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Hallo,
ich suche detaillierte Informationen, wie ich in Deutschland eine medizinische Reha beantragen kann (dt. Staatsbürgerschaft - Hauptwohnsitz im EU-Ausland).
Dieser ältere Beitrag hier im Forum gibt andeutungsweise Hinweise, jedoch nicht sehr genau.
Ich habe während eines temporären Aufenthaltes in D. kürzlich vom Arzt eine Überweisung bzw. Formblatt 60: "Einleitung von Leistungen zur Reha..." bekommen.
Die Krankenkasse sah sich mangels aktueller (Nicht-)Mitgliedschaft nicht zuständig und die DRV gab mir in einer Reihe von Telefonaten zunehmend widersprüchliche Auskünfte, sendete jedoch ursprünglich die Reha-Antragsformulare zum Ausfüllen. Jüngste Auskunft der DRV war - es ginge nicht mangels Hauptwohnsitz in D und mangels Mitgliedschaft bei einer dt. KV. Vorige Auskünfte wiesen auf die notwendige Wartezeit hin, die eigentlich aufgrund der in D und im anderen EU-Mitgliedsstaat gezahlten Sozialbeiträge gegeben sein müsste.
Ich war ursprünglich davon ausgegangen, dass aufgrund der Überweisung/Einweisung durch den dt. Arzt der Antragsweg über D gewählt werden müsste.
Aufgrund der zuvor genannten Beitragszahlungen in beiden EU-Mitgliedsstaaten dachte ich, es gäbe evtl. eine Mischfinanzierung durch beide Staaten, da sonst ja die Beiträge im jeweils anderen Land unberücksichtigt blieben.
Soweit bekannt, bitte um genaue (oder so genau wie möglich) Auskünfte, wie vorzugehen ist (o.g. Forenbeitrag erwähnte div. Beispiele von Patienten aus den Benelux-Ländern, die regulär/ nicht privat eine Reha in D gemacht haben).
Vielen Dank!