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Zwei konträre Diagnosen/Befunde, welche gilt offiziell?

Zwei konträre Diagnosen, welche gilt offiziell?

Ich habe von zwei internistischen Rheumatologen zwei unterschiedliche Diagnosen erhalten. Im Dezember 2011 wurde vom ersten Rheumatologen eine degenerative Erkrankung diagnostiziert. Als ich dann einen anderen Rheumatologen zwecks Zweitmeinung hinzuzog, hieß es dann März 2012 Rheuma. Jedoch hat der 2. Rheumatologe in seiner Diagnose folgenden Satz stehen "Vordiagnose eines ..."

Welche Konsequenzen hat so eine Konstellation, wenn man in eine Reha-Maßnahme ginge bzw. wenn man die Feststellung des GdB beantragen würde?

Muß ich beide Diagnosen erwähnen? Wenn nein, es steht ja in der Diagnose des zweiten Rheumatologen, was könnte schlimmstenfalls passieren?

Auch habe ich Arthrose-Befunde, die älter sind und im Laufe von Jahren von unterschiedlichen Orthopäden unterschiedlich bewertet wurden? Wie ist dies in solch einem Fall - gilt die jüngste als die ausschlaggebende Befundung?

Oder gibt es einen Unterschied zwischen einer Diagnose und einem Befund?

Hervorgehobene Antworten

Eine Diagnose ist ein medizinischer Befund.

Die Diagnosen wiedersprechen sich nicht grundsätzlich.

Der Arztbericht für eine Rehabilitationsmaßnahme wird von einem Arzt erstellt. Bei Anträgen an das Versorgungsamt bestimmt der Antragssteller welche Ärzte angefragt werden.

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