommer für mich, so das ich T-Shirts ( was ist das ? ) tragen kann.

LG

Fußallfan

Andrea

Link to comment

Hallo Fußballfan,

danke für Deine Antwort. Ich denke auch das ich das dann wohl so stehen lassen werde.

Trotzdem danke noch mal .

LG sandrine

Link to comment

Join the conversation

You can post now and register later. If you have an account, sign in now to post with your account.
Note: Your post will require moderator approval before it will be visible.

Guest
Reply to this topic...

×   Pasted as rich text.   Paste as plain text instead

  Only 75 emoji are allowed.

×   Your link has been automatically embedded.   Display as a link instead

×   Your previous content has been restored.   Clear editor

×   You cannot paste images directly. Upload or insert images from URL.

×
×
  • Create New...

Important Information

We have placed cookies on your device to help make this website better. You can adjust your cookie settings, otherwise we'll assume you're okay to continue.