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Hallo zusammen,
ich habe mal den Rentenversicherer angefragt ob es auch Möglichkeiten gibt die Reha vorzeitig wegen Erfolgslosigkeit oder widrige Umstände abrechen kann und wie die Vorgehensweise wäre. Welche Kosten dann auf mich zu kommen.
Die Antwort !!
Sehr geehrter Herr .....,
wenn sie die Rehabilitation gegen ärztlichen Rat vorzeitig beenden,
empfehlen wir ihnen, ihre Gründe in schriftlicher Form postalisch oder per
Fax unter Angabe ihrer Versicherungsnummer dem Kostenträger darzulegen.
Finanzielle Konsequenzen für sie wird ihre vorzeitige Abreise nicht haben.
Ein vorzeitiger Abbruch gegen ärztlichen Rat oder sogar aus
disziplinarischen Gründen bleibt jedoch auch zukünftig aktenkundig.
Wir empfehlen ihnen, die Entscheidung nach Rücksprache und wenn möglich
auch mit Einverständnis der Rehabilitationseinrichtung zu treffen.
Weitergehende Fragen beantworten Ihnen gern die Spezialisten in unserem
Reha-Informations-Center (R.I.C.). in der Zeit:
Hat jemand schon andere Erfahrungen gemacht?
Gruß Hartmut