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Totes Meer - Keine anerkannte Kur?

Hallo zusammen!

Ich bin privat versichert und habe eine Heilmaßnahme am Toten Meer gebucht. Mein Arbeitgeber macht mir Ärger wegen der

Freistellung. Er sieht das wohl als Urlaub an, obwohl ich ihm das auszureden versuchte. Ich habe "großzügigerweise" im

vergangenen Jahr von ihm 10 Tage Freistellung bekommen (bei 4 Wochen Totes Meer-Aufenthalt)

Ich habe alle Unterlagen vorgelegt.

1 Attest, 2. Eine Beschreibung, wie das da geht. 3. Hab ich 40 % anerkannte Erwerbsminderung

Ich verstehe nicht, daß ich meinen Urlaub dafür nehmen muß. Wer kann mir hierzu etwas sagen? Also, ich meine, man

kann doch nicht mit zweierlei Maß messen?! Wenn das so weitergeht, lege ich mich ins Krankenhaus auf Norderney - dann

muß er mich sowieso freistellen und für meine Kasse wird das dann aber sau-teuer - im Gegensatz zu Israel.

Kann mir jemand sagen, wie ich vorgehen soll, damit ich meinen Urlaub nicht dafür nehmen muß?

Hervorgehobene Antworten

Moin Didi,

lt.Bundesurlaubsgesetz ist dein Arbeitgeber im Recht.

Maßnahmen der medizinischen Vorsorge oder Rehabilitation

(1) Der Arbeitgeber ist berechtigt, von je fünf Tagen, an denen der Arbeitnehmer infolge einer Maßnahme der medizinischen Vorsorge oder Rehabilitation (§ 9 Abs. l des Entgeltfortzahlungsgesetzes) an seiner Arbeitsleistung verhindert ist, die ersten zwei Tage auf den Erholungsurlaub anzurechnen. Die angerechneten Tage gelten als Urlaubstage; insoweit besteht kein Anspruch des Arbeitnehmers auf Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall. Satz l gilt nicht

1. bei Arbeitsunfähigkeit des Arbeitnehmers nach § 3 des Entgeltfortzahlungsgesetzes,

2. für Maßnahmen, deren unmittelbarer Anschluß an eine Krankenhausbehandlung medizinisch notwendig ist (Anschlußrehabilitation);als unmittelbar gilt auch, wenn die Maßnahme innerhalb von 14 Tagen beginnt,

3. für Vorsorgekuren für Mütter nach § 24 des Fünften Buches Sozialgesetzbuch sowie für Müttergenesungskuren nach § 41 des Fünften Buches Sozialgesetzbuch,

4. für Kuren von Beschädigten nach § 1 l Abs. 2 des Bundesversorgungsgesetzes.(2) Durch die Anrechnung nach Absatz l dürfen der gesetzliche Jahresurlaub nach § 3 Abs. l, § 19 des Jugendarbeitsschutzgesetzes und den §§ 53, 54 des Seemannsgesetzes sowie der Zusatzurlaub nach § 47 des Schwerbehindertengesetzes nicht unterschritten werden.(3) Soweit eine Anrechnung auf den Erholungsurlaub nach absatz 1 nicht oder nur teilweise möglich ist, weil der Arbeitnehmer den für die Anrechnungsmöglichkeit des Arbeitgebers zur Verfügung stellenden Urlaub ganz oder teilweise bereits erhalten hat, darf der Arbeitgeber eine Anrechnung auf den Urlaub des nächsten Kalenderjahres vornehmen. Die Absätze l und 2 gelten entsprechend.

-----------------------------------------------------------

Dabei ist es völlig unerheblich ob du privat oder gesetzlich versichert bist.

Wenn du deinen Urlaub "sparen" willst,wird dir nichts anderes übrig bleiben als dich auf Norderney "nieder zu lassen".

Gruß Mone

  • Ersteller

Hallo Mone!

Danke für die hilfreiche Antwort. Ich wußte garnicht, daß das im Bundesurlaubsgesetz geregelt ist.

  • 3 Wochen später...
  • Ersteller

Hallo nochmal!

Also, mein Arbeitgeber (Bayer AG), erkennt die Kur in Israel überhaupt nicht an.

Die Formulierung lautet: Der "Sonderurlaub" kann nicht genehmigt werden.

Und das, trotz Attest und obwohl die PKV die Kosten zum größten Teil übernimmt. Die Bayer AG steht auf dem Standpunkt, daß es nur für eine Kur über die BfA eine Freistellung gibt und hat mir großzügigerweise angeboten, unbezahlten Urlaub gewähren. In diesem Fall würde mich die Kur am Toten Meer zusätzlich noch einige Tausend EUR Verdienstausfall kosten. Ich werde in diesem Jahr zum letzten mal am Toten Meer sein. Wenn es mir wieder einmal dreckig geht, lasse ich mich sofort in ein Krankenhaus einweisen. Das kostet meiner PKV dann allerdings 4 x so viel wie am Toten Meer.

Ich bin ganz schön sauer, denn das Bundesurlaubsgesetz bringt mir quasi überhaupt nichts. Ich hätte mir den ganzen Aufwand mit dem Arztattest und dem Ärger ersparen können. Die Anrechnung von je 2 Urlaubstagen auf 5 Tagen Kur, wäre für mich okay gewesen. Aber, daß ich nun fast meinen ganzen Jahresurlaub für diese Kur nehmen muß, finde ich eine Schweinerei. Das ist absolut kein Urlaub am Toten Meer! Jeder der einmal dort war, weiß das. Ein Urlaub sieht, weiß Gott, anders aus!

Hallo Dietmar,

Da hast du recht,das BUG bringt dir gar nichts,sondern deinen Arbeitgeber was.Dies Gesetz ist m.E. dafür da,den Arbeitgeber vor "zuviel" Personalausfall zu schützen.Irgendwie auch verständlich............Kaum ein Arbeitgeber,egal wie groß die Firma auch sein mag,sieht gleichgültig zu wie eine Arbeitskraft jedes Jahr für mehrere Wochen zu Kur möchte und dann noch den Urlaub angerechnet haben möchte......bei der heutigen Arbeitsmarktlage einfach utopisch...Überleg dir mal die Kosten für die Firma für deinen Ausfall...

Ist sicher hart für dich und ich glaub dir gern das du die Kur brauchst...aber mehr sicherlich deinen Arbeitsplatz oder?

Gruß Mone

  • 1 Monat später...

Hallo Didi,

evtl. ein kleiner Tipp für die Zukunft.

Obwohl ich auch "Angestellter" bin, habe ich mich mit meinem Arbeitgeber geeinigt, dass er mich als "Arbeiter" anmeldet bzw. versichert.

Hat den Vorteil (für den Arbeitgeber) dass er eine Zusatzversicherung abschließen kann, bei der er bis zu 85% der Unkosten von der Kasse wieder zurückbekommt, wenn ich in Kur gehe. Bin ich als Angestellter krankenversichert bekommt er nur ca. 60-65% wieder raus.

(Prozentangaben ohne Gewähr...)

Frag am besten mal bei den Kassen nach oder spricht den Arbeitgeber direkt darauf an. Vielleicht wäre das eine Lösung ...

P.S.

Eine Rückänderung (wieder) zum "Angestellten" ist übrigens jederzeit möglich ...

Tach Peter,

mich würde mal interessieren woher du diesen "heißen "Tip hast (?) wäre mir nämlich neu das "Arbeiter" und "Angestellte" unterschiedlich krankversichert werden....und dein Arbeitgeber schließt ne Zusatzversicherung ab ?? wirklich nett...bist du im öffentl.Dienst?

Gruß Mone

  • 2 Monate später...
Moin Didi,

lt.Bundesurlaubsgesetz ist dein Arbeitgeber im Recht.

Maßnahmen der medizinischen Vorsorge oder Rehabilitation

(1) Der Arbeitgeber ist berechtigt, von je fünf Tagen, an denen der Arbeitnehmer infolge einer Maßnahme der medizinischen Vorsorge oder Rehabilitation (§ 9 Abs. l des Entgeltfortzahlungsgesetzes) an seiner Arbeitsleistung verhindert ist, die ersten zwei Tage auf den Erholungsurlaub anzurechnen. Die angerechneten Tage gelten als Urlaubstage; insoweit besteht kein Anspruch des Arbeitnehmers auf Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall. Satz l gilt nicht

1. bei Arbeitsunfähigkeit des Arbeitnehmers nach § 3 des Entgeltfortzahlungsgesetzes,

2. für Maßnahmen, deren unmittelbarer Anschluß an eine Krankenhausbehandlung medizinisch notwendig ist (Anschlußrehabilitation);als unmittelbar gilt auch, wenn die Maßnahme innerhalb von 14 Tagen beginnt,

3. für Vorsorgekuren für Mütter nach § 24 des Fünften Buches Sozialgesetzbuch sowie für Müttergenesungskuren nach § 41 des Fünften Buches Sozialgesetzbuch,

4. für Kuren von Beschädigten nach § 1 l Abs. 2 des Bundesversorgungsgesetzes.(2) Durch die Anrechnung nach Absatz l dürfen der gesetzliche Jahresurlaub nach § 3 Abs. l, § 19 des Jugendarbeitsschutzgesetzes und den §§ 53, 54 des Seemannsgesetzes sowie der Zusatzurlaub nach § 47 des Schwerbehindertengesetzes nicht unterschritten werden.(3) Soweit eine Anrechnung auf den Erholungsurlaub nach absatz 1 nicht oder nur teilweise möglich ist, weil der Arbeitnehmer den für die Anrechnungsmöglichkeit des Arbeitgebers zur Verfügung stellenden Urlaub ganz oder teilweise bereits erhalten hat, darf der Arbeitgeber eine Anrechnung auf den Urlaub des nächsten Kalenderjahres vornehmen. Die Absätze l und 2 gelten entsprechend.

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Dabei ist es völlig unerheblich ob du privat oder gesetzlich versichert bist.

Wenn du deinen Urlaub "sparen" willst,wird dir nichts anderes übrig bleiben als dich auf Norderney "nieder zu lassen".

Mone

Hallo

habe aus versehen das Zitat kopiert und erneut geantwortet. sorry

Bernd

  • 2 Jahre später...
Stell dich mal in die Lage eines Arbeitgebers, du willst doch gesund werden , das betrifft doch
dich und nicht deinen Chef. Wenn ich eine Krankheit habe, und gesund werden will, verzichte ich auch auf Urlaub und gehe in die Kur. Jeder mit gesundem Menschenverstand

versteht

den Unterschied zwischen zu Hause bleiben und arbeiten ...

und im Toten Meer zu baden.

Hallo nochmal!

Also' date=' mein Arbeitgeber (Bayer AG), erkennt die Kur in Israel überhaupt nicht an.

Die Formulierung lautet: Der "Sonderurlaub" kann nicht genehmigt werden.

Und das, trotz Attest und obwohl die PKV die Kosten zum größten Teil übernimmt. Die Bayer AG steht auf dem Standpunkt, daß es nur für eine Kur über die BfA eine Freistellung gibt und hat mir großzügigerweise angeboten, unbezahlten Urlaub gewähren. In diesem Fall würde mich die Kur am Toten Meer zusätzlich noch einige Tausend EUR Verdienstausfall kosten. Ich werde in diesem Jahr zum letzten mal am Toten Meer sein. Wenn es mir wieder einmal dreckig geht, lasse ich mich sofort in ein Krankenhaus einweisen. Das kostet meiner PKV dann allerdings 4 x so viel wie am Toten Meer.

Ich bin ganz schön sauer, denn das Bundesurlaubsgesetz bringt mir quasi überhaupt nichts. Ich hätte mir den ganzen Aufwand mit dem Arztattest und dem Ärger ersparen können. Die Anrechnung von je 2 Urlaubstagen auf 5 Tagen Kur, wäre für mich okay gewesen. Aber, daß ich nun fast meinen ganzen Jahresurlaub für diese Kur nehmen muß, finde ich eine Schweinerei. Das ist absolut kein Urlaub am Toten Meer! Jeder der einmal dort war, weiß das. Ein Urlaub sieht, weiß Gott, anders aus![/quote']

Hallo Didi,

hast Du mal mit Deinem Arzt gesprochen, ob der Dich ggfs krank schreiben würde?

Wäre vielleicht auch eine Möglichkeit. Ich habe das auf diese Weise mal durchbekommen.

Good Luck.

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