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Merkzeichen G beantragen oder GdB 50 safe behalten?


Arno Nühm
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Arno Nühm

Von alleine wäre ich nicht auf die Idee gekommen, das Merkzeichen "G" beantragen zu wollen, da ich ja (bisher) nicht dauerhaft, sondern nur schubweise (zuletzt von April/Mai bis Dezember/Januar) darauf angewiesen bin. Nun war ich aber beim Fachamt Eingliederung wegen einer Eingliederungsmaßnahme zwecks Rückkehr in den Arbeitsmarkt mit dem Ziel eines Minijobs ... und dort stand drin, ich hätte nicht nur eine seelische, sondern auch eine körperliche Behinderung. Nett, dass mir mal jemand Bescheid sagt. Ich hätte nicht gedacht, dass ich eine erhebliche Gehbehinderung habe. Wenn das überhaupt gemeint ist ... ich habe ja noch andere Malaisen wie Schlafapnoe etc. 

Wegen der seelischen Behinderung hatte ich erst einen GdB von 30 (weil ich zu früh beantragt hab), zwei Jahre später waren es 70 und als ich medikamentös halbwegs eingestellt war, habe ich GdB 50 zugestimmt, wenn es denn dann unbefristet ist und ich nicht jedes Mal alles neu darlegen muss. Seit 2017 bin ich auch in Rente wegen voller Erwerbsminderung und auch die ist befristet bis kommendes Jahr.

Jetzt stellt sich mir die Frage einer Beantragung des Merkzeichens G. Ich will jetzt natürlich nicht runtergestuft werden. Man könnte ja meinen, wenn der freiwillig versucht zu arbeiten, dann gehts dem wohl zu gut, weg mit der Rente, weg mit dem GdB.

Der einzig erstrebenswerte Nachteilsausgleich scheint mir die kostenlose Fahrkarte für die Öffis zu sein, was dann ab Mai ja nur noch 49 Euro entspricht. Derzeit zahle ich fast das Doppelte. Trotzdem wären das im Jahr noch über 500 Euro ... Demgegenüber steht ein möglicher herber Verlust beim Behindertenpauschbetrag, falls der GdB sinkt.

Hat jemand aktuelle Erfahrungen mit vorbestehender seelischer Behinderung und neu hinzugekommener körperlicher Behinderung mit einer Beantragung des Merkzeichens G?

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Lupinchen

Die Latte für "G" liegt sehr hoch bei den Behörden. Ich würde 50% safe befürworten. Ich habe es auch so gemacht, mein GdB 50% ist unbefristet und heutezutage würde es für mich schwer werden es z.B. zu erhalten.

Lg. Lupinchen

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Tenorsaxofon

Stimmt was Lupinchen schreibt.

Ich habe "G" , und bin STÄNDIG gehbehindert. Nur ab und an reicht nicht. Obwohl sich meine Haupterkrankung (COPD) deutlich verschlechtert hat und inzischen auch der Lendenwirbelbereich motzt, gibt es keine Erhöhung.

Du kannst es versuchen, aber versprich dir nicht zu viel. Sie sind nicht mehr so großzügig mit den GdBs und Merkzeichen.

Gruss Anne

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Arno Nühm

@Tenorsaxofon

Nach welcher Dauer der Beschwerden hast Du erkannt, dass Du ständig gehbehindert bist, dass die Beschwerden einfach nicht mehr aufhören?

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Schlupp10

es hält sich hartnäckig das Gerücht, dass GdB aufaddiert wird..... dem ist aber schon lange nicht mehr so..... die Einschränkung mit dem höchsten GdB zählt ...... 

die Hürden liegen heutzutage sehr hoch und es ist meist ein zäher Kampf hier überhaupt einen GdB 50 oder höher zu bekommen........ ganz zu schweigen von den Merkzeichen......

(mal ganz davon abgesehen dass die meisten Arbeitgeber Menschen mit einer Schwerbehinderung nicht haben wollen :O(...... 

lieben Gruss

Claudia

 

 

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Tenorsaxofon
vor 9 Stunden schrieb Arno Nühm:

@Tenorsaxofon

Nach welcher Dauer der Beschwerden hast Du erkannt, dass Du ständig gehbehindert bist, dass die Beschwerden einfach nicht mehr aufhören?

Das läßt sich gar nicht so einfach sagen. Schon als Kind hatte ich eine Wirbelsäulenerkrankung und damals hatte man noch nicht so danach geschaut. Durch die jahrelange Fehlhaltung sind dadurch viele Gelenke geschädigt.

Ich habe beim Antrag alle Arztberichte eingereicht und meinen GdB mit Merkzeichen gleich unbefristet erhalten. Eine COPD läßt durch die Medikamente nur lindern, aber nicht heilen und kaputte Gelenke kann man höchstens operieren.

Gruss Anne

 

 

Edited by Tenorsaxofon
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Blue_Spirit

Hallo zusammen,

die Diskussion über GdB ist schwierig und nebulös.

Ich habe einen GdB von 50 und hab das mit dem VdK beantragt und durchgesetzt.

Der VdK hat nach der (... standardmäßigen) Ablehnung durch das Versorgungsamt mit

einem Wiederspruchschreiben den Anspruch durchgesetzt.

Einen derartigen Wiederspruch kann ich (...im Nachhinein betrachtet) nie und nimmer selbst

formulieren und durchsetzen.

Das Amt wird Antragsteller ohne Unterstützung durch sachkundige Fachleute locker abschmettern

bzw. auf den Weg zum Sozialgericht abdrängen (... das bedeutet Jahre/Jahrzehnte Rechtsstreit).

Deshalb sind SovD _ VdK _ KAB oder ein versierter Rechtsanwalt sehr hilfreich und zu empfehlen.

Gruß

 

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Tenorsaxofon

@Blue_Spirit, Die Frage ist halt, wann das bei dir war.

Meine frühere Nachbarin wurde, sie ist Epileptikerin und hat schwere PSO, zurückgestuft.

Gruss Anne

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Arno Nühm

Danke euch. Ich bin auch beim VdK, seit ich damals Hilfe mit der Rente brauchte. 

Meine Annahme, dass ein Merkzeichen derzeit unangemessen wäre, hat sich bestätigt. Dann werde ich mal alles belassen, wie es ist.

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Tenorsaxofon

@Blue_Spirit

nur mal so nebenbei. Mein jüngerer Bruder ist Kassierer beim VDK und hat trotzdem nichts erreicht.

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