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Kostenübernahme UV-Kamm ohne Rezept?

Hallo,

ist es möglich, sich einen UV-Kamm anzuschaffen und die Kosten von der KK übernehmen zu lassen, ohne das ein Arzt dafür ein Rezept ausgestellt hat? Erfolgreiche Behandlung mit UVB könnte ich auch durch vergangene Therapien nachweisen...

Habe das Problem, dass mein jetziger HA mir keinen Kamm verschreiben wollte und ich erst einen neuen Arzt suchen muss. Ich würde aber gern so schnell wie möglich mit UVB bestrahlen, um die neuen Stellen nicht all zu groß werden zu lassen.

Oder hat jemand Erfahrung mit der Miete von UV-Kämmen? Braucht man dafür ein Rezept bzw. lohnt es sich finanziell einen UV-Kamm zu mieten ohne Rezept?

Irgendwie muss es doch möglich sein, günstig an so einen Kamm zu kommen, ohne vorher mehrere Hautärzte um ein Rezept anzubetteln...

Liebe Grüße und vielen Dank im Voraus :)

polytoxy

Bearbeitet ( von polytoxy)

Hervorgehobene Antworten

Das wird sicher nicht gehen, ausser bei Privat-Pat. Die Krakas übernehmen nur auf Rezept oder nach Einreichen von einem vorherigen Kostenvoranschlag. Von einem gebrauchten würde ich abraten.

Gruß Lupinchen

Bearbeitet ( von Lupinchen)

  • Ersteller

Die Krakas übernehmen nur auf Rezept oder nach Einreichen von einem vorherigen Kostenvoranschlag.

Danke für deine Antwort! Wie müsste denn so ein Kostenvoranschlag aussehen oder gilt das nur für Privatversicherte?

Verstehe nicht warum es so schwer ist so einen Lichtkamm zu bekommen. Wenn ich mir einmal im Quartal Clarelux + Salbe beim Arzt verschreiben lasse, ist das bestimmt nicht günstiger als die einmalige Anschaffung von so einem Kamm...

Mal sehen wie lange es dauert bis ich einen neuen Arzttermin bekomme. Ansonsten werde ich mir wohl einfach so ein Ding bestellen müssen und die Kosten selber tragen.

Bearbeitet ( von polytoxy)

Hallo polytoxy, frage doch mal bei deiner KK nach, unter welchen Voraussetzungen sie dir einen UV-Kamm bezahlen würden.

HG schorn

  • Ersteller

^Ja, ist auch eine Idee, werde denen in den nächsten Tagen mal einen Mail schreiben. Wenn die Kostenübernahme bei Leute mit Rezept aber teils schon abgelehnt wird, mache ich mir da aber für meine Fall wenig Hoffnung...

^Ja, ist auch eine Idee, werde denen in den nächsten Tagen mal einen Mail schreiben. Wenn die Kostenübernahme bei Leute mit Rezept aber teils schon abgelehnt wird, mache ich mir da aber für meine Fall wenig Hoffnung...

Warum? Bringe doch Deine Argument dafür vor, dass ist doch schon eine Kostengegenüberstellung. Dort wo Du Geräte kaufen kannst, bekommst Du auch eine Kostenaufstellung. Später kannst Du, falls es nicht genehmigt wird, den Kamm auch im Internet bestellen. So teuer sind ja eh nicht.

lg. Lupinchen

  • Ersteller

Warum?

Naja, wie geschrieben, weil es Leute gibt die trotz Rezept keine Kostenübernahme zugesagt bekommen und ich halt nicht mal ein Rezept habe. Werde das aber mal probieren und erst mal einen Preis aus dem Netz für so einen Kamm zum Vergleich nehmen. Dann könnte die KK halt wieder mit Folgeschäden durch den Kamm argumentieren, zumal er nicht verschrieben ist und ich mit Folgeschäden aus jahrelangen und somit unsachgemäßen Kortisongebrauch, den ich sogar verschrieben bekommen habe :wacko:

Na mal sehen was da raus kommt :)

ich bin immer wieder überrascht, wenn ich sehe welche Probleme manche mit ihrem Hautarzt haben.

Da bin ich doch sehr froh, daß meiner mir bei allem hilft.

Nachdem mir der Kamm im KH ( Januar 2012) half, hat mein Arzt mir auch sofort ein Rezept ausgestellt, als ich ihn darum gebeten hab.

Wär es nicht so gut gelaufen, dann hätt ich mir einen gekauft.

Denn ich dachte auch daß die sehr viel teurer wären. Aber sind sie eigentlich garnicht..

Ich hatte vor Jahren schonmal einen, der ging aber kaputt. Ich kann mich erinnern, daß der viel teurer war. Der kostete damals so um die 800 DM. Dann ist das jetzt doch schon sehr günstig. UND... man muss nicht betteln, aber ich würde es trotzdem noch erfragen bei der KK.

LG

http://www.sanitaets.../products_id/32

Hallo Polytoxy,

es ist immer ein Versuch wert bei der Krankenkasse nachzufragen, zu schildern warum, wieso, es für Dich wichtig ist einen UV-Kamm zu erhalten und dass Dein Arzt ihn aber nicht rezeptieren will.

Habe ähnliches erlebt (war kein UV-Kamm) aber, die KK hat die Kosten auch ohne Rezept des Arztes übernommen da sie-die KK- die Notwendigkeit sahen.

Ist immer ein Versuch wert!

Viel Glück

Saltkrokan

Hallo,

ich führe seit 2 Jahren einen "Kampf" mit meiner TK-Krankenkasse, dass mein dritter UV-Kamm bezahlt wird. Nach ca. 10 Briefen wird es wohl vor das Sozialgericht gehen. Ich habe mir den 3. Kamm inzwischen selbst gekauft; beide vorher wurden von der DAK bezahlt. Mein 3. UV-Kamm hat 259,00 Euro gekostet, und ich bin - alleine damit - inzwischen alle PSO-Stellen los. Ich betrachte mich als gesund.

LG

Richard-Paul

Hallo,

ich führe seit 2 Jahren einen "Kampf" mit meiner TK-Krankenkasse, dass mein dritter UV-Kamm bezahlt wird. Nach ca. 10 Briefen wird es wohl vor das Sozialgericht gehen. Ich habe mir den 3. Kamm inzwischen selbst gekauft; beide vorher wurden von der DAK bezahlt. Mein 3. UV-Kamm hat 259,00 Euro gekostet, und ich bin - alleine damit - inzwischen alle PSO-Stellen los. Ich betrachte mich als gesund.

LG

Richard-Paul

...gerade die DAK genehmigt nichts nach einem Kauf.

Naja, wie geschrieben, weil es Leute gibt die trotz Rezept keine Kostenübernahme zugesagt bekommen und ich halt nicht mal ein Rezept habe. Werde das aber mal probieren und erst mal einen Preis aus dem Netz für so einen Kamm zum Vergleich nehmen. Dann könnte die KK halt wieder mit Folgeschäden durch den Kamm argumentieren, zumal er nicht verschrieben ist und ich mit Folgeschäden aus jahrelangen und somit unsachgemäßen Kortisongebrauch, den ich sogar verschrieben bekommen habe :wacko:

Na mal sehen was da raus kommt :)

Das Risko trägst Du auf jeden Fall, auch wenn Du ein Rezept bekommst.

...gerade die DAK genehmigt nichts nach einem Kauf.

Ich habe auch bei der DAK und der TK vorher angefragt; nur die TK hat nach 9 Monaten Schweigen die Kostenübernahme abgelehnt, weil ich in meinen Briefen zu hart "vorgegangen" (Vorwürfe) bin.

LG

Richard-Paul

Ich habe auch bei der DAK und der TK vorher angefragt; nur die TK hat nach 9 Monaten Schweigen die Kostenübernahme abgelehnt, weil ich in meinen Briefen zu hart "vorgegangen" (Vorwürfe) bin.

LG

Richard-Paul

Bist Du gleich bei 2 Krankenkassen versichert?

Bist Du gleich bei 2 Krankenkassen versichert?

Nein; - nacheinander!

LG

Richard-Paul

Leute, für eine Kostenübernahme eines Heil- und Hilfmittels einer GKV ist eine medizinische Indikation, eine wirtschaftlich sinnvolle Notwendigkeit von Nöten. Sprich ein Rezept - in diesem Fall - von einem HA. Worauf sollte sich denn ein " Sofa " sonst beziehen ? Sicherlich gibt es auch für ein " Kamm " auch eine Heil- und Hilfsmittelnummer oder einen " Festbetrag ", den jede GKV vor sich hat. Es sei denn, es ist eine " Kaufkrankenkasse ". Bedeutet: Eine GKV kauft bei einem Hersteller einen UV-Kamm und stellt diesen dann seinem Versicherten zu Verfügung. Oder eine GKV nutz die " DLP " - Dienstleistungspauschale. Hier bekommt ein Zulieferer / Hersteller jedes Jahr eine Abschlag für solch einen UV-Kamm. Oder eine GKV schaut in ihrem " Keller " nach, ob noch ein UV-Kamm da rumliegt.

Wichtig ist für JEDE Krankenkasse: Sinnvoll und wirtschaftlich zu versorgen.

WER beurteilt dies ? Z. B. ein Hautarzt in diesem Fall. Welche Grundlage ist da von nöten ? Ein Rezept.

Also hin zu einem Doc und verschreiben lassen. Bei Ablehnung - Widerspruch einlegen. Der MD wird erst bei einer Summe von 500.- Euro zu Rate gezogen. Also HIER kein Hindernis. Ansprechpartner ist IMMER die GKV.

Kommt man über den " formalen " Weg nicht mit seiner KK klar, sucht man einfach das Gespräch mit dem Sachbearbeiter oder Sachbearbeiterin.

DA sitzen auch NUR Menschen.

HG schorn

Hallo,

Medikamente oder Hilfsmittel müssen ausreichend, zweckmäßig und wirtschaftlich sein; mein UV-Kamm ist auch im Hilfsmittelkatalog (oder wie dies heißt) aufgekistet. Inzwischen sparen die KK aber lieber und lehnen Notwendiges ab.

LG

Richard-Paul

Widerspruch einlegen. Fristen einhalten. Oder einfach selber kaufen. Viele können das nicht, manche schon. Jede/r muss dies für sich selbst entscheiden, wie VIEL einer/m der Gesundheitsaspekt " wert " ist.

HG schorn

Hallo,

Widerspruch ist längst eingelegt; der Medizinische Dienst sollte entscheiden (aber der ist auch nur eine Abteilung der KK; - und "wessen Brot ich ess, dessen Lied ich sing", oder so ähnlich).

LG

Richard-Paul

Falsch ! Du hast, wenn du gesetzlich versichert bist, einen Vertrag mit deiner Versicherung. Hier deine gesetzliche Versicherung. WO diese Versicherung sich ihre " Meinungen " einholt, ist hier nicht relevant, selbst wenn der Gesetzgeber dies vorschreibt.

Gesetzliche Versicherungen sind verplichtet, sich ab 500,- Euro an den MD zu wenden. Vorher NICHT ! Kann man hier sich auf eine Ausrede berufen ?

Entscheidend ist doch, dass man Beiträge zahlt, nicht aus Jucks und Dollerei, sondern, das man irgendwann eine Leistung für sein Geld erwartet - oder ?

Mein Tipp nach wie vor: Sprechen mit den Entscheidern der GKV. In der Regel klappt es.

Gruß schorn

......und manchmal macht auch der Ton die Musik.

......und manchmal macht auch der Ton die Musik.

nicht nur manchmal... ;)

Hallo,

ist es möglich, sich einen UV-Kamm anzuschaffen und die Kosten von der KK übernehmen zu lassen, ohne das ein Arzt dafür ein Rezept ausgestellt hat? Erfolgreiche Behandlung mit UVB könnte ich auch durch vergangene Therapien nachweisen...

Konsequenterweise könnte man dann auch eine Israelreise buchen und erwarten, dass die KK das im Nachhinein schon zahlen wird...

  • 4 Jahre später...

Hallo hier im Forum.Habe mir vor 3Jahren das Gerät zur Behandlung der Schuppenflechte

dieses Gerät gekauft.Kernel-KN-4003UV-Lampe.Ersatzlampe kostet ca.36€.Neu-Preis 235,00€.

Würde gerne das Gerät verkaufen.Bin auf der suche nach einen neuen Gerät aus Deutschland....Kann mir jemand hier

was Empfehlen.Was gut ist und nicht zu teuer. Krankenkasse habe ich schon versucht.,wegen Kostenübername:

Aber das dauert mir zu lange.........Lg..........

DSCI0281.JPG

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DSCI0283.JPG

DSCI0284.JPG

  • 6 Monate später...
Am 18.11.2012 um 19:38 schrieb Richard-Paul:

ich führe seit 2 Jahren einen "Kampf" mit meiner TK-Krankenkasse, dass mein dritter UV-Kamm bezahlt wird. Nach ca. 10 Briefen wird es wohl vor das Sozialgericht gehen. 

Darf ich fragen, wie dein "Kampf" ausgegangen ist?

Ja, die Krankenkasse musste alles bezahlen (den Lichtkamm und meine Kosten. War ziemlich einfach vor dem Sozial-Gericht). Das steht in einem anderen Beitrag.

Ein paar Anmerkungen: es ist besser, hier oder in einem neuen Beitrag die Diskussion fortzuführen. Dein Beitrag dort zu MTX ist zu wichtig und richtig, als dass wir den Beitrag dort missbrauchen. Du kannst auch Claudia bitten, den anderen Beitrag in zwei neue Beiträge zu trennen.  

Kaufe nie einen gebrauchten UV-Kamm.

Das Licht, das du bei einem eingeschalteten UV-Kamm siehst, ist nur zugeschaltetes Licht. Das UVB-Licht selbst ("Schwarzlicht") ist für unser Auge unsichtbar. Dies ist auch bei PUVA und Balneo... genauso.

Der große Unterschied ist, dass du zu Hause selbst deine Zeit bestimmen kannst; - diese sollte regelmäßig bis zum Abklingen der jeweiligen PSO-Stelle sein. Pei PUVA (oder Balneo....) wirst du mit Zusätzen (weil die Zeit nicht vorhanden ist und wir alle ungeduldig sind) behandelt, die nicht immer "gut" sind (um es milde auszudrücken). Dun hast einen Anspruch gegenüber deiner KK auf dieses "Hilfsmittel" lt. deren Vorschriften (natürlich sagen die KK gerne "nein", um zu sparen. Und die Ärzte sagen auch lieber "nein", sonst käme bald keiner mehr).

Und beachte, dass die Anleitungen der heutigen UV-Kämme äußerst mangelhaft sind (weil viele Menschen lieber eine Firma verklagen, als es selber richtig zu machen); siehe hierzu meine Anfangsbeiträge zu UVB-Bestrahlung (wo auch Fehler drin enthalten sind; z.B. steht dort, dass ich einen UVA-Kamm hätte; war aber ein UVB-Kamm). Nur, wenn Du gewissenhaft bist (so schätze ich dich ein), solltest du einen UVB-Kamm benutzen (um auf gesunde Art wieder gesund zu werden). Deine Kinder werden es dir mal danken.

LG

Richard-Paul

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