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GdB 30 wegen Psoriasis – lohnt sich ein Widerspruch?


clarus

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Geschrieben
vor 10 Stunden schrieb Lupinchen:

Heute sind die Behörden eher spärlich mit den Genehmigungen. Gleichzeitige andere Erkrankugen werden nur mit herangezogen und erhöhen eher gering den GdB. Wenn zur Hautperkrankung ein Zusammenhang besteht, wird auch schon mal gleich höher bewertet. Sie stufen aber bei bestimmten Erkrankungen auch gerne mal zurück, der Weg bei den Widersprüchen ist dann oft langwierig.

Mir aufgefallen ist, dass gerne dann zurückgestuft wurde, wenn es über eine längere Zeit keine OPs oder Krankenhausaufenthalte gegeben hatte; deshalb anstehende Maßnahmen nicht aufschieben.  

Patienten, die sich selbst geholfen hatten, bekamen keine Anerkennung. Oder hat hier jemand eine andere Erfahrung? LG Burg 

  • + 1
  • Wirklich schlecht 1

Erfahrungen austauschen über das Leben mit Schuppenflechte und Psoriasis arthritis

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Geschrieben

Es gibt aber Krankheiten bei denen KEINE OP möglich ist bzw. ein Krankenhausaufenthalt keine Besserung bringt.

Gruss Anne

  • Like 1
Geschrieben
vor 21 Stunden schrieb Lupinchen:

Ich weiß ja nicht wie ausgeprägt Deine Pso ist, aber man hat nicht gleich einen Anspruch auf einen GdB nur weil man chronisch krank ist. Dann wenn wären wir ja ein Volk von Schwerbehinderten, hat mal ein Arzt zu mir gesagt.Z.b. nach Krebserkrankungen bekommt man, wenn man einen Antrag stellt, gleich 50-60%, allerdings befristet auf 5 Jahre. Auch wichtig ist was willst Du mit einem GdB err.? Du müsstest Deinen Arbeitgeber ab 50 % informieren, ansonsten kannst Du die Vorteile nicht geltent machen. Auch gilt man erst ab 50%  als Schwerbehindert mit allen Vorteilen, kann man nachlesen. Das Du 30% gleich unbefristet bekommen hast, ist auch eher selten. Heute sind die Behörden eher spärlich mit den Genehmigungen. Gleichzeitige andere Erkrankugen werden nur mit herangezogen und erhöhen eher gering den GdB. Wenn zur Hautperkrankung ein Zusammenhang besteht, wird auch schon mal gleich höher bewertet. Sie stufen aber bei bestimmten Erkrankungen auch gerne mal zurück, der Weg bei den Widersprüchen ist dann oft langwierig.

Lg. Lupinchen

Danke für die vielen Rückmeldungen.

Ich bin tatsächlich sehr gut im Formulieren von Texten inkl. der Benutzung von Schlagwörtern, die bei so einer Bewertung durchs Versorgungsamt wichtig sind. Dies kam mir bei meinem persönlichen Befindlichkeitsbericht sicherlich zugute. Ich habe meine Ärzte nicht darüber informiert, da dies ja im Prozess selber geschieht. Es scheint dann doch so, dass der persönliche Bericht eine große Gewichtung hat. 

Des Weiteren habe ich alle Tipps von @Claudiabefolgt und u.A. einen selbst ausgefüllten DLQI-Index Bogen sowie alle Befunde, die mir seit der Diagnose in 2024 vorliegen.

Ich habe den Behinderten-Pauschbetrag für GdB 30 jetzt vom Finanzamt unbefristet eintragen lassen, das macht ein paar € monatlich aus vom Nettogehalt.

Des Weiteren werde ich jetzt bei der Bundesagentur für Arbeit einen Antrag auf Gleichstellung stellen. Auch hierzu würde ich mich dann noch einmal melden hier.

Einen Widerspruch werde ich aber nicht stellen, sondern, falls notwendig, einen Verschlimmerungsantrag im kommenden Jahr. Auf das mögliche Theater beim Widerspruch (evtl. Vorstellung beim Amtsarzt etc.) habe ich tatsächlich keine Lust.

Macht euch eine schöne Woche.

VG

  • + 2
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Geschrieben (bearbeitet)

hallo Scheucher -

ich bin auch am ' Knappsen ' - soll ich oder soll ich nicht  -

ich warte nun den Besuch beim Orthopäden ab - ich hatte einen schweren Sturz zu Hause und hatte drei Knöchelbrüche und einen Wadenbeinbruch - das alles mal überstehen ohne 'echte' Schmerzmittel ist schon hitverdächtig -

menno - ich dachte ja - hmmmm irgendwie schon komisch - aber es waren gerade die Streiks in den Krankenhäusern und das mit den Viren - nee - dann habe ich das zu Hause auch irgendwie überstanden -

der Orthopäde hat mich sofort nach dem Röntgen vor ca. einem Jahr zum CT geschickt - ja und nun ist alles amtlich - aber das ist schon fast zwei Jahre her meine ich - ich habe leider ein schlechtes Zeitgedächtnis -

nun lasse ich das nicht mehr schluren - es ist nur von Nachteilen gekrönt - wie Burg schon geschrieben hat -

ich renne meinen Ärzten bei jedem Zipperlein die Bude ein jedes Quartal - das ist sicherlich nicht hilfreich bei den ständig steigenden Kosten -

aber nun mal Tacheles - das Hemd ist einem näher als die Hose -

durchhaltende Grüsse sendet - Bibi -

bearbeitet von Bibi
Geschrieben
vor 45 Minuten schrieb Bibi:

hallo Scheucher -

ich bin auch am ' Knappsen ' - soll ich oder soll ich nicht  -

ich warte nun den Besuch beim Orthopäden ab - ich hatte einen schweren Sturz zu Hause und hatte drei Knöchelbrüche und einen Wadenbeinbruch - das alles mal überstehen ohne 'echte' Schmerzmittel ist schon hitverdächtig -

menno - ich dachte ja - hmmmm irgendwie schon komisch - aber es waren gerade die Streiks in den Krankenhäusern und das mit den Viren - nee - dann habe ich das zu Hause auch irgendwie überstanden -

der Orthopäde hat mich sofort nach dem Röntgen vor ca. einem Jahr zum CT geschickt - ja und nun ist alles amtlich - aber das ist schon fast zwei Jahre her meine ich - ich habe leider ein schlechtes Zeitgedächtnis -

nun lasse ich das nicht mehr schluren - es ist nur von Nachteilen gekrönt - wie Burg schon geschrieben hat -

ich renne meinen Ärzten bei jedem Zipperlein die Bude ein jedes Quartal - das ist sicherlich nicht hilfreich bei den ständig steigenden Kosten -

aber nun mal Tacheles - das Hemd ist einem näher als die Hose -

durchhaltende Grüsse sendet - Bibi -

Was wolltest Du uns sagen wg. GdB? Denke Du hast einen egal für welche Haupterkrankung. Für Dich wäre ein höherer GdB sicher wg. dem Freibetrag bei der Steuererklrung interessant. Bei Mehrfacherkrankungen ist es wichtig das schon die Haupterkrankung einen hohen Grad err.

Lg. Lupinchen

  • + 1
Geschrieben

Liebe Community,

selbst betroffen und mit einem GdB 50 sind für mich aktuelle Fakten wichtig, deshalb schaut bitte mal hier:

https://www.pflege-durch-angehoerige.de/behinderung/gdb-tabelle/

 

https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_9_2018/__152.html

Übrigens habe ich den Grad der Behinderung von 50 - unbefristet - seit 2011. Seitdem sind noch zwei chronische Erkrankungen hinzugekommen, die ich wohlweislich nicht für eine evtl. Erhöhung des GdB beim Versorgungsamt angegeben habe. Es kann nämlich auf bei einer Prüfung eine Rückstufung erfolgen oder auch der Status "unbefristet" aberkannt werden.

Da habe ich lieber den Spatz in der Hand.. 😉

Geschrieben (bearbeitet)
Am 14.7.2025 um 09:38 schrieb Scheucher:

nach Krebserkrankungen bekommt man, wenn man einen Antrag stellt, gleich 50-60%, allerdings befristet auf 5 Jahre. <

Auch wichtig ist was willst Du mit einem GdB err.? Du müsstest Deinen Arbeitgeber ab 50 % informieren, ansonsten kannst Du die Vorteile nicht geltend machen. Auch gilt man erst ab 50%  als Schwerbehindert mit allen Vorteilen, kann man nachlesen.

Das Du 30% gleich unbefristet bekommen hast, ist auch eher selten.

@Lupinchen

_________________Liest sich nicht ganz richtig oder nicht ganz falsch 😅________________

Jüngst haben wir in der Familie eine Krebserkrankung und die Patientin hat sofort einen GdB von 80% befristet bis 2031. Der Antrag wurde direkt vom Krankenhaus in die Wege geleitet.

_________________________________________________________________________________________

Hier liegst du richtig mit deinem Hinweis: 

Das Sozialgesetzbuch IX unterscheidet zwischen einer Behinderung und einer Schwerbehinderung anhand des Grads der Behinderung. Menschen mit einem Grad der Behinderung unter 50 haben eine Behinderung, ab einem GdB von 50 spricht man von einer Schwerbehinderung. Wer also mindestens einen GdB von 50 hat, bekommt den sogenannten Schwerbehindertenausweis. Sowohl mit einem GdB unter als auch über 50 erhalten Sie gewisse Vergünstigungen und Nachteilsausgleiche.

@all 

2025 - Fakten checken - hier entlang bitte

https://www.gegen-hartz.de/news/schwerbehinderung-pauschbetrag-in-2025-bei-behinderung-bereits-ab-einem-von-gdb-20-mit-tabelle

Liebe Grüße an die Community

DaisyII

 

bearbeitet von DaisyII
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