Die Selbsthilfegruppe in Neustadt am Rübenberge ist offen für Menschen mit Schuppenflechte, Neurodermitis und Rosazea. Bei den Treffen geht es darum, sich über Auswirkungen der Krankheit, Behandlungsarten und -hilfen auszutauschen – über Reha, Akut-Einweisung, Grad der Behinderung, Vorträge, Broschüren...
Die Treffen finden jeweils am zweiten Montag im Monat statt.
Eine Anmeldung ist nicht nötig. Die Organisatorin ist unter 05032-18 21 zu erreichen.
Die Einrichtung kann mit einem Rollstuhl erreicht werden.
Mehr Informationen gibt es hier.
10.08.2026 13:00
bis
15:00
VdK-Zeitung, 60. Jahrgang Nr. 2. Februar 2006, Seite 1
Chronisch kranke Patienten zahlen Zeche
Durch Arzneimittelsparpaket droht Patienten Zuzahlung bis zu 65 Prozent
Wenn das Sparpaket wie geplant in Kraft tritt, droht den Patientinnen und Patienten eine weitere Erhöhung der Zuzahlung von bis zu 65 Prozent der Kosten für bestimmte Arzneimittel. Das kann im Einzelfall mehrere Hundert Euro pro Packung betragen, die nicht unter die Härtefallregelung fallen.
Anlässlich der Anhörung im Bundestagsausschuss für Gesundheit zum Arzneimittelsparpaket der Bundesregierung hat der Sozialverband VdK Bundesgesundheitsministerin Ulla Schmidt aufgefordert, auf diese weitere Belatsung der Versicherten zu verzichten.
VdK-Präsident Walter Hirrlinger kritisierte auch die geplante Malusregelung für Ärzte: „Unter den geplanten Strafzahlungen für Ärzte, die zu viele Arzneimittel verordnen, werden vor allem chronisch kranke Patienten zu leiden haben. Werden die Tagestherapiekosten zu niedrig angesetzt, wächst für die Ärzte der Anreiz, teure Patienten loszuwerden. Diese stehen dann ohne die notwendige Versorgung da.“
Die Regierung plant, die Festbeträge auf bestimmte Arzneimittel pauschal zu senken. Da anders als früher nicht ein einzelner Hersteller, sondern viele Unternehmen betroffen sind, ist die Gefahr groß, dass sie nicht wie bisher ihre Preise auf das Niveau der Festbeträge senken. Die Differenz zwischen Festbetrag und Preis muss dann der Patient zahlen. Rabattverträge zwischen einzelnen Krankenkassen und größeren Herstellern werden daran nicht viel ändern, da die Verhandlungsmacht einer einzelnen Kasse begrenzt ist.
Zudem ist geplant, Ärzte, die festgelegte Tagestherapiekosten bei bestimmten Erkrankungen überschreiten, mit Strafzahlungen zu belegen. Ein Patient, der ein teureres Medikament nimmt oder mehr als der Durchschnitt verbraucht, wird in Zukunft kaum mehr einen Arzt finden, der ihm Entsprechendes verordnet.
Jens Kaffenberger
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