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Hallo Forumsmitglieder und Gäste ! 

Ich hab da mal eine Rechtliche Frage .  Ich wurde vom Jobcenter dazu aufgefordert bis zum 13.08.17 einen Antrag auf Erwerbsminderung Rente zu stellen .  Kann ich diesen Antrag auch formlos stellen ???  

Danke für schnelle Antworten .  

HG Djamila

 

Hervorgehobene Antworten

In Berlin gibt es doch sicher Beratungsstellen von der Rentenversicherung. Geh doch mal zu denen. Nicht immer ist das von AA und Jobcenter das gelbe vom Ei.

Wie es bei euch mit den Antragsformularen ist weiß ich nicht. Bei uns bekommt man sie im Rathaus.

Gruß Anne

  • Ersteller

Hallo Anne klar gibt es die . Da muss man aber auch überall erst mal nen Termin haben .  Und der 13.08. 17 ist schon nächste Woche Sonntag .   Und wenn man vom Jobcenter abhängig ist muß man schnell sein .  Denn sie sind auch schnell mit Kürzungen .   HG Djamila 

Hallo 28landkarte66,

man kann jeden Antrag formlos stellen. Die entsprechende Behörde sendet einem dann die Vordrucke zu die sie ausgefüllt haben wollen. Wenn das Jobcenter dir die Antragstellung einer EU-Rente nahelegt hast du vielleicht angegeben nicht arbeiten zu können oder zumindest stark eingeschränkt zu sein oder ein Gutachter hat das festgestellt. Sonst würde ich mit der Beraterin sprechen.

mehr beantworte ich dir wenn du gezielt per PN anfragst. Das möchte ich nicht öffentlich.

LG Nüsschen

hallo, Nüsschen -

ich finde es bedauerlich, dass du auf PN hinweist -

deine Erfahrung könnte doch allen hier helfen -

du schreibst, dass du 'das' nicht öffentlich machen möchtest - also ehrlich gesagt, dann hätte ich das hier im Forum nicht geschrieben -

aus diesen Überlegungen meinerseits tut es mir Leid, dir ein Minus zu geben -

ich bin etwas ratlos ehrlich gesagt - hhmmmmm -

nette Grüsse sendet -Bibi -

Bearbeitet ( von Bibi)

Also ich glaube nicht das es formlos geht.  Evtl. reicht denen aber schon der Termin, den solltest Du Dir schon mal geben lassen. Termine bei der DRV zu bekommen dauert schon mal 3-4 Wochen....das müsste auch ein sogenannter Sachbearbeiter im Jobcenter wissen. Absagen kann man dort immer. Man bekommt den Termin auch schriftlich bestätigt. Dass müsste erstmal reichen, denke ich. Zudem ist überall Urlaubszeit. Man kann vieles online erledigen und auch ausdrucken, geh mal auf die Seite der DRV. Habe ich so gemacht und war dann bei dem Termin bei der DRV gut vorbereitet. Meine Schwester hat damals auch ein Jobcenter in die Erwerbslosenrente gedrängt. Das hatte zur Folge das sie nun ca. 100 Euro weniger Rente hat. Wenn aber feststeht das man nicht-oder schwer vermittelbar ist, machen die das gerne. Ein Fall weniger für die Bilanz.

Ansonsten müsste man von deiner Situation mehr wissen um wirklich helfen zu können.

Gruß Lupinchen

Bearbeitet ( von Lupinchen)

vor 22 Stunden schrieb Bibi:

ich finde es bedauerlich, dass du auf PN hinweist -

deine Erfahrung könnte doch allen hier helfen -

Das habe ich geschrieben, weil die Userin vl. interne Tipps braucht, die eben keinen weiter interessieren. Es ist ja nun kein Geheimnis mehr, dass ich beim Jobcenter arbeite. Aber 1. kann ich nicht alles beantworten, weil ich kein Allrounder bin und 2. gehen die Probleme einer einzelnen Person eben nicht alle etwas an. Ich unterliege schließlich und endlich auch dem Datenschutz. Dein Minus, werte Bibi, ignoriere ich einfach. Alles hat seine Gründe.

hallo Djamila,

wenn ich es richtig gelesen habe, pflegst du doch deinen Sohn. Bekommst du dann nicht Pflegegeld?? Wenn es so ist, bist du, wie ich meine, auch Renten-,Pflege- und Krankenversichert.

Gruß Anne

  • Ersteller
vor 3 Stunden schrieb Tenorsaxofon:

hallo Djamila,

wenn ich es richtig gelesen habe, pflegst du doch deinen Sohn. Bekommst du dann nicht Pflegegeld?? Wenn es so ist, bist du, wie ich meine, auch Renten-,Pflege- und Krankenversichert.

Gruß Anne

Hallo Anne ,

Anne ja ich Pflege meinen Sohn .  Und bekomme auch Rentenversicherungs Beiträge gezahlt .   Aber das Pflegegeld bekommt mein Sohn .  Es gehört nicht mir sondern meinem Sohn .   Ich bekomme zum Leben Hartz4 und die Beiträge für meine Krankenversicherung zahlt das Jobcenter .  LG Djamila 

  • Ersteller
vor 11 Stunden schrieb Lupinchen:

Also ich glaube nicht das es formlos geht.  Evtl. reicht denen aber schon der Termin, den solltest Du Dir schon mal geben lassen. Termine bei der DRV zu bekommen dauert schon mal 3-4 Wochen....das müsste auch ein sogenannter Sachbearbeiter im Jobcenter wissen. Absagen kann man dort immer. Man bekommt den Termin auch schriftlich bestätigt. Dass müsste erstmal reichen, denke ich. Zudem ist überall Urlaubszeit. Man kann vieles online erledigen und auch ausdrucken, geh mal auf die Seite der DRV. Habe ich so gemacht und war dann bei dem Termin bei der DRV gut vorbereitet. Meine Schwester hat damals auch ein Jobcenter in die Erwerbslosenrente gedrängt. Das hatte zur Folge das sie nun ca. 100 Euro weniger Rente hat. Wenn aber feststeht das man nicht-oder schwer vermittelbar ist, machen die das gerne. Ein Fall weniger für die Bilanz.

Ansonsten müsste man von deiner Situation mehr wissen um wirklich helfen zu können.

Gruß Lupinchen

Hallo Lupinchen ,

Ja man wird halt gedrängt über Gutachten oder sonstiges .  Aber das ist mir so langsam echt Wurscht .   Ich kämpfe das jetzt durch und fertig .  LG Djamila 

  • Ersteller
Am 7.8.2017 um 22:12 schrieb Bibi:

hallo, Nüsschen -

ich finde es bedauerlich, dass du auf PN hinweist -

deine Erfahrung könnte doch allen hier helfen -

du schreibst, dass du 'das' nicht öffentlich machen möchtest - also ehrlich gesagt, dann hätte ich das hier im Forum nicht geschrieben -

aus diesen Überlegungen meinerseits tut es mir Leid, dir ein Minus zu geben -

ich bin etwas ratlos ehrlich gesagt - hhmmmmm -

nette Grüsse sendet -Bibi -

Hallo Bibi ,

Also ich wollte hier keine Meinungsverschiedenheiten hervorrufen .  Ist doch alles schon schwer genug .  Und für mich im Augenblick sowieso .   Ich habe dringend einen Rat gebraucht .  Habe aber selbst über einen Freund dann die Info bekommen das man den Renten - Antrag auch Formlos stellen kann .  ( wie Nüsschen auch schon schreibt eigentlich jeden Antrag ) Was mir sehr logisch erscheint .  Wenn man den Formlosen Antrag gestellt hat , hat man 4 Wochen Zeit die Papiere nachzureichen .  Und Nüsschen hat es doch nicht Böse gemeint das sie mir PN angeboten hat .   Manches gehört nicht in die Öffentlichkeit .   

LG Djamila 

 

hallo, Nüsschen und 28landkarte66 -

ich habe es ganz bestimmt nicht böse gemeint, dass ich Nüsschen ein minus gegeben habe. Wenigstens habe ich mein minus begründet - das machen ja nicht alle hier.

Ja, ihr habt Recht - nicht alles gehört in die Öffentlichkeit. Darüber habe ich nicht nachdedacht - :o -

mache dir keine Gedanken, Djamila - alles ist im 'grünen' Bereich. Meinungsverschiedenheiten deinerseits sind keinesfalls aufgekommen -

nette Grüsse sendet - Bibi -

Djamila und ich haben schon den Weg zueinander gefunden. Und ja es sind Dinge die nicht jeden angehen. So long - alles gut.

Dann einen Tipp für die Zukunft. Nicht erst offen schreiben, sondern gleich PN benutzen.

Gruß Anne

das ging nicht, weil Djamila nicht von mir wußte. Ich weiß gar nicht warum ihr euch so darüber aufregt. Kann ich nicht nachvollziehen.

Das verstehe ich auch nicht 

lg 

Wenn Djamila und Petra sich ausgetauscht haben über die Angelegenheit , ist es doch gut.

Ob hier oder wenn es persönlicher wird , über PN, bleibt doch jedem selbst überlassen.

Und Djamila konnte ja nicht automatisch wissen, das Petra ihr weiterhelfen konnte.

Also alles im grünen Bereich.:)

  • 4 Wochen später...
Am 6.8.2017 um 23:44 schrieb 28landkarte66:

Hallo Forumsmitglieder und Gäste ! 

Ich hab da mal eine Rechtliche Frage .  Ich wurde vom Jobcenter dazu aufgefordert bis zum 13.08.17 einen Antrag auf Erwerbsminderung Rente zu stellen .  Kann ich diesen Antrag auch formlos stellen ???  

Danke für schnelle Antworten .  

HG Djamila

 

 

Gerade eben schrieb Alte Zicke:

 

Der Aufforderung des JobCenters würde ich nie kommen, die wollen dich nur raus aus der Statistik haben. mich haben sie vor 3 Jahren (da war ich 60) auch aufgefordert, einen Rentenantrag zu stellen. Habe mich aber geweigert und werde es auch nicht machen, Rente mit 65 und nichts anderes. Habe mich dann in § 15 a Erleichterte Bedingungen einstufen lassen, d.h. keine Termine mehr bei der Arge aber Geld geht weiter und die lassen einen in Ruhe. Auch würde ich niemals irgendeine Diagnose der Arge mitteilen

 

  • Ersteller

Hallo Alte Zicke ,

Danke für die Info .  Nun hab ich aber wohl den Fehler gemacht und Diagnose mitgeteilt .   § 15 a  BGS .   Wer gab dir die Info .  Was muss man da vorlegen ???   

Ja und erst mal Herzlich Willkommen ??  Wobei so wie mein Alltag aussieht .....  Und unter diesem Druck blüht meine Psoriasis grade echt super bin begeistert .  Gestellt habe ich die Anträge nur weil in den Briefen stand ( Das sie es sonst tun !  ) Und ganz wollte ich mich nicht entmündigen lassen .  LG .  

vor 34 Minuten schrieb 28landkarte66:

Hallo Alte Zicke ,

Danke für die Info .  Nun hab ich aber wohl den Fehler gemacht und Diagnose mitgeteilt .   § 15 a  BGS .   Wer gab dir die Info .  Was muss man da vorlegen ???   

Ja und erst mal Herzlich Willkommen ??  Wobei so wie mein Alltag aussieht .....  Und unter diesem Druck blüht meine Psoriasis grade echt super bin begeistert .  Gestellt habe ich die Anträge nur weil in den Briefen stand ( Das sie es sonst tun !  ) Und ganz wollte ich mich nicht entmündigen lassen .  LG .  

 

Gerade eben schrieb Alte Zicke:

 

ja bin neu in der Runde, werde mich die nächsten Tage mal vorstellen.

Ich würde ja niemals irgendeine Diagnose der Arge bzw. Arbeitgeber mitteilen

Habe einen Brief an die Arge geschrieben und um Einstufung nach § 15 a gebeten, wurde abgelehnt, ich lasse da nicht locker. Beim 3. Widerspruch von mir habe ich es schriftlich von der Arge bekommen. D.h. eben keinerlei Vorladungen mehr, keine Jobangebote mehr usw. nur eben das Geld von der Arge, so lassen die einen in Ruhe.

Bewerbe mich aber trotzdem bei Firmen, eben nur nicht von den vorgeschlagenen der Arge, die taugen alle nichts

 

  • Ersteller

Ja das habe ich gelesen das du neu bist .  Ich denke nicht alle Jobcenter Reagieren gleich .  Und ich Pflege meinen Sohn der ist zu 100 Protent behindert .  Und das wird sich auch nicht mehr ändern .  Könnte Ihn in die Vollstaionäre Pflege geben .  Aber das will ich nicht .  Ich Pflege Ihn jetzt 29 Jahre und ich finde einfach das das auch Arbeit ist .  Die aber leider nicht anerkannt wird .  Zumindest nicht vom Jobcenter .   Ich hab bei meiner Zuständigen Sachbearbeiterin die Sachlage geschildert .   Ja nun bin ich doch verunsichert was ich tun soll .  

LG Djamila 

Bearbeitet ( von 28landkarte66)
PS. Aus welcher Ecke in Deutschland Kommst du .

Am 7.8.2017 um 00:54 schrieb 28landkarte66:

Hallo Anne klar gibt es die . Da muss man aber auch überall erst mal nen Termin haben .  Und der 13.08. 17 ist schon nächste Woche Sonntag .   Und wenn man vom Jobcenter abhängig ist muß man schnell sein .  Denn sie sind auch schnell mit Kürzungen .   HG Djamila 

nicht einschüchtern lassen wegen Kürzungen/Sanktionen. Vor allem alles schriftlich machen. Bei mir wollten die auch kürzen, bin dann zum Sozialgericht gegangen und habe mir einen Beschluss besorgt, ist Existenzminimum und darf nicht gekürzt werden und ich habe mich immer geweigert, einen 1 € Job anzunehmen, sind ja keine echten Firmen, sondern eben nur sogenannte "Auffang-Firmen" extra für die Arge, damit man aus der Statistik raus ist und eben schwachsinnige Arbeiten, keine Chance also auf eine Übernahme

 

vor 14 Stunden schrieb 28landkarte66:

Ja das habe ich gelesen das du neu bist .  Ich denke nicht alle Jobcenter Reagieren gleich .  Und ich Pflege meinen Sohn der ist zu 100 Protent behindert .  Und das wird sich auch nicht mehr ändern .  Könnte Ihn in die Vollstaionäre Pflege geben .  Aber das will ich nicht .  Ich Pflege Ihn jetzt 29 Jahre und ich finde einfach das das auch Arbeit ist .  Die aber leider nicht anerkannt wird .  Zumindest nicht vom Jobcenter .   Ich hab bei meiner Zuständigen Sachbearbeiterin die Sachlage geschildert .   Ja nun bin ich doch verunsichert was ich tun soll .  

LG Djamila 

Hallo Djamila,

das Jobcenter leisten nur nachrangig. Sobald das Jobcenter Zweifel an deiner Erwerbsfähigkeit hat, ist es verpflichtet eine Klärung herbeizuführen

Bist du denn gesundheitlich so eingeschränkt, dass du Erwerbsunfähig bist? Wenn dem so ist, muss der vorrangig leistungspflichtige Träger leisten und du bist gem. § 12a SGB II verpflichtet Erwerbsminderungsrente zu beatragen. Kommst du deiner Verpflichtung nicht nach, kann das Jobcenter die Leistungen kürzen oder wegen fehlender Mitwirkung einstellen - vergleiche § 66 SGB I Folgen fehlender Mitwirkung.

Solltest du gesundheitlich nur wenig eingeschränkt sein, wird der Rententräger den Antrag auf Erwerbsminderungsrente ablehnen und es bleibt alles wie es ist.

Am 9.8.2017 um 02:01 schrieb 28landkarte66:

Anne ja ich Pflege meinen Sohn .  Und bekomme auch Rentenversicherungs Beiträge gezahlt .   Aber das Pflegegeld bekommt mein Sohn .  Es gehört nicht mir sondern meinem Sohn .   Ich bekomme zum Leben Hartz4 und die Beiträge für meine Krankenversicherung zahlt das Jobcenter .  LG Djamila 

Wenn du deinen Sohn pflegst, dann steht dir entsprechen der geleisteten Pflege das an deinen Sohn ausgezahlte Pflegegeld zu. Zur Sicherung seines Lebensunterhalts, wird dein Sohn Leistungen nach SGB XII erhalten  - das Pflegegeld wird deinem Sohn zur Sicherstellung der Pflege gezahlt und ist auch dafür einzusetzen. So gesehen wird dir aus Steuergeldern ein "Gehalt" für die geleistete Pflege gezahlt. Ob die Höhe diese "Gehalts" angemessen ist, steht auf einem anderen Blatt. Zusätzlich stehen den Eltern behinderter Binder lebenslang Kindergeld zu. Ggf. ist die Möglichkeit / Notwendigkeit einer stationären Pflege zu prüfen. Das du deinen Sohn 29 Jahre pflegst, ist ehrenwert, vielleicht auch die richtige Entscheidung. Als Folge der von dir langjährig erbrachten Pflege wirst du mit hoher Wahrscheinlichkeit dauerhaft von Transferleistungen abhängig werden.

Am 11.8.2017 um 08:41 schrieb Nüsschen:

das ging nicht, weil Djamila nicht von mir wußte. Ich weiß gar nicht warum ihr euch so darüber aufregt. Kann ich nicht nachvollziehen.

damit habe ich auch dich gemeint Nüsschen, zumal du eine erfahrene Benutzerin bist.

Bearbeitet ( von Tenorsaxofon)
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