👋 Herzlich Willkommen im Psoriasis-Netz. Du bist hier in der größten unabhängigen Gemeinschaft für Menschen mit Schuppenflechte oder Psoriasis arthritis im deutschsprachigen Raum.
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Hallo Herr Somberg,
mir brennen ein paar Fragen auf den Nägeln. Diese möchte ich der Übersichtlichkeit halber als einzelne Beiträge stellen. Zuvor jedoch möchte ich mich bei Ihnen dafür, dass Sie Ihre Zeit für uns erübrigen und Ihr Wissen mit uns teilen wollen, herzlich bedanken.
GdB-Informationspflicht gegenüber dem Arbeitgeber?
Wenn dem Antrag auf GdB statt gegeben wurde, muß ich dann meinen Arbeitgeber unverzüglich informieren? Wenn nein, wäre dann eine nachträgliche Information zu einem beliebigen späteren Zeitpunkt möglich? Was würde im schlimmsten Fall passieren, wenn ich am Tag meiner Kündigung meinen Arbeitgeber informieren würde?