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Von alleine wäre ich nicht auf die Idee gekommen, das Merkzeichen "G" beantragen zu wollen, da ich ja (bisher) nicht dauerhaft, sondern nur schubweise (zuletzt von April/Mai bis Dezember/Januar) darauf angewiesen bin. Nun war ich aber beim Fachamt Eingliederung wegen einer Eingliederungsmaßnahme zwecks Rückkehr in den Arbeitsmarkt mit dem Ziel eines Minijobs ... und dort stand drin, ich hätte nicht nur eine seelische, sondern auch eine körperliche Behinderung. Nett, dass mir mal jemand Bescheid sagt. Ich hätte nicht gedacht, dass ich eine erhebliche Gehbehinderung habe. Wenn das überhaupt gemeint ist ... ich habe ja noch andere Malaisen wie Schlafapnoe etc.
Wegen der seelischen Behinderung hatte ich erst einen GdB von 30 (weil ich zu früh beantragt hab), zwei Jahre später waren es 70 und als ich medikamentös halbwegs eingestellt war, habe ich GdB 50 zugestimmt, wenn es denn dann unbefristet ist und ich nicht jedes Mal alles neu darlegen muss. Seit 2017 bin ich auch in Rente wegen voller Erwerbsminderung und auch die ist befristet bis kommendes Jahr.
Jetzt stellt sich mir die Frage einer Beantragung des Merkzeichens G. Ich will jetzt natürlich nicht runtergestuft werden. Man könnte ja meinen, wenn der freiwillig versucht zu arbeiten, dann gehts dem wohl zu gut, weg mit der Rente, weg mit dem GdB.
Der einzig erstrebenswerte Nachteilsausgleich scheint mir die kostenlose Fahrkarte für die Öffis zu sein, was dann ab Mai ja nur noch 49 Euro entspricht. Derzeit zahle ich fast das Doppelte. Trotzdem wären das im Jahr noch über 500 Euro ... Demgegenüber steht ein möglicher herber Verlust beim Behindertenpauschbetrag, falls der GdB sinkt.
Hat jemand aktuelle Erfahrungen mit vorbestehender seelischer Behinderung und neu hinzugekommener körperlicher Behinderung mit einer Beantragung des Merkzeichens G?