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Krankenkasse oder Rentenversicherung


berge04

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Hallo an alle

Ich möchte wegen meiner Psoriasis vulgaris eine stationäre Reha beantragen( meine Erste überhaupt).Habe daneben noch eine Herzerkrankung (Vorhofflimmern) und bin z.zt arbeitssuchend. Wer ist für die Kostenübernahme zuständig ?? Würde gerne auch wissen, ob der Hausarzt sich auch weigern kann mit mir diesen Antrag zu stellen und wer dann der Ansprechpartner für die Antragstellung ist ??

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Erfahrungen austauschen über das Leben mit Schuppenflechte und Psoriasis arthritis

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tennisspatzel

Hallo,

wenn man berufstätig ist, ist die RV zuständig sonst, wenn ich mich nicht irre, deine Krankenkasse.

Rehaantrag kannst du im Internet ausfüllen, ausdrucken, und dann bei der Krankenkasse abgeben,

die reichen den dann an den für dich zuständigen Träger weiter, es ist aber immer besser, wenn du ein Arzt hast, der den Antrag befürwortet.

Angeschrieben, werden die behandelnden Ärzte sowiso.

Ich hoffe, du kannst mit dieser Antwort etwas anfangen.

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Du kannst auch zu deinem Hautarzt gehen und fragen, ob er dir eine Akuteinweisung in eine Hautklinik geben kann. Das ist dann eine Krankenhauseinweisung wenn du so willst. Der Träger ist hierbei die Krankenkasse.

Die Einweisung sollte vom Hautarzt vorgenommen werden, der ja vermutlich auch deine Pso behandelt, aber auch entscheidet, ob er einen stationären Aufenthalt für dich als angemessen ansieht oder eben nicht.

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Den Reha-Antrag kannst Du bei der KK oder DRV stellen. Das ist egal. Wenn Du nicht Altersrentnerin bist, ist die DRV in aller Regel für die Rehabilitation zuständig. Bei Altersrentnern ist die DRV nur noch bei Krebserkrankungen zuständig.

Ganz wichtig ist es, dass die behnadelnden Ärztinnen und Ärzte den Antrag durch Stellungnahmen oder Befundmitteilungen unterstützen. In der Regel muss einer von ihnen ein Kurzgutachten erstellen.

Manchmal werden Reha-Anträge unerwartet abgelehnt. Dann lohnt es sich meistens Widerspruch einzulegen. In aller Regel wird dann zugestimmt. Eine häufige Begründung für Ablehnung ist, dass man ja noch nicht oder nur wenig arbeitsunfähig geschrieben war. Da hilft ein kurzes Schlucken, immerhin haben sich die meisten ja trotz erheblicher Beschwerden doch noch zum Arbeitsplatz gequält - und nun das! Man darf es nicht zu persönlich an sich heranlassen, sondern man sollte sehr schnell mit guter Begründung widersprechen. Aufgabe der DRV ist Erhaltung und Wiederherstellung der Erwerbsfähigkeit. Und darauf sollte der Reha-Antrag und, falls notwendig auch der Widerspruch ausgerichtet sein.

Viele Grüße von Kuno

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