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Dschungel der Ansprechpartner bei Antrag Erhöhung GdB


Emma1968

Empfohlene Beiträge

Geschrieben (bearbeitet)

Ich habe versucht, mich hier durch den Forumsteil zu lesen, wer steht hinter den Abkürzungen etc.

Bisher habe ich einen unbefristeten GdB 30 % mit Gleichstellung aufgrund einer anderen Erkrankung. Jetzt sind eben noch diverse andere hinzugekommen (Psoriasis Arthritis u. a.), inkl. Problemen mit dem Immunsystem und immer wieder erkrankt (da freut sich der Arbeitgeber). 

Ich bin Mitglied im VdK, wo ich allerdings nicht so sehr überzeugt war von der Beratung vor Ort. Ich frage jetzt direkt: Wo sind die Erfahrungen, woher bekommt man wirklich gute Beratung und Unterstützung?

 

bearbeitet von Emma1968

Neu hier? Ein guter Start.

Du liest gerade eine Diskussion von Betroffenen. Das kann anfangs überfordern – jeder Verlauf ist anders.

Als Gast liest du mit. Als Mitglied fragst und antwortest du.

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Tenorsaxofon
Geschrieben

Hallo Emma gib mal oben in der Suchleiste GdB ein. Duch bekommst dann jede Menge zum lesen.

Gruss Anne

  • Like 1
Geschrieben

Hallo @Emma1968,

so ein großer Dschungel ist das aus meiner Sicht doch gar nicht? Der VdK ist eigentlich schon mal ne gute Anlaufadresse, es gibt sonst noch den Sozialverband Deutschland. Und die Stelle, wo du die Neufeststellung beantragst. Hier in Berlin ist es das Versorgungsamt. Da habe ich in einem Online-Formular einen Termin für eine telefonische Beratung gemacht, wurde sehr pünktlich angerufen und auch gut beraten. Vielleicht gibt es sowas bei dir auch?

Vieles von dem, was wir wissen, haben wir in diesen Artikeln aufgeschrieben:

Informationen zum Antrag: https://www.psoriasis-netz.de/magazin/themen/antrag-auf-schwerbehinderung-bei-schuppenflechte-oder-psoriasis-arthritis-r1181/

Informationen zum Widerspruch: https://www.psoriasis-netz.de/magazin/themen/widerspruch-gegen-die-ablehnung-der-behinderung-–-tipps-formulierungshilfen-adressen-r1182/

Da stehen auch viele Argumente drin, die du bei einem Antrag auf Neufeststellung verwenden kannst.

Und natürlich kannst du jetzt hier auch noch genauer fragen :) 

  • Like 2
Geschrieben

Hallo,

mir hat eine Beratungsstelle der Rheuma Liga geholfen, sowohl bei der Beantragung, als auch beim Einspruch, als ein geringerer Grad gewährt wurde, als der, den ich angestrebt hatte. 

Es hängt aber immer an den Personen, die da beraten. 

Bei mir half damals, wirklich alle Einschränkungen aufzulisten, die ich durch die Psoriasis (Arthritis) oder andere Gründe habe und das auch vom Arzt/ Rheumatologen bestätigen zu lassen.

Viel Erfolg! 

  • Like 1
Geschrieben

Hallo Emma1968,

Die Neufeststellung stellst du beim zuständigen Versorgungsamt! Ist oft das Sozialamt deiner Stadt/Gemeinde. Den Antrag bekommst du online.Füge unbedingt alle neuen Beeinträchtigungen,  am Besten dokumentiert von deinen Ärzten bei!

Ich gehe mal davon aus, du strebst  die 50% Hürde an?

Viel Erfolg! Und ja nicht einschüchtern lassen! Aktuell ist der Staat fast pleite...also je nach Bearbeiter geht es schnell und unkompliziert...oder du musst mit Widerspruch und Klage rechnen. Dann ist der Vdk nicht falsch. Was haben die dir geraten?

Es ist wichtig, was du wie neu angibst! Also mache das über den VdK, das ist kostenfrei und die sollten die richtigen Begründungen kennen!

Wenn du es selbst machen willst..,geht das auch. Aber dann spielen die alle ihr perfides Spiel mit Klage und Gutachten und es dauert Jahre!

VG

Oli

 

 

 

  • + 2
Geschrieben (bearbeitet)

Grundsätzlich entscheidet das Versorgungsamt über die Bewilligung. Hierzu wird die nachstehende Tabelle herangezogen. 

Psoriasis vulgaris GdB Tabelle

Quelle: Versorgungsmedizinische-Grundsätze.de
Das Portal für Schwerbehinderung und Schwerbehindertenausweis© 2026 Versorgungsmedizinische-Grundsätze.de

Vielleicht auch hilfreich dieser Link

Grad der Behinderung bei Schuppenflechte (Psoriasis) – Tabelle, Vorteile & Leistungen

Mein persönlicher Tipp: Fotos machen und dem Facharzt, der dich behandelt zur Verfügung stellen damit er diese zur Dokumentation beifügen kann. Denn das Versorgungsamt wird die Befunde einfordern. 

bearbeitet von DaisyII
Ergänzung im Text
  • + 1
Geschrieben
Am 17.3.2026 um 10:54 schrieb DaisyII:

Und noch etwas ist zu bedenken: 

Wer bereits einen GdB von 50 hat - mithin als Schwerbehindert anerkannt ist - und einen Verschlechterungsantrag stellen möchte, dem empfehle ich nachfolgenden Link

Grad der Behinderung erhöhen: Wie stellt man einen Verschlechterungsantrag beim GdB?

 

.....kann auch nach hinten losgehen. Wer 50% GdB, evtl. sogar unbefristet, sollte sich das gut überlegen. Die angegeben Diagnosen müssen im Zusammenhang stehen mit der Grunderkrankung, ansonsten werden alle zusamengefasst und ergeben meist 10-20%. zusätzlich. Bei  einer  Neufeststellung ist das Ganze dann nochmal komplizierter.

Lg. Lupinchen

  • Like 2
Geschrieben

@Lupinchen Ganz genau..

Darauf wird in dem Link ausdrücklich hingewiesen. ⚠️

 

Der Status GdB 50"unbefristet" kann u.U. aberkannt werden. Das habe ich in einer Diabetikerschulung erfahren. Wer diesen Status hätte sollte lieber nicht auf Erhöhung pokern, hieß es. 

  • Like 1
Geschrieben
Am 17.3.2026 um 10:54 schrieb DaisyII:

Und noch etwas ist zu bedenken: 

Wer bereits einen GdB von 50 hat - mithin als Schwerbehindert anerkannt ist - und einen Verschlechterungsantrag stellen möchte, dem empfehle ich nachfolgenden Link

Grad der Behinderung erhöhen: Wie stellt man einen Verschlechterungsantrag beim GdB?

 

Das ist genau mein Problem: Ich habe seit Jahren einen GdB von 30 %, allerdings nicht wegen Psoriasis Arthritis, sondern "nur" wegen rezidivierender Depressionen und chronischer Schmerzen im Oberarm (ok, jetzt weiß ich, dass das die Anfänge waren). 

Über die Schwerbehindertenbeauftragte in meinem Unternehmen wurde mir dazu angeraten, sich ggf. einen Anwalt für Sozialrecht zu nehmen. 

 

Geschrieben

ich habe gute Erfahrungen mit dem VDK gemacht. Kommt eben darauf an, wer dich dort berät. Für die Erstberatung könnte das dann ggf. auch jemand sein der ehrenamtlich tätig ist und nicht sehr erfahren.

aber dort arbeiten auch Rechtsanwälte die auf Sozialrecht spezialisiert sind.

 

wenn du GDB 30 mit Gleichstellung hast ist das Risiko nicht so groß und die Auswirkung bei Rückstufung für dich vertretbar?

 

lg

Claudia 

Geschrieben
vor 4 Stunden schrieb Emma1968:

 Über die Schwerbehindertenbeauftragte in meinem Unternehmen wurde mir dazu angeraten, sich ggf. einen Anwalt für Sozialrecht zu nehmen. 

 

Auf jeden Fall qualifizierte Beratung in Anspruch nehmen!

  • Like 1
Geschrieben (bearbeitet)

Und noch einmal..

GdB-Tabelle: Welche Krankheiten umfasst die Übersicht?

Bitte scrollt die gesamte Seite bis nach unten --> Krankheiten von A-Z + Bewertung

1 + 1  ergibt hier bei der Feststellung des GdB durch das Versorgungsamt noch lange nicht 2 

Denn wenn es so wäre käme ich auf einen GdB von ü100 🙄

bearbeitet von DaisyII
Ergänzung im Text
  • + 1
Geschrieben
vor 5 Stunden schrieb Schlupp10:

wenn du GDB 30 mit Gleichstellung hast ist das Risiko nicht so groß und die Auswirkung bei Rückstufung für dich vertretbar?

lg

Claudia 

Nicht wirklich, ich käme mir ziemlich vera... vor. Meine Erfahrungen sind nicht besonders gut und ich habe leider einige Erkrankungen, nur bin ich vermutlich falsch beraten worden. Beim VdK. Ich bin sicherlich gerade blockiert. Natürlich habe ich Sorge, meinen Arbeitsplatz aufgrund höherer Fehlzeiten zu verlieren. Deswegen hatte ich schon die Gleichstellung beantragt. 

Ich habe auch überlegt, worum es mir geht: Tatsächlich um eine Anerkennung dessen, was da ist, auch wenn man es mir nicht ansieht. Die vielen Operationen (nicht PSA), die Folgen etc. Ich hatte die Begründungen der Ablehnungen akzeptiert, obwohl es auch im Nachhinein überhaupt nicht stimmt. Vorbei ist vorbei...

 

Geschrieben (bearbeitet)
vor 3 Stunden schrieb DaisyII:

GdB-Tabelle: Welche Krankheiten umfasst die Übersicht?

Was ich bei dieser Liste nicht gefunden habe, ist KHK bzw. wenn im Myocard festgestellt wird, dass bei Belastung die Herzspitze nicht richtig versorgt wird. Ergebnis Atemnot.

Gruss Anne

bearbeitet von Tenorsaxofon
Fehlerteufel war unterwegs
Geschrieben

Gleichstellung geht nur bei GDB 30 oder 40..... d.h. wenn du zurückgestuft würdest verlierst du die Gleichstellung.

Beim GDB sind nicht die Diagnosen entscheidend, sondern die tatsächliche tägliche Einschränkung durch diese Erkrankungen. Und diese Feststellung ist mittlerweile sehr verschärft worden: du musst erhebliche tägliche Einschränkungen nachweisen um einen GDB von 50 oder gar höher zu bekommen. Hierfür werden einzelne Erkrankungen als Gesamteinheit gesehen und NICHT addiert.

Ob du 30 oder 40 hast macht keinen großen Unterschied. Aber ob du 20 oder 30 hast sehr wohl. 

Das ist das Risiko ............ 

 

lg

Claudia 

  • + 1
  • Like 1
Geschrieben

Noch etwas zu unserem Sozialsystem...oder was auch immer das ist.

Ich habe gdb 40 , vor einem Jahr wurde die Gleichstellung abgelehnt,  weil ich laut Arge keine 15 Wochenstunden arbeitsfähig bin. Jetzt wurde die Nahtlosigkeit abgelehnt, weil ich 3 bis 6 Stunden arbeitsfähig sein soll. Und der Hammer, die gleiche Arge! Einmal so, dann genaut anders, wie es am billigsten für die wird!

Ich wollte auf Grund meiner langen AU Zeit einfach den erweiterten Kündigungsschutz durch die Gleichstellung!  Keine Chance! Auch der Widerspruch wurde zurückgewiesen.  Die Begründung,  ich bin auf einem für mich ungeeigneten Arbeitsplatz (Bürojob) beschäftigt. Jetzt soll ich für Hilfsjobs vermittelt werden! Und auch das AlG ist für einen Ungelernten eingestellt. Nach fast 30 Jahren als Projektleiter in der Entwicklung und mit 2 Berufsabschlüssen! 

VG

Oli

Geschrieben

die gleiche Arge aber zwei unterschiedliche Abteilungen mit zwei unterschiedlichen Berechnungsgrundlagen........... 

Geschrieben

Hallo olio911,

warum ist ein Bürojob für Dich ungeeignet? Ich bekam vor 29 (!) Jahren den GDB von 50%, weil ich erstens Brustkrebs und durch OP daraus schließend ein Lymphödem an einem Arm bekam, daß seit dieser Zeit ununterbrochen behandelt werden muss. Und 2. dieser nicht mehr für‘s Schreiben an Maschine und Tastatur brauchbar wurde. Heute wird anders behandelt, so etwas kommt kaum noch vor. Sollen „ Hilfsarbeiten“ weniger anstrengend für Dich sein? LG Waldfee

 

 

Geschrieben (bearbeitet)
vor 15 Stunden schrieb Tenorsaxofon:

Was ich bei dieser Liste nicht gefunden habe, ist KHK bzw. wenn im Myocard festgestellt wird, dass bei Belastung die Herzspitze nicht richtig versorgt wird. Ergebnis Atemnot.

Gruss Anne

Liebe Anne,

diese Liste erfasst keine Herz-Kreislauf-Erkrankungen.

Ich habe mal den Chatbot befragt:

Wie mehrere Erkrankungen zusammen bewertet werden

Das war ja ein Thema im Forum: GdB wird nicht addiert.

Stattdessen wird geschaut:

Welche Erkrankung verursacht die größte Einschränkung?

Wie verstärken sich die anderen Erkrankungen?

Wie wirkt das alles zusammen im Alltag?

Wenn du z. B. Psoriasis Arthritis und KHK hast, wird beides berücksichtigt – aber nicht addiert, sondern als Gesamtbild bewertet.

__________________________________________________________

https://copilot.microsoft.com/shares/UMTtAguXDkd8VYHjSBvcD

Hier findest du ganz ausführliche Informationen zu deiner persönlichen Thematik. 
 
Liebe Grüße
DaisyII
bearbeitet von DaisyII
Ergänzung im Text
Geschrieben

Danke für die Mühe, die du dir gemacht hast. 

Da bei mir die Haupterkrankung nicht die PSO ist, bei PSA kann ich nicht sagen ob, oder ob nicht. Könnte auch nur! Rheuma sein. Da in der von dir angegebenen Tabelle unter anderem COPD drinn enthalten ist, wollte ich wissen wie es bei Herzerkrankungen aussieht.

Nochmals DANKE

Gruss Anne

Geschrieben
vor 2 Stunden schrieb Waldfee:

Hallo olio911,

warum ist ein Bürojob für Dich ungeeignet? Ich bekam vor 29 (!) Jahren den GDB von 50%, weil ich erstens Brustkrebs und durch OP daraus schließend ein Lymphödem an einem Arm bekam, daß seit dieser Zeit ununterbrochen behandelt werden muss. Und 2. dieser nicht mehr für‘s Schreiben an Maschine und Tastatur brauchbar wurde. Heute wird anders behandelt, so etwas kommt kaum noch vor. Sollen „ Hilfsarbeiten“ weniger anstrengend für Dich sein? LG Waldfee

 

 

Hallo Waldfee,

Das weiß ich auch nicht!  Die Arge ist der Meinung, dass ein Job als Softwareentwickler unmöglich ist. Das ist ein reiner Bürojob! Aber den kann ich wegen diverser Arthrosen...lws...hws...beide Hüften und chronische schmerzen und Cannabis Einnahme nicht mehr ausführen...weil ich keine Konzentration mehr habe. 

Ich habe noch keine Kenntnis vom ÄD Gutachten!  Außer, dass die Nahtlosigkeit abgelehnt wurde. Nach Ansicht der Arge...bin ich defacto vermittelbar. 

Wofür auch immer...

VG

Oli

Geschrieben
vor 55 Minuten schrieb Tenorsaxofon:

Danke für die Mühe, die du dir gemacht hast. 

Da bei mir die Haupterkrankung nicht die PSO ist, bei PSA kann ich nicht sagen ob, oder ob nicht. Könnte auch nur! Rheuma sein. Da in der von dir angegebenen Tabelle unter anderem COPD drinn enthalten ist, wollte ich wissen wie es bei Herzerkrankungen aussieht.

Nochmals DANKE

Gruss Anne

Hallo Anne,

Ich habe auch PSA mit diversen Arthrosen,  die Haut ist laut Gericht in Remission!  

Einen Infarkt mit 2 Stents habe ich überlebt...aber das Versorgungsamt hat alle meine Leiden unter die PSA mit 40 gesetzt. Also khk mit 20..meine zusätzlichen coxarthrosen..mit 10, chronische schmerzstörung  mit 20, die HWS fussion mit 20, und das reicht nicht für 50! Die Remission der Haut ist für den Richter der entscheidende Faktor. Dass ist kaum noch laufen kann wegen der Hüft- und Wirbelsäulenarthrosen und die erste Hüfte in 2 Monaten mit TEP operiert werden muss...ist völlig egal! Und das ich schmerztechnisch austherapiert bin...und nur noch med. CANNABIS bekomme ist nicht relevant, bzw. mit den 20 abgegolten. 

VG

Oli

 

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