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Die Studie zur Missbrauchsaufarbeitung ist vorerst gescheitert. Die katholischen Bischöfe beklagen fehlenden Datenschutz, der Leiter des Forschungsinstituts die Vernichtung relevanter Akten. Doch die ist im Kirchenrecht sogar vorgesehen.
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Die Vernichtung von Akten habe nicht gegen die Vorschriften verstoßen: Eine kirchenrechtliche Regel legt fest, dass Unterlagen nur über einen gewissen Zeitraum archiviert werden dürfen. Faktisch aber steht die Vorschrift in klarem Widerspruch zu dem Forschungsvorhaben zur Aufklärung des Missbrauchs - und somit auch im Widerspruch zum Interesse der Opfer. Denn eine solche Vernichtung würde eine systematische Untersuchung der Missbrauchsfälle der vergangenen Jahrzehnte beinahe unmöglich machen.
http://www.spiegel.d...n-a-876667.html
Als ich gestern Abend auf rbb den Bericht darüber sah wurde mir ganz anders.
Bearbeitet ( von Pusteblümchen)