Nach einem Unfall, bei schwerer Erkrankung und bei Pflegebedürftigkeit ist die Frage zu klären, wer rechtsverbindliche Erklärungen und Entscheidungen vornehmen und persönliche Angelegenheiten regeln kann, wenn es für eine Person selbst nicht mehr möglich ist. In dieser Veranstaltung wird über Bedeutung, Möglichkeiten und Geltungsbereiche der Patientenverfügung, Vorsorgevollmacht und gesetzlichen Betreuung informiert. Formales und Formulierungen werden beispielhaft vorgestellt. Nach dem Vortrag ist Gelegenheit, Fragen zu stellen.
Nähere Informationen: Telefon 0451 500-10742, per Mail an Gesundheitsforum.Luebeck@uksh.de oder auf der Internetseite zur Veranstaltung.
Veranstalter: UKSH Gesundheitsforum Lübeck, Campus Lübeck
Veranstaltung vor Ort: UKSH Gesundheitsforum im CITTI-PARK, 2. OG, Herrenholz 14, 23556 Lübeck
Anmeldung
auf der Internetseite zur Veranstaltung
per E-Mail an Gesundheitsforum.Luebeck@uksh.de
unter Telefon 0451 500-10742
Bitte nennen Sie Datum, Veranstaltungstitel und Anzahl der teilnehmenden Personen.
06/15/2026 04:00 PM
Hallo
Ich habe eine vieleicht etwas seltsame Frage
Ich habe PSA - Tinitus beidseitig und Hochtonschwerhoerigkeit beidseitig.
Mein Krankengeld laeuft ende August aus.
Dann bin ich zum Arbeitsamt ueberstellt.
Bei der Reha wurde ein Arbeitsversuch mit dem Arbeitgeber und mir abgestimmt.
4 Wochen 3 Stunden
4 wochen 4 Stunden
4 Wochen 6 Stunden
Ein Arbeitesversuch der wurde von der Rentenversicherung angebrochen da ich nach 2 Tagen
7 tage wegen akuten Gelenkschmerzen krank war.
Mein Arbeitgeber meinte wenn er ich waere wuerde er EU Rente bei der Gemeinde beantragen.
Bin 55 Jahre und seit 36 Jahren in der Firma.
Aber wenn ich jetzt EU Rente beantrage erhalte ich doch ab dem Tag der Antragstellung (falls der Antrag bewilligt wird) Rente .
Wenn ich aber die Antragsstellung hinauszoegere und warte bis mich das Arbeitsamt zur Antragsstellung auf EU Rente draengt bekomme ich doch laenger Arbeitslosengeld .
Das Krankengeld ist um einiges hoeher als die errechnete EU Rentenzahlung die auf dem Jaehrlichen Rentenuebersichtsbescheid steht.
Mann muss ja nicht aus unwissenheit Geld kaputt machen
Gruß Karl